Hallo zusammen,
ich bräuchte einmal hilfe bei der Kalkulation des Zugewinnausgleich. Meine Situation stellt sich wie folgt da:
Mein Frau hat von Ihren Eltern vor gut 10 Jahren im Zuge der vorgezogenen Erbschaft das Elternhaus samt Grundstück (200.000€) überschrieben bekommen. Sie hat dann mit Ihrem Ex-Mann das Haus modernisiert und umgebaut. Kurz vor Baufertigstellung bin ich in die BauFi eingestiegen - habe aber nie einen Grundbucheintrag veranlasst. (Ich weiß, schön doof)
Gemeinsam haben wir für die Umbauten einen Kredit von 190.000€ aufgenommen. Bei dem Darlehn handelt es sich um eine Tilgungsaussetung - heißt wir haben Stand jetzt immer noch 190.000€ offen, parallel aber einen Bausparer befüllt - stand 90T€.
Nun würde mich interessieren wie es mit dem Zugewinnausgleich bei dem oben dargestellten Fall aussieht:
Ist diese Berechnung plausibel? oder mache ich hier grundsätzlich einen Denkfehler? Würden mir dann 75.000€ zustehen?
Folgende Fragen sind offen:
- Wird als Anfangsvermögen dann wirklich das von dem Notar festgehaltene Erbe von 200T€ angesetzt, oder der Wert der die Immobillie bei der Hochzeit hatte - also bereits nach dem Umbau?
- Falls der Wert nach dem Umbau angesetzt wird, wie kann man diesen ermitteln? - Also Stand 2006
Idee:
Ich habe mit den gedanken gespielt meiner Frau folgendes Vorzuschlagen:
Sie macht sobald möglich eine alleinige Umfinanzierung der Gesamtsumme von 190.000€ und wir teilen einfach das Bauspar-Guthaben durch 2. Also jeder 45.000 - auf dem ersten Blick (mit der Annahme das als Anfangskapital der Wert des Hauses nach Umbau angesetzt wird - >200T€) erstmal einfach und bei den angenommenen Werte halbwegs ok.
Das ganze fixieren wir per Notar in einer Ehescheidungsfolgevereinbarung. (geht das überhaupt?)
Clever oder dumm?
Danke schon mal für Eure Unterstützung!