Mein Frau arbeitete vor der Trennung schon bei Ihrem Arbeitgeber.
Und hat ein Monat nach der unserer Trennung schon aufgestockt.
Aber natürlich erst ab dem ersten Monat nach Ablauf des
Trennungsjahres.
Wenn das so einfach ist auf zu stocken, warum gibt es keine Möglichkeit für den
Unterhaltszahlenden, dieses Jahr zu verkürzen.
Wenn jemand Arbeitslos ist und muss sich was neues suchen, dann verstehe ich
das. Wenn jemand krank ist und erschwert was findet sehe ich das auch noch ein
weiter zu zahlen.
Aber wenn es doch einfachgeht auf zu stocken, warum
muss ich als Zahlender das akzeptieren und dieses eine Jahr aussitzen ?
Was gibt es dafür Möglichkeiten. Es ist doch hier ganz offensichtlich,
das die Unterhalts Empfängerin das Jahr nur zum Ärgernis vom Ehegatten
ausnutzt.
Es gibt keine Kinder die Betreut werden müssen. usw.…. Keine Krankheiten nichts.
Nur arbeiten, das will sie erst genau nach einem Jahr.
Würde mich freuen wenn es da Tipps und Tricks geben würde.
Gruß .
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Hallo Zottel,
auf der anderen Seite ist der TU nach dem ersten Trennungsjahr
nicht automatisch bendet. TU muss evtl. bis zur rechtskräftigen Scheidung
gezahlt werden.
Was sagt dein Anwalt dazu?
lg
edy -
Hi,
ich versehe das nicht so ganz. Einerseits soll sie einen Monat nach der Trennung aufgestockt haben, dann wieder ein Jahr nach der Trennung. Ja, watt denn nu?
Herzlichst
TK
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Wir leben seit dem 1.8.2017 in Trennung. Räumlich.
Sie hat nun ein Jahr dieses Ohrientierungsjahr. Und hat jetzt schon mit dem Arbeitgeber
ausgemacht, das sie am 1.8.2018, also genau ein Jahr nach Beginn unserer Trennung aufstockt.Für mich ist das nicht verständlich, werum man dieses ein Jahr bis zum bitteren Ende
ausnutzen kann. Sie kann ja auftocken und hier ihren Beitrag leisten. Schon vor der
rechtskräftigen Trennung.Für mich war das ein kalres Zeichen von Ausbeute.
Und das war meine Frage, geht das ? Kann man hier nicht erzwingen das sie
früher aufstockt ? Muss man hier wirklich das Jahr absitzen als zahlender obwohl es
für den Empfänger meiner Gleder eine Möglichkeit gäbe sich
an den Trennungskosten zu beteiligen ? .Gruß
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Hi,
immer noch sehr wirr. Die Frau kann ja kaum mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass du ihr Unterhalt zu zahlen hast. Das wäre ein Vertrag zu Lasten Dritter, den es so nicht gibt.Abgesehen davon steht die Ehe unter besonderem Schutz des Grundgesetzes. Kennzeichen einer Ehe ist es, dass man sich für ein gemeinsames Konzept entscheidet. Dieses Konzept und auch die Ehe enden nicht automatisch mit der Trennung, sondern in der Regel mit der Scheidung, frühestens jedoch nach einem Jahr der Trennung.
Herzlichst
TK