Hallo liebe Leute,
ich beschäftige mich mit dem Elternunterhalt seit Jahrzehnten, weil mir schon von Jugend an klar war, dass mein Vater mit geringer Rente (800€) und hoher Verschuldung nie und nimmer selbst für sein Alter Vorsorge getroffen haben kann.
Vor nunmehr 8 Jahren kaufte ich ihm hoch belastete, aber recht wertlose Immobilien ab. Inzwischen ist er im Pflegeheim angekommen. In seinem Namen beantragte ich Sozialhilfe bzw. einen Zuschuss zur Pflege. Nachdem sehr viele Nachweise vor der Entscheidung des Sozialamtes verlangt wurden, die ich auch alle (teilweise wiederholt) beibrachte, habe ich mein Mandat niedergelegt. Erwartungsgemäß kam jetzt der Brief mit der Aufforderung nachzuweisen, dass es sich beim Immobilienkauf nicht um eine gemischte Schenkung handele.
Wie seht Ihr das?
In einem anderen Thread habe ich schon gelesen, man könne recht sorglos in dieser Phase selbst die Auskünfte erteilen, und solle erst einen Rechtsbeistand hinzuziehen, wenn das SA konkrete Beschlüsse vorlege, die mit einer Rechtsbehelfsbelehrung ausgestattet sind. Woanders las ich es sei politisch/pädagogisch klug von Anfang an über Anwälte zu kommunizieren, damit das Amt weiß, es gäbe großen, professionellen und ernsten Widerstand.
Ich befürchte ein bisschen, mich mit meinen Selbstauskünften um Kopf und Kragen zu schreiben...
Auf der anderen Seite sehe ich bereits Phase II auf mich zukommen, wenn ich über meine eigenen Vermögens- und Einkommensverhältnisse Auskunft erteilen soll. Aus meiner Sicht ist da nicht viel zu fürchten, weil bei mir nichts zu holen ist. Ich habe zwar feste Arbeit, aber viele Verpflichtungen und wenig Altersvorsorge.
Kann ich mir nicht die lange Auskunftspflicht zu Phase I verkürzen, indem ich gleich offensiv meine finanziellen Verhältnisse offen lege und damit jedes weitere Bestreben des SA verhindere?
Vielen Dank für Eure Einschätzung!
Bernd