Rechtschutz für Unterhalt und Sorgerecht?

  • Hallo,


    ich bin neu hier, gerade etwas geschickt aufgrund folgender Story und suche ein paar Antworten :)


    Meine Exfreundin sagte mir vor kurzem sie sei schwanger. Da sie psychisch etwas labil und und auch nicht sonderlich vertrauenswürdig ist, und eigentlich auch verhütet hat (erklärung dafür, dass sie schwanger werden konnte, ist sehr an den haaren herbeigezogen), habe ich erstens Zweifel, dass sie es wirklich ist und zweitens, dass es eventuell sogar garnicht von mir ist.


    Ich habe inzwischen schon feststellen müssen, dass eine Rechtsschutz mir wohl nichts bringt, da die im Falle von Unterhalt eine Wartezeit von einem Jahr haben.
    Was ist, wenn sie aber erst ab jetzt in 13-14 Monaten Anspruch auf Unterhalt erhebt und die ersten 1-2 Monate nach Gebrt noch nicht? Habe ich dann Glück und kann die Rechtsschutz nutzen?


    Mir geht es auch hauptsächlich darum, dass das Kind, falls es eins gibt, zu einer Pflegefamilie kommt, da ich sie nicht ansatzweise dazu in der Lage sehe ein Kind aufzuziehen. Muss esdafür einen Sorgerechtsstreit geben, oder kann man das vllt auch übers Jugendamt erreichen?


    Wie läuft es ab, wenn ich einen Vaterschaftstest verlange? Kann sie da irgendwie schummeln? Sie wohnt mehrere 100km weit weg, aber sie hat vllt noch Dinge, wo meine DNA dran ist.
    Was passiert wenn ich die Vaterschaft nicht anerkenne?
    Wie kann man, im Falle des Falles berechnen, wie hoch der Unterhalt sein wird?


    Sorry, falls irgendwas nicht passt, aber danke schonmal für die Antworten.

  • Hallo habefragen,


    Lass die Sache einfach auf dich zukommen.


    Das Jugendamt oder ein Anwalt wird dich wegen der Vaterschaft anschreiben.


    Hast du Zweifel lass vom Jugendamt einen Vaterschaftstest durchführen ( der ist amtlich).


    Wenn du der Vater bist, musst du bei Leistungsfähigkeit Unterhalt zahlen. ggf. auch für Mutter und KInd.


    Die Höhe des Kindesunterhalt kannst du der Düsseldorfer Tabelle entnehmen.




    vG
    edy

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