Hallo zusammen,
ich bin neu in diesem Forum und mir brennt eine Frage unter den Nägeln.
Meine 14-jährige Tochter lebt seit Mitte Feb. 2017 bei mir. Ich hatte im März das Jugendamt mit einer Beistandschaft beauftragt, um sich um den Kindesunterhalt zu kümmern.
Daraufhin hat meine Ex-Frau ihre Anwältin aufgesucht, welche dem Jugendamt eine Gehaltsaufstellung, nebst anrechenbaren Abzügen auflistete, so das meine Ex noch nicht mal den
Mindestunterhalt zahlen kann.
Eine Abzugsposition mit der ich überhaupt nicht einverstanden bin, wo ich aber auch nicht weiß wie das gehandhabt wird, ist erhöhter Mietbedarf.
Der Selbstbehalt sieht 380€ Miete vor. Die gezahlte Miete, inklusive Nebenkosten beträgt aber 550€. Können die 170€ als Mehrbedarf auf den Selbstbehalt gerechnet werden, wenn meine Ex noch unseren 20-jährigen Sohn zu Hause hat der 550€ im Rahmen seines BSJ verdient und 192€ Kindergeld bekommt?
Danke schon mal für eure Antworten.
Viele Grüße,
Ratloser