Hallo ich und meine Frau haben eine Tochter und nun möchte meine Frau sich aber wahrscheinlich scheiden lassen.
Zu unsere Situation unsere Tochter ist 6 Jahre alt und ist ein absolutes Papa Kind.
Ich mache 80% des Haushaltes und alles mit unsere Tochter.
Wir waren vor Jahre auch mal ein paar Monate getrennt und die kleine war überwiegend bei mir. Nun scheint es endgültig zu sein.
Ich habe die bessere Beziehung zum Kind und wie gesagt mache überwiegend alles mit meiner Prinzessin.
Da meine Frau so wie es scheint eine Affäre hat möchte ich die kleine bei mir haben.
Nun zu meiner frage....
Der Aufenthaltsort soll bei mir sein das unterschreibt meine Frau auch auf was muss ich noch achten?
Wenn ich das Aufenthaltsort bin der kleinen habe habe ich dadurch mehr Rechte? Oder ist das trotzdem geteit?
Ich habe vom Anwalt ein Schreiben aufgesetzt damals wo draufstand das bei mir das Aufenthaltsort der kleinen ist. Muss ich das jetzt neu aufsetzen lassen oder reicht es das von damals ?
Meine Frau soll und kann natürlich die Zeiten bekommen aber ich möchte schon das ich das Sorgerecht bekomme.
Hat da jemand Tips oder Anregungen für mich?
Danke
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Hi,
Faustregel ist, dass sich niemand einmischt, solange sich die Eltern einig sind. Wenn ihr eine Regelung gefunden habt, die dem Kindeswohl entpricht, ist das doch prima. Ich würde auf die alte Vereinbarung nicht allzu viel geben, da sich die Verhältnisse ja zwischenzeitlich geändert haben, das Kind größer geworden ist. Vielleicht nach dem alten Muster eine neue Vereinbarung aufsetzen, und das wars. Wenn ihr ganz sicher gehen wollt, könnte die Frau noch eine Vollmacht unterschreiben, was dann Sinn machen würde, wenn sie weit weg zieht. Gefühlte 99% aller Entscheidungen sind Alltagsentscheidungen des täglichen Lebens. Die tätigt ohnehin der, bei dem sich das Kind gerade aufhält.
Herzlichst
TK
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Danke für deine Antwort,ja ich weiß das sie jetzt damit einverstanden ist,aber ich weiß auch das sie später wenn sie einen anderen hat sich das dann ändern kann,und deswegen möchte ich das dann jetzt alles sicher haben.
Also mit das was du geschrieben hast wenn sie weg zieht.....was sollte ich noch beachten das drin stehen sollte?
Lieben dank -
Hi,
alles sicher, bis in die Ewigkeit festgeschrieben, das gibt es da nie. Die Bedürfnisse des Kindes ändern sich, die der Eltern. Letztlich kommt es auf das Kindeswohl an. Man kann letztlich immer nur den Ist-Zustand absichern, mehr nicht.
Herzlichst
TK
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Hallo,
spätestens wenn sie zur Unterhaltzahlung aufgefordert wird, wird sie sich
nochmals Gedanken machen.
edy
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das heißt dann egal mit was sie jetzt einverstanden ist kann sie das später immer wieder anfechten?
Ist das denn von Vorteil wenn meine Frau jetzt auszieht und die kleine bei mir bleibt?
Auch das sie hier zur schule geht und hier aufgewachsen ist?
Ich weiß nicht wie ihr das hier seht aber ich weiß nicht ob das einem Kind gut tut ein paar Tage hier und dann ein paar Tage woanders zu verbringen...Das kann doch auf Dauer nicht OK für das Kind sein,oder?
Danke nochmals für die vielen antworten -
Hi,
welches Modell am ehesten dem Kindesunterhalt entspricht, das können wir hier nicht wissen. Es gibt Kinder, die kommen sehr gut mit dem Wechselmodell zurecht, also mit dem ständigen Wechsel. Es gibt Kinder, für die ist das klassische Modell besser. Und es gibt Kinder, da ändern sich im Laufe der Jahre die Bedürfnisse. Aber eines ist ganz klar: wichtig für das Kind ist der regelmäßige Kontakt zu beiden Elternteilen.
Und noch etwas: die Ex kann später nicht anfechten. Sie kann aber eine Neuregelung anstreben, genau wie du jederzeit, weil das praktizierte Modell sich schlicht und ergreifend überlebt hat oder aus anderen Gründen nicht mehr praktizierbar ist. Es gibt in diesem Bereich keine Entscheidung, die unabänderlich steht. Auch wenn die Eltern nicht getrennt leben, ändert sich doch im Laufe der Jahre sehr viel, was die Gewohnheiten der Familie angeht. Etwa durch Vereinsmitgliedschaften der Kids, durch die ersten gaaaaaanz großen Lieben, durch Nachmittagsunterricht, u.s.w.
Herzlichst
TK
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Danke für deine Antwort