Hallo, was meint Ihr zu Folgendem ?
UHP in Spee:
Alter: mitte 50,
Ledig , zusammenlebend, unverheiratet,
Wohnen: in Partners Eigentum ( ca. 400000,- eur Wert )
Immobilien: nein
Vermögen: ca. 700000,- eur,
individuell berechnetes AVV Schönvermögen UHP: zur Zeit 450000,- eur
gesetzl. Rentenanspruch mit 67: ca. 600,- eur
Partner verdient ca. 3200,- eur.
Vermögen:Partner ca. 120000,- eur, Zweifamilienhaus ( ca. 400000,- eur Wert, keine Einnahmen daraus )
Der UHP in Spee hat vor demnächst entweder nicht mehr zu arbeiten bzw. nur noch halbtags oder noch weniger.
Daraus resultiert dann ein Einkommen aus sozialversicherungspflichtiger Arbeit von 0,- bis 1500,- eur p.m.
Einkünfte aus Kapitalvermögen laut Steuerbescheinigungen ca. 3000,- eur p.a.
Der UHP in Spee hat vor, von dem Vermögen oberhalb des derzeitigen AVV das Leben bis zur Regelaltersrente "mit"zu finanzieren.
Das AVV ansich soll sich vermehren und mit 67 Jahren soll dann das AVV und die gesetzl. Rente verzehrt werden.
Das Kapital ( AVV und übersteigendes Kapital ) befindet sich in Fonds nur in einem Depot. Entnahmen werden aus diesem einen Depot getätigt.
Wenn EU und Bedürftigkeit eines Elternteils grundsätzlich festgestellt ist, kommt das SA an das Vermögen ran wenn die obige Situation schon gelebt wird vor Eintritt des EU Falles ?
Grüße