Scheidungsfolgenvereinbarung

  • Guten Abend an Alle
    <ich bin ganz und weiß nicht genau, wie ich anfangen sollte.
    In dem Brief bietet mir der Anwalt meines Mannes eine Scheidungsfolgenvereinbarung. Ich habe schon etwas darüber gelesen, aber nicht alles verstanden. Kann mir jemand es erklären? Geht es um den Umgang mit unserem Kind? oder geht es eher um die wirtschaftliche Vereinbarung, damit er keinen Unterhalt (für das Kind und für mich) zahlt? :|
    Sorry vielleicht findet ihr in meinem Text Fehler, aber ich bin noch im Lernprozess.
    Danke für eure Antwort :|

  • Hi Morille, erst einmal herzlich willkommen in unserem Forum.


    Nun zu deiner Frage. Eine Scheidungsfolgevereinbarung ist nichts anderes als ein besonderer Vertrag. Und Verträge kann man abschliessen, kann man inhaltlich aushandeln, muss aber auch nicht. Dann kommt eben kein Vertrag zustande. Anderes Beispiel, zum verdeutlichen. Dein Nachbar bietet dir sein Auto zum Kauf an. Das bedeutet nicht, dass du es kaufen musst. Wenn du "nein" sagst, kommt der Vertrag eben nicht zustande.


    Zurück zum Familienrecht. Natürlich sind bei dieser speziellen Vertragsform auch Grenzen gesetzt. Die liegen z.B. bei einem Verzicht auf Unterhalt für das Kind. Die Eltern können nicht auf einen Anspruch des Kindes verzichten. Und, es wird immer kritisch, auch bei Unterhalt für den/die Ex, wenn dann stattdessen der Steuerzahler in Form von Unterstützungen einspringen soll (Unterhaltsvorschuß, ALG II). Auf der anderen Seite ist die Zahlung von Unterhalt für die Ex nach der Scheidung heute die absolute Ausnahme, zumindest dann, wenn das Kind über 3 ist.


    Man kann auch Umgang, Zugewinn, letztlich alles in so einen Vertrag reinpacken. Wenn dein Demnächst-Ex einen Anwalt hat, und du offensichtlich Schwierigkeiten mit dem Erfassen der juristischen Lage, kann ich schon aus Gründen der Waffengleichheit nur ganz dringend empfehlen, auch einen Anwalt einzuschalten.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Timekeeper
    Vielen Dank erst mal für die Erklärung.
    Ich glaube jetzt, dass ich mir doch einen Anwalt suchen muss. Für mein zukünftigen Ex geht es höchst wahrscheinlich darum die Sachen mit seinen Geschäfte weiter vor mir zu verbergen.
    Er ist selbständig und hat vor kurz seine Werkstatt gebaut. Laut seiner Aussage ist die Firma ca. halb Million Euros wert. seine Geschäft läuft z. Z. wieder gut. Glaube ich, weil er bis jetzt immer mich von seiner Firma fernhalten wollte.
    Er hat oft schwarz gearbeitet und die Rechnungen geändert. Ich weiß nicht, wie ich es beweisen kann.


    In der Ehe habe ich vom Beginn nichts mitgebracht. Ich meine, dass ich vorher nichts wertvolles besaß. Heute ist meine Situation ähnlich. Ich durfte nur die Einkommensteuererklärungen mitunterschreiben.


    Ich arbeite wieder seit ca 2 Jahren wieder. Dennoch musste ich von einer 3/4 Stelle auf eine Teilzeitarbeit reduzieren.


    Wenn er so viel verdient, muss er für das Kind und vielleicht auch für mich etwas zahlen oder?
    Also wenn ich richtig verstanden habe, darf ich zu diesem "Vertrag" nein sagen.
    Was wird passiert danach? Gibt es eine Scheidung, wo er -und ich auch- alles belegen muss.
    Danke für deine Unterstützung.
    Morille

  • Morille, bitte, bitte geh zu einem Anwalt, und zwar schnell. Gerade bei Selbständigen, da muss ein Fachmann ran. Du bist da einfach überfordert. Natürlich muss er für das Kind zahlen. Für dich, da bin ich eher skeptisch, vielleicht für eine gewisse Zeit, aber in der Zeit der Trennung bis wahrscheinlich bis zur Scheidung, evtl. auch nur ein Jahr. Da muss spitz gerechnet werden. Das ist ganz wichtig, davon hängt die wirtschaftliche Absicherung eures Kindes für viele Jahre ab, außerdem auch evtl. die deinige.


    Im Ansatz bin ich eine Freundin von einvernehmlichen Scheidungen mit vernünftigen (!) vertraglichen Vereinbarungen. Das ermöglicht ein schnelles, stressfreies Auseinandergehen. Wenn du nicht anwaltlich vertreten bist, dann kannst du im Scheidungsverfahren keine Anträge stellen, also nur Stellung nehmen und das wars.


    Also, ab zum Anwalt. Der wird erst einmal die finanzielle Versorgung des Kindes und auch deine Versorgung regeln. Der korrespondiert auch mit der Gegenseite. Das ist ganz wichtig für dich. Und unterschreibe vorerst gar nichts.


    Herzlichst


    TK

  • Meine Liebe, da bin ich jetzt aber wirklich erleichtert. Weisst du, wenn Mann sich ein neues Auto kauft, Frau ein teures schönes Kleid, da wird gerannt, verglichen, was weiss ich gemacht. Aber Dokumente, die über die ganze Zukunft entscheiden, die werden ratz fatz eben mal so unterschrieben. Ich kapiere diese Haltung einfach nicht.


    Und schreib uns mal, was der Anwalt so erklärt hat.


    Herzlichst


    TK