Hallo ,
folgendes Fallbeispiel:
M & F befinden sich im Trennungsjahr. 2 Kinder beide 8 Jahre alt.
M will F Immobilie abkaufen.
F hat vor sich mit dem Erlös eigene Immobilie zu kaufen.
Nettogehalt M 2750 €
Nettogehalt F 1350 €
F verzichtet auf nachehelichen Unterhalt.
M bewohnt dann Immobile alleine: 827 € ( Tilgung + Zinsen )
Kindesunterhalt bis zur Scheidung 674 €
Kaltmiete Wohnvorteil nach Scheidung 1400 €
Frage: Hat M einen Selbstbehalt nach der Scheidung, wodurch der Kindesunterhalt angepasst wird?
Kann M dazu verpflichtet werden, entweder die Immobilie zu vermieten oder zu veräußern, um seinen Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen ?
Vielen Dank
Vielen Dank