Sozialamt sieht im Kauf einer Immobilie teilweise Schenkung

  • Drei Monate für die Bearbeitung eines solchen Falles ist m.E. verhältnismäßig schnell.


    Wenn ein Pflegeheimbewohner Sozialhilfe erhält lässt das Sozialamt sich in der Regel sämtliche Einkünfte abtreten. Ein Einkommen im herkömmlichen Sinne hat der Heimbewohner dann gar nicht. Er erhält vom SA lediglich einen Barbetrag (früher Taschengeld) in Höhe von ca. 110 EUR für die Befriedigung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens, die nicht von der Einrichtung oder durch andere Leistungen des Sozialhilfeträgers gedeckt sind.


    Ein Einzelzimmer wird von Sozialämtern wahrscheinlich nicht bezahlt. Ein Heim müsste das dem SA mitteilen. Wie die dann reagieren weiß ich nicht. Du wirst das heraus finden. Eine medizinische Notwendigkeit (ansteckende Krankheit, Aggressivität gegen Mitbewohner, u.ä.) müsste von einem Arzt attestiert werden und dürfte von einem Amtsarzt überprüft werden.


    Der Verlustvortrag wird das SA nicht interessieren. Steuerrecht und Unterhaltsrecht sind nicht deckungsgleich. Das steuerrechtliche Einkommen wird anders ermittelt als das unterhaltsrechtliche Einkommen. Ebenso dürfte das Wohnrecht des Vaters irrelevant sein. Er kann es nicht ausüben und man wird verlangen, dass es gelöscht wird. Das mit der Entschädigungszahlung an den Pächter verstehe ich nicht. Deine Altersvorsorge spielt bei der Rückforderung einer Schenkung überhaupt keine Rolle. Sie wäre nur relevant, wenn du zu Unterhalt aus Vermögen verpflichtet werden würdest.

  • Danke awi47 für deine schnelle und umfassende Antwort!




    Warum wolltest du den Pflegegrad wissen?

  • Das Sozialamt wird nicht auf das Konto deines Vaters zugreifen können. Wenn sie zu der Überzeugung kommen, dass sie Sozialhilfe gewähren wird lediglich eine Berechnung erfolgen was sie an das Heim zu bezahlen haben, nicht mehr nicht weniger. Das der Vater in der fraglichen Zeit eine Rente erhielt, vermindert diese Rentenzahlung den Zahlbetrag des SA.


    "Kauf unter Wert" ist ja bislang nur eine Hypothese des SA.
    Wie die das beweisen können?
    Wie du das widerlegen kannst?
    Keine Ahnung.


    Ich weiß nur dass ein steuerrechtliches Einkommen nicht deckungsgleich mit dem unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen ist.


    Ich bin ganz sicher dass die Altersvorsorge keine Auswirkung auf die Rückforderung einer Schenkung hat.


    Altersvorsorge ist eine Vermögenssache und spielt bei Unterhaltszahlungen dann eine Rolle, wenn Unterhalt aus Vermögen gefordert werden könnte. Unterhalt könnte ja nicht nur aus Einkommen, sondern auch aus Vermögen gefordert werden.


    Unterhalt aus Vermögen kommt aber in der Praxis bei noch Berufstätigen kaum vor.


    Geschenke können wegen Verarmung des Schenkers zurück gefordert werden, es sei denn sie wurden verbraucht und sind nicht mehr vorhanden. Da die Immobilien noch vorhanden sind könnte die Rechnung so aussehen:


    Wert der Immobilie heute
    abzüglich gezahlter Kaufpreis
    abzüglich aufgewendete Kosten


    ergibt den Wert des Geschenks, d.h. selbst die Wertsteigerung könnte zurück gefordert werden.


    Der Wert der Immobilien könnte durch ein Wertgutachten eines Sachverständigen ermittelt werden. Darauf solltest du dich einstellen.


    Den Pflegegrad wollte ich wissen um das Pflegegeld einschätzen zu können. Die ungedeckten Heimkosten, die das SA übernehmen soll ergeben sich aus:


    Tagessatz des Heimes x Anzahl der Tage
    plus Barbetrag (Taschengeld)
    abzüglich Pflegegeld
    abzüglich Rente


  • Vor nunmehr 8 Jahren kaufte ich ihm hoch belastete, aber recht wertlose Immobilien ab. Inzwischen ist er im Pflegeheim angekommen. In seinem Namen beantragte ich Sozialhilfe bzw. einen Zuschuss zur Pflege. Nachdem sehr viele Nachweise vor der Entscheidung des Sozialamtes verlangt wurden, die ich auch alle (teilweise wiederholt) beibrachte, habe ich mein Mandat niedergelegt. Erwartungsgemäß kam jetzt der Brief mit der Aufforderung nachzuweisen, dass es sich beim Immobilienkauf nicht um eine gemischte Schenkung handele.
    ...
    Auf der anderen Seite sehe ich bereits Phase II auf mich zukommen, wenn ich über meine eigenen Vermögens- und Einkommensverhältnisse Auskunft erteilen soll. Aus meiner Sicht ist da nicht viel zu fürchten, weil bei mir nichts zu holen ist. Ich habe zwar feste Arbeit, aber viele Verpflichtungen und wenig Altersvorsorge.


    Auch wenn es eine gemischte Schenkung sein sollte, dann kann es auf eine Situation hinauslaufen in der der "Beschenkte" wegen seiner finanziellen Verhältnisse nicht verpflichtet werden kann das Geschenk zurückzugeben.
    Beispiel OLG Köln, 2.12.2016, AZ 1 U 21/16


  • Offiziell ist er geschäftfähig, aber er zeigt vermehrt demente Ausfälle. Einen Betreuer könnte man sicher beantragen, aber dadurch würde es tendenziell noch weniger steuerbar. Gibt es für meinen Vater oder mich einen Vorteil durch den gerichtlich bestellten Betreuer?


    Ich sehe keine Vorteile

  • Hallo,
    ich wünsche allen Forianern alles Gute Die allerbesten Wünsche fürs neue Jahr


    Auch wenn es eine gemischte Schenkung sein sollte, dann kann es auf eine Situation hinauslaufen in der der "Beschenkte" wegen seiner finanziellen Verhältnisse nicht verpflichtet werden kann das Geschenk zurückzugeben.Beispiel OLG Köln, 2.12.2016, AZ 1 U 21/16


    Die Rückforderung einer Schenkung könnte allerdings lebenslang betrieben werden.

  • Ich sehe keine Vorteile


    Ich schon.


    Ein Vorteil wäre z.B., dass man nur noch eine Baustelle hätte.


    Wer gleichzeitig Betreuer und Unterhaltspflichtiger ist kommt früher oder später in Gewissenskonflikte.
    Als Betreuer muss er versuchen, das Beste für das Elternteil zu erreichen, z.B. eine hohe Unterhaltszahlung.
    Als UHP versucht er, das Beste für sich selbst zu erreichen nämlich eine Unterhaltszahlung zu vermeiden.

  • Ich schon.


    Ein Vorteil wäre z.B., dass man nur noch eine Baustelle hätte.


    Wer gleichzeitig Betreuer und Unterhaltspflichtiger ist kommt früher oder später in Gewissenskonflikte.
    Als Betreuer muss er versuchen, das Beste für das Elternteil zu erreichen, z.B. eine hohe Unterhaltszahlung.
    Als UHP versucht er, das Beste für sich selbst zu erreichen nämlich eine Unterhaltszahlung zu vermeiden.



    Ich sehe in diesem beschrieben Fall keine Vorteiele eines fremden Betreuers, solange der UHP und sein Vater gemeinsam gut auskommen und agieren können.
    Falls ein Betreuer überhaupt notwendig ist, können Vater und Sohn versuchen eine Vertrauensperson zu finden und bestellen zu lassen.
    Grüße,
    M