Hallo,
ist ein Kindeserzeuger vom Gesetz her verpflichtet wenn folgende Punkte zutreffend sind:
- Er ist nicht als Vater eingetragen.
- Die Mutter war bei der Zeugung des Kindes anderweitig verheiratet war. ( Und der Ehemann in der Geburtsurkunde drin steht.
- Es gibt einen Vaterschaftstest der bescheinigt das der Erzeuger der Vater ist und nicht der damalige Ehemann. (Dieser Vaterschaftstest wurde vom Erzeuger selbst gemacht)
Welche gesetzliche Voraussetzungen gibt es bei Unterhaltspflicht?
Wie zb Unterhaltspfichtig ist immer derjenige der auch als Vater eingetragen ist?
Wann ist man vor dem Gesetz Verwandte in gerader Linie?
Könnte es in einem solchen Fall passieren das die Mutter 2x Unterhalt bekommt ( 1x vom ExEhemann mit dem sie damals verheiratet war und zum anderen vom Erzeuger mit dem sich nun auch nicht mehr zusammen ist)
Vielen Dank im voraus für die Antworten.