Kinder von erster Frau 20 und 21 Jahre alt und immer noch...

  • Hallo, ich versuche mich kurz zu halten...


    Ich zahle nun immer pünktlich seit 20 Jahren für meine Kinder von meiner ersten Frau
    Seit ein paar jahren habe ich mit meiner neuen Frau 2 Kleinkinder


    Das erste Kind 21 lebte bei meinem Vater und hat nur für Ausgehen und Kiffen interesse
    Leider gibt mein Vater ihm immer wieder Geld..
    Nun wurde er ihm gegenüber gewalttätig und hat sein Auto demoliert
    Das Sozialamt weis davon nichts ...
    Er ist schon seit 1 Jahr in einer Wohngemeinschaft über das Sozialamt und ich muss für ihn Hilfe zum Lebensunterhalt und Eingliederung knapp 75 Euro Pauschal zahlen


    Mein 20 jähriges Kind ist in einer Wohngruppe
    Dieses ist aber nur bis max 21 Jahre vom Jugendamt
    Für sie zahle ich seit 2 Jahren nur noch 50 Euro da meine 2 Kleinkinder und meine Frau angerechnet werden laut Düsseldorfer Tabelle
    Kindergeld musste ich für ihn beantragen da nur der leibliche Vater das konnte
    Ging über 1 Jahr hin und her mit der Kindergeldstelle
    Das Geld bekommt das Jugendamt
    Hätte mich nicht interessiert aber aus Prinzip hab ich es gemacht
    Habe ja nichts davon
    Das selbe Theater geht jetzt mit meinem 2 Kind los ...
    Muss nun auch wieder den Antrag stellen ...


    Nun sind beide Kinder Behindert.
    Das erste hat die Mittlere Reife und den Behindertenausweis
    Das zweite gar keine Ausbildung und erst den Antrag auf den Behindertenausweis gestellt


    Das erste Kind wurde jetzt so von einem entfernten Verwandten meiner Ex bearbeitet und er will jetzt zu ihr ziehen
    Hintergrund ist da diese Person schon 4 Kinder hat es ihr nur um das Geld geht was ich zahlen müsste damit sie ihr Haus abbezahlen kann...


    Nun weis ich nicht wie es weiter geht ...


    Wie lange muss ich für beide Kinder zahlen
    Bis ich sterbe ?


    So habe ich es verstanden aber nur wenn sie Sozialhilfe beziehen
    also knapp 75 Euro pro Kind


    und wenn das erste Kind zur Verwandten zieht muss ich ihr auch was bezahlen ?
    Das erste Kind hatte durch massenweise Abmahnungen die Ausbildung nach ein paar Monaten beenden müssen
    (Brandstiftung usw...)
    Sollte er mal wieder eine Ausbildung machen muss ich wieder für ihn zum Sozialamt aufkommen ?


    Das 2 Kind kann kein Schulabschluss schaffen laut Jugendamt (seelische Probleme)


    Grüsse

  • Hallo Hoerst,


    ch zahle nun immer pünktlich seit 20 Jahren für meine Kinder von meiner ersten Frau
    Seit ein paar jahren habe ich mit meiner neuen Frau 2 Kleinkinder


    Wie hoch ist der jeweilige Unterhaltsbetrag?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Also wegen der Anrechnung meiner beiden Kleinkinder laut Düsseldorfer Tabelle bezahle ich für Kind 2 an das Jugendamt nur 50 Euro plus Kindergeld plus Halbweisenrente
    Für Kind 1 die knapp 75 Euro an das Sozialamt
    Vor ein paar Jahren musste ich je Kind 250 Euro bezahlen plus Kindergeld plus Halbweisenrente
    Und nur weil ich gegoogelt hatte vor 2 Jahren und ein Urteil von 2011 sah wurde die Einstufung reduziert
    Sonst würde ich immer noch dasselbe bezahlen
    Das Jugendamt bat um Entschuldigung für den Formfehler

  • Hi,


    mir ist die Rechtsgrundlage für die Unterhaltszahlungen nicht ganz klar. Das müsstest du hier erst noch mal einstellen. Da gibt es nämlich ganz normale Ansprüche auf Finanzierung einer Ausbildung, dann gibt es Ansprüche nach dem SGB XII. Eines kann ich aber auch ohne die Klärung schon vorab sagen. Du hast weder Anspruch auf das Kindergeld noch auf die Halbwaisenrente. Und für den Rest fehlen einige Infos.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    Kindergeld und Halbweisenrente habe ich immer überwiesen
    das weis ich
    Aber ohne meine Anträge würden beide kein Kindergeld mehr bekommen
    Ich muss mich um Anträge freiwillig kümmern und bekommen tuts das Amt
    Das Amt aber selbst kann keine Anträge stellen dafür ...


    Und ich hab wie bei Kind 1die Rennerei und jetzt dann für Kind 2
    Nur weil sich der Wohnort immer mal wieder ändert...


    Kind 1 bekommt Eingliederungshilfe und Grundsicherung zusammen knapp 75 Euro wo ich beteiligt werde
    Nur da er sich ja komplett verweigert Job Ausbildung usw. müsste ich ja die Eingliederungshilfe gar nicht bezahlen ?
    Und wenn er dann bei der Verwandten leben sollte muss ich dann auch
    Eingliederungshilfe und Grundsicherung die Knapp 75 Euro bezahlen ?


    Ausbildung glaube ich nicht mehr für Kind 1 da er ja eine Ausbildung hatte und sie mutwillig bösartig sausen lies nach seinem 18 Geburtstag
    Er könne ja machen was er will es ist sein Leben
    Und nach dem tätlichen Angriff auf mein Vater und der Demolierung seines Fahrzeuges ...


    Nun so wie ich mitbekam hat er Anspruch auf ein Erbe wo die Verwandte aus ist
    Aber nach Rücksprache mit der Betreuerin wenn er hinziehen würde würde die Betreuerin alles Verwalten und die Verwandte hätte nur auf 150 Euro im Monat Essen und Verpflegung für Ihn Anspruch ?


    Grüsse

  • Hi,


    die Kids sind volljährig, leben nicht bei dir, folglich können sie ihre Kindergeldangelegenheiten alleine regeln, incl. Abzweigungsanträge.


    Eingliederungshilfe, das langt mir nicht als Angabe. Ist die Große so behindert, dass sie keiner Ausbildung/keinem Beruf nachgehen kann? Häufig sind so Hilfen doch an eine Maßnahme geknüpft. Das müsste man sich schon ganz genau anschauen, was da läuft, das kann man so allgemein nicht beantworten.


    Nun zu Kind Nr. 2: Was tut das Kind genau? Auch da sind die Angaben von dir nicht weiterführend.


    Und noch etwas: allein ein GdB langt nicht aus, um irgendwelche Unterhaltsforderungen daraus herzuleiten. Es gibt viele Menschen mit einem GdB von 70 oder mehr, die ganztägig arbeiten, nie krank sind, eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben u.s.w.


    Etwas "griffiger" sollten deine Angaben schon sein. Als Einstieg kannst du das Jugendamt auf jeden Fall darauf hinweisen, dass die Kids volljährig sind, und ihre Anträge, welche auch immer, alleine stellen können. Du kannst weiter darauf hinweisen, dass ab Volljährigkeit Unterhalt voll auf den Kindesunterhalt anzurechnen ist. Wobei es natürlich sein kann, dass es bei einem wie auch immer gearteten Krankheitsbild auch anders sein kann, aber da wissen wir zu wenig. Wo ist eigentlich die Kindesmutter in diesem Szenario?


    Herzlichst


    TK

  • Hi
    also
    Kind 1 da 21 läuft über das Sozialamt
    Er hat die Mittlere Reife
    Ab 18 hatte er dann in der Ausbildung Feuer gelegt usw.
    Später sagte er ja weil er kein Bock mehr hatte darum hat er das absichtlich gemacht das er gekündigt wird
    Er ist jetzt in einer Einrichtung muss dort Kugelschreiber zusammensetzen
    Da er aber selbst sagt er ist kein BEHI macht er nichts
    Er verweigert alles
    Er isst bestellt Pizzas säuft und geht auf Konzerte
    Die Einrichtung wollte ihn auf die Strasse setzen da er ein Mädchen mit dem Tode bedroht hatte
    Aber das Amtsgericht hat das untersagt bis eine neue Einrichtung ihn aufnimmt


    Kind 2 hatte seelische Probleme
    Keine Ausbildung keine Lehre
    Ein paar Praktikas
    Will das nicht will das nicht
    Läuft noch über das Jugendamt
    Möchte aber Abschluss und Ausbildung machen
    Aber das Jugendamt sagt sie schafft das nicht


    Nach über 10 Monaten bis ich für das Kind 1 das Kindergeld bekam weis ich das leider besser
    Nur der Kindsvater kann den Antrag stellen
    Und ich frage mich schon lange nicht mehr wieso haben beide einen ger. bestellten Betreuer ?


    Die Kindsmutter verstarb bei einem Verkehrsunfall


    Seit dem 10 Lebensjahr bis sie 18 wurden hatte ich das alleinige Sorgerecht
    Aber weil die Kinder schwierig waren kamen sie dann in Einrichtungen


    Nun wird seit 1 Jahr noch für Kind 2 geschaut ob ich den Betrag zahlen muss oder nicht
    Ich geh aber davon aus das ich die 75 Euro zahlen muss und leg das Geld immer zur Seite


    Die Ämter sind so langsam...
    Ich rufe da monatlich an und dann schicken die mir Anträge
    Was mein Verdienst ist usw.
    Dann wieder hallo da fehlt seit 1 Jahr die Hinterbliebenen Rente ... 1400 Euro...
    Dann ich hallo das überweist schon seit 10 Jahren der Opa unter derselben Nummer
    Ah so sorry stimmt ja das passt
    Dann wechseln dauernd im Jugend und Sozialamt die Mitarbeiter
    Dann ah so okay haben wir überlesen kann passieren...
    Dann bei einer neuen berechnung soll ich 3000 Euro nachzahlen
    Dann Einspruch und ups haben uns um eine spalte vertan wir schulden ihnen 300 euro zuviel bezahlter ...das wird dann verrechnet wieder mit den aktuellen Zahlungen
    Muss dann wieder meine autom. Überweisungen stoppen und dann wieder starten ahhhhhhh


    Und bis jetzt bin ich noch kein AMOK gelaufen immer freundlich immer alles brav ausgefüllt
    Mindestens jedes Jahr die selbe Prozedur
    Dachte mit den Betreuern wird das langsam besser ...
    Das ich mal mich mehr um meine Kleinkinder kümmern kann (2 und 4)
    Hatten den Kinderwunsch die letzten Jahre immer verschoben wegen den ersten 2 Kinder
    Aber mit den Jahren wird man nicht jünger ...
    Und als wir sahen das das nicht fruchtet ...


    Liebe Grüsse

  • nochmal genauer.....


    Kind 1 wurde während der 1 Ausbildung "psychisch" krank, war mehrmals in der Psychatrie und hat als es ihm besser ging, mit Absicht Dinge getan um gekündigt zu werden. Ist seitdem immer mal wieder in der Klinik und als es der Opa nicht mehr mit ihm klar, kam , kam er in eine Einrichtung für behinderte. Dort lebt er, nimmt aber an den Massnahmen nicht teil , weil er arbeiten "will" und meint er sei nicht behindert.
    Er bekommt Eingliederungshilfe und hat eine vom amtsgericht bestellte Betreuerin, die sich um Anträge und seine Finanzen kümmert, da er mit Geld überhaupt nicht umgehen kann. Mittlerweile auch einen Grad der Behinderung von 50 Prozent.
    Will aus der Einrichtung weg und hat auch absichtlich Dinge getan um dort rausgschmissen zu werden, was ihm auch gelungen ist. Da aber das Amtsgericht keinen Rauswurf ohne neue Bleibe hinnehmen wollte, ist es immernoch dort.
    Jetzt will es dort weg und zu seiner Tante, die aber nur auf das Erbe der verstorbenen Oma aus ist. (Die Tante will den Anteil von Kind 1 und am liebsten Kind 2 auch einsacken, will deswegen das Kind zu sich nehmen.
    Die amtliche Betreuerin, kann wohl nichts dagegen tun, dass Kind 1 da hinziehen will, wird aber die Finanzen weiterhin übernehmen. vermutlich denkt die Tante, dass ich für Kind1 unterhalt zahlen muss.
    Das Problem ist, dass es sicherlich nicht lange gut gehen wird, und dann Kind 1 auf der Strasse steht. Aber vor Dummheit kann man niemanden bewahren.


    Da er Eingliederungshilfe bekommt bezahle ich 75 Euro monatlich.


    Kind 2 ist kurz nach dem Unfalltod der Mutter schwer psychisch krank geworden, und lebt nach einem langen Klinikaufenthalt in einem betreuten Wohnen für psychisch kranke Jugendliche. Dort besuchte es auch die Schule für Kranke, hat aber keinen Abschluss geschafft.
    Kann dort nur bis 21 bleiben, und deswegen sucht die Betreuerin (auch vom Amtsgericht) nach einem neuen betreuten Wohnen.
    Hat Jugendhilfe bekommen vom Jugendamt, das in Hilfe für junge Erwachsene umgewandelt wurde nach der Volljährigkeit.
    Da bezahle ich mittlerweile nur noch 50 Euro , da ich 2 weitere Kleinkinder habe und Ehefrau.


    Muss ich für Kind 1 Unterhalt zahlen, wenn es aus der Einrichtung auf eigenem Wunsch hin auszieht, und bei der Tante lebt und gar nichts tut?
    Da es keine abgeschlossene Ausbildung hat?
    Und wielange muss ich für Kind2 bezahlen, wenn es wirklich keine Ausbildung schafft und in Einrichtungen für behinderte lebt?

  • Hi,


    es ist immer dolle, wenn man so wichtige Sachen wie die Betreuerin erst so im Nachhinein erfährt. Auch nach mehrfachen Nachfragen weiss ich immer noch nicht, welche Form der Eingliederungshilfe da geleistet wird. Da gibt es nämlich ganz viele. Eine meiner Anskünfte war definitiv falsch. Wenn eine Betreuerin gestellt ist, dann hat die den Abzweigungsantrag für Kindergeld zu regeln, ebenso die Fragen hinsichtlich der Rente. Fordere sie auf, das zu tun, also insoweit bist du da dann raus.


    Beim großen Kind ergibt sich jetzt auch ein ganz anderes Bild. Offensichtlich nicht nur excuisite Faulenzia, denn Betreuer fallen nicht vom Himmel. Da die Eingliederungshilfe nach §§ 93 f SGB XII derzeit etwa 53 € beträgt, bekommt das Kind was anderes. Was auch immer. Ob du für das Kind aufkommen musst in welchem Umfang auch immer, das kann ich hier nicht abschätzen. Vielleicht mal in §§ 1600 ff BGB schauen, da sieht man die Rangigkeit von Unterhaltsberechtigten. Aber es ist eben auch zu klären, ob er überhaupt noch unterhaltsberechtigt ist.


    Da du die Problematik wohl nicht in vollem Umfang einordnen kannst, würde ich dir dringend empfehlen, mit ALLEN Unterlangen einen Fachanwalt aufzusuchen. Der kann dann auch gleich eine Berechnung aufstellen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo
    ja bleibt mir wohl nichts anderers übrig
    hatte das die letzten 20 Jahren immer für unnötig gehalten da ich mich auf die Ämter verlassen hatte


    Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zum Lebensunterhalt heissen die 2 Positionen die er bekommt
    Und diese beide Positionen sind knapp 75 Euro bei unserem Kreis


    Sollte was ich vermuste die Tante erfolg haben und er bei ihr dann Leben ob ich ich dann für Ihn weiter zahlen muss
    Denn bei ihr wird er seine Medikamente nicht einnehmen, und nur noch auf der Couch liegen.


    Wir sind ja die Bösen laut Tante und haben Ihn in ein Heim gesteckt


    Sie berechnen zwar seit über 1 Jahr ob meine finanzielle Situation es zulässt
    Ich rechne damit aber werde immer wieder vertröstet
    Ämter sind zur zeit Überlastet


    Beide Kinder haben Betreuerinnen weil wir es so wollten.
    Wir wurden gefragt ob wir das machen wollen.
    Dachten die Kennen sich besser aus für Anträge usw. darum dachten wir das wäre das beste für die Kinder


    Liebe Grüsse

  • Hallo, so endlich wurde alles vom Sozialamt und Jugendamt kontrolliert


    1 Tag bevor die Verjährung ablief bekam ich bescheid
    so lange musste ich auf die Berechnung warten
    so musste ich 800 Euro nachzahlen


    Er bekommt Eingliederungshilfe für Behinderte Menschen
    Das sind 57.36 Euro monatlich


    Meinte Tochter Jugendhilfe nach dem Jugendhilfe Gesetz
    50 Euro nur noch im Monat da Frau und meine 2 Kleinkinder angerechnet werden in der Düsseldorfer
    Tabelle
    Der Jugendamtmitarbeiter überprüft, wieso mein Sohn nicht auch angerechnet wurde und wenn
    die interne Überprüfung abgeschlossen ist kann es sein das ich für die 2 Jahre davor die monatlichen
    50 Euro zurückbekomme
    Da Sie da aber rausgewachsen ist kommt sie jetzt nächsten Monat
    nahtlos zur Eingliederungshilfe für Behinderte Menschen wie mein Sohn


    Das heist für beide je 57.36
    Mein Verdienst (Frau ist Hausfrau) ist unter der Einkommensgrenze und ich müsste nichts bezahlen
    Mein Vermögen ( Eigentumswohnung) wird aber dann aber angerechnet und ich bin dann
    Verpflichtet auf die Zahlung
    Bin somit über der Vermögensgrenze von 25000 Euro ( aktuell bei 36000 Euro )


    Frage bei 2 Kinder ab nächsten Monat wäre ich dann nicht auch mit dem Vermögen dann darunter ?
    So das ich nur für 1 Kind zahlen müsste ?


    Es zieht sich immer alles so...


    Grüsse