Räumliche Trennung durchsetzen

  • Liebe Forum,
    ich bin neu hier.


    Seit 01.01.2017 habe ich mich von meinem Partner getrennt, wir wohnen aber noch in der gleichen Wohnung. Langsam wird diese Situation für mich unerträglich. Ich möchte jetzt gar nicht auf das gesamte persönliche Drama eingehen, sondern nur die Fakten darstellen, in der Hoffnung, hier etwas Orientierung zu finden.


    Mein Expartner weigerte sich, die Trennung zu akzeptieren, die ich seit Oktober letzten Jahres aufgrund schwerwiegender Probleme wünsche. Ab etwa diesem Zeitpunkt habe ich ihm bereits mitgeteilt, dass ich auch nicht mehr mit ihm zusammenleben möchte. Er hat es anfangs einfach ignoriert, der schwebende Zustand ging circa zwei Monate. Zum 01.01. zog ich für mich dann erstmal den Schlussstrich, trenne seitdem alle Einkäufe, die Wäsche, schlafe in einem anderen Zimmer etc. Leider hat mein Expartner alles getan, um mir dies so schwer wie möglich zu machen, hat ständig die Grenzen meiner Privatsphäre überschritten. An Vereinbarungen zum Getrenntleben im gleichen Haushalt hat er sich nie gehalten - Gegenteil.


    Für mich ist der psychische Druck, ständiger Streit, Beleidigungen von seiner Seite, inzwischen fast nicht mehr zu ertragen. Ich forderte ihn mehrmals auf, sich eine kleine Wohnung zu suchen, damit ich mit unseren beiden Kindern (9 und 18) erstmal wieder zur Ruhe komme. Um die Frage, warum ich nicht ausziehe, gleich zu beantworten: wir stehen gemeinsam im Mietvertrag, die Miete geht vollständig von meinem Konto ab, und der Vermieter entlässt mich nicht einseitig aus dem Mietvertrag, da mein Expartner sich die 4-Zimmerwohnung allein nicht leisten kann. Da er auch nicht kooperativ ist, fürchte ich, dann die alte und die neue Miete zahlen zu müssen. Der Wohnungsmarkt ist hier sehr schwierig, einen Umzug in eine andere, billigere Stadt möchte ich den Kindern nicht zumuten, und ich selbst bin durch meine Arbeit auch ortsgebunden.


    Aufgrund dieser Argumentation setzte meine Anwalt meinem Expartner eine Frist zum Auszug gesetzt, die drei Monate betrug. Sie endete am 30.09. Während dieser Zeit hat mein Ex sich kein Bein ausgerissen, hat aber seit drei Wochen etwa aktiv mit dem Suchen angefangen. Mein Anwalt verlängerte die Frist nochmal bis zum 15.10. - die ist nun auch verstrichen. Der Wohnungsmarkt hier ist sehr, sehr schwierig, ich hatte auch versucht, mitzusuchen, habe ihm Angebote ausgedruckt, Besichtigungstermine ausgemacht. Allerdings ist das Verhältnis zwischen uns arg zerrüttet. Ich möchte wie gesagt nicht die schmutzigen Details ausbreiten (es gab auch schon drei Polizei-einsätze aufgrund von Aggression seinerseits), sondern einfach nur wissen, was passiert, wenn man eine Wohnungszuweisung beim Familiengericht beantragt, wie es mein Anwalt vorgeschlagen hat.


    Wie lange dauert so ein Verfahren, was für eine Frist wird ihm dann zum Auszug gesetzt? Denn das Problem, dass er noch keine Wohnung gefunden hat, löst sich dadurch ja nicht. Muss ich ihn so lange ertragen, bis er endlich eine Wohnung hat? Freunde und Verwandte, die ihn vorübergehend aufnehmen könnten, hat er nicht. Er scheint inzwischen die Trennung wirklich akzeptiert zu haben und sich tatäschlich um eine Wohnung zu bemühen, aber das ist halt reichlich spät, nachdem die Sache nun schon so lange läuft und er lange Zeit wenig unternommen hat.


    Kann mir hier jemand einen Rat geben? ich möchte einfach meine Ruhe wiederfinden, ich fühle mich zu Hause nicht mehr wohl.

  • Hallo Anja,


    Wie lange beträgt denn die Kündigungsfrist der gemeinsamen Wohnung ?


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Anja,


    Also wenn es nur um 2 Monate geht? dann sollte es doch nicht so teuer sein ?


    Wie ist denn die Einkommenssituation? Wer verdient mehr? du oder er ?


    vG
    edy

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  • Verstehe jetzt nicht, was du meinst. Ich verdiene mehr, zahle die Miete von meinem Konto. Einseitig kündigen kann ich nicht, sagte mir mein Vermieter, da ich dann immernoch für die alte Miete belangt werden könnte. Wohnraum für mich und die Kinder zu finden ist total schwer, ich möchte Ihnen in der ganzen chaotischen Situation keinen Schulwechsel zumuten, damit wenigstens etwas Stabilität im Leben bleibt.


    Das einfachste wäre, wenn mein Nochpartner sich eine Wohnung sucht. Was er bisher nicht getan hat. Darum geht es. Er hat gar nichts getan innerhalb der Frist, weder mit mir eine Lösung gesucht, noch sich eine Wohnung.


    Ich glaube, du meinst, wir sollten beide die Wohnung gemeinsam kündigen? Er macht gar nichts mit mir gemeinsam. Außerdem müssten wir ja selbst dann beide schon eine neue Wohnung gefunden haben, sonst wäre mir das Risiko zu hoch. Einseitig komme ich wie gesagt aus dem Vertrag nicht raus, dass wir beide die Wohnung gemeinsam kündigen, sehe ich nicht, da wir uns auf gar nichts mehr friedlich einigen können.
    Oder meinst du was anderes und ich stehe auf dem Schlauch?

  • Hi,


    grundsätzlich gilt, dass derjenige, der sich von seinem Partner trennt, es letztlich auch durchziehen muss. Die Wohnung steht unter dem Schutz des Grundgesetzes, und jemanden aus derselben zu vertreiben, da müssen schon gravierende Sachen vorgetragen werden. Im Steitfall entscheidet das Gericht bzw. weist die Wohnung zur alleinigen Nutzung zu. Ob deine Argumente ausreichen, das vermag ich nicht abzuschätzen. Wie lange ein solches Gerichtsverfahren dauert, auch das ist schwer zu sagen. Kommt auf den Sachvortrag an, die Einlassung der anderen Seite, der Belastung der gerichtlichen Poststelle, des Botendienstes, der Geschäftsstelle, des Abteilungsleiters, des zuständigen Richters. Ich hab keine hellseherischen Fähigkeiten. Aber unter 6 Monaten (und mit offenem Ausgang des Verfahrens) wird da kaum was laufen. Dazu kommt dann möglicherweise eine Berufung, jedenfalls das Abwarten bis zur Rechtskraft. Dann kommt die Vollstreckungsphase bis hin zur Räumung, einige weitere Monate.


    Und ja, du musst ihn so lange ertragen. Oder eben selbst ausziehen. Das sind die Spielregeln.


    Herzlichst


    TK

  • Danke für die Antwort. 6 Monate............................................?


    Ja, es gibt schwerwiegende Gründe, aber eigentlich wollte ich nicht mein ganzes Privatleben und -leiden ausbreiten, weder hier, noch eigentlich vor dem Gericht. Ich sage mal so, die Gewalt ist bei uns in erster Linie seelisch und daher schwieriger nachzuweisen. Obwohl er auch schon von der Polizei der Wohnung verwiesen wurde für jeweils eine Nacht.


    Es ist so, dass mich das Zusammenleben mit dem ständigen Streit, Beleidigungen und Beschimpfungen von seiner Seite aus, inzwischen wirklich zermürbt. Zumal die Trennung in der gemeinsamen wirklich belastend ist; wenn er mich einfach in Ruhe lassen würde, wäre es ja OK, aber gerade das passiert ja nicht. Inzwischen bin ich froh um jeden Augenblick, den ich nicht in seiner Nähe bin. An den laufenden Kosten beteiligt er sich auch eher unregelmässig, aber darüber muss ich mit dem Anwalt sowieso noch mal reden, da es im Moment sowieso viel finanziellen Streit gibt.


    Ich nehme an, dass ich nicht um die gerichtliche Wohungszuweisung herumkommen werde, und dafür auch gute Chancen sehe. Möchte mich eben nur darüber informieren, was da auf mich zukommt. Auch, inwieweit dies die Kinder betreffen/belasten würde.

  • Naja, falls du emotionale Gewalt, Einschüchterung und Polizei-Einsätze für den normalen Trennungswahn hältst... ist nicht böse gemeint, es kommt hier auch sicher so vor, als würde ich nur rumjammern. Aber ich gehe einfach auf dem Zahnfleisch. Ich habe lange gebraucht, um die Beziehung überhaupt beenden zu können. Was ich mir sicher vorwerfen lassen muss, ist, dass ich nicht jede Übergriffigkeit angezeigt habe.


    Die meisten Paare, die ich kenne, die sich trennen, kriegen es irgendwie sauberer durch als wir. Es wäre schön, wenn er mich einfach frei lassen könnte - aber ihm geht es darum, mich so sehr wie möglich dafür zu bestrafen, dass ich mich trennen möchte. Das ist komplett irrational, aber wie gesagt, um meine persönliche Geschichte geht es hier nicht. Ich werde mich auch nicht von ihm kleinkriegen lassen, sonst hätte ich mir ja keinen Anwalt nehmen müssen.


    Trotzdem danke.

  • Hi,


    es geht nicht um deine persönliche Geschichte. Aber, was meinst du, warum so viele Anwälte eben davon leben, dass es nicht reibungslos funktioniert? Warum die häusliche Gewalt ausdrücklich unter Strafe gestellt werden musste? Weil alles so friedlich abläuft?


    Und ein fröhliches "ich habe mich entschieden, mich zu trennen und jetzt ziehst du aus" das läuft eben nicht. Wenn du dich zu Hause nicht mehr wohl fühlst, dann musst du ausziehen. Ober eben den korrekten juristischen Weg einschlagen, der lange dauern kann. Das ist deine Entscheidung.


    Herzlichst


    TK

  • Du hast recht. Finanziell ist es eben sehr schwierig für mich auszuziehen, da ich wirklich Angst habe, neben Umzug, Kaution und neuer Miete auch noch seine Mietschulden am Ende begleichen zu müssen. Die Wohnung kostet mehr als 1000 Euro, er hat netto 1500. ich habe etwas mehr, aber nicht genug, um eine zweite Wohnung für über 1000 Euro anzumieten - preiswerter wird es hier nicht und da hätten wir schon ein Zimmer. Leider haben wir in unserer gemeinsamen Zeit kein Vermögen angesammelt, eher im Gegenteil, so dass ich keine Rücklagen habe und für die Kaution auch erstmal einen Kredit aufnehmen muss. Trennungsunterhalt werde ich ihm möglicherweise auch zahlen müssen. ich habe einfach Angst vor noch mehr finanziellen Belastungen, die mich emotional noch weiter runterziehen. Habe Anfang nächster Woche wieder einen Termin mit meinem Anwalt, hoffe dann auf Klarheit.
    LG, Anja

  • Hi,


    so, jetzt haben wir endlich mal ein paar Zahlen. Keine Ahnung, was das volljährige Kind macht (Schule, Lehre), ihr könnt euch beide die Wohnung nicht mehr leisten. Es ist wie so oft. Über die Verhältnisse gelebt, keine Rücklagen, das kann funktionieren, funktioniert aber mit Sicherheit nicht, wenn die Wirtschaftseinheit auseinander bricht. Und das ist ja hier der Fall. Ihr müsst euch auf Dauer beide nach was Preiswerterem umschauen. Was macht denn das volljährige Kind?


    Herzlichst


    TK

  • Das volljährige Kind besucht eine weiterführende Schule (Berufskolleg).
    Es ist in der Tat so, dass ICH mir die derzeitige Wohnung durchaus allein leisten könnte, aber ER nicht. Deshalb entlässt der Vermieter mich nicht einseitig aus dem Vertrag, und ich hafte für die Mietschulden, die er unweigerlich machen wird. Ich sehe halt aber auch irgendwie nicht so ganz ein, dass die Frau mit zwei Kinder auszieht, während der dann alleinstehende Mann in der Vier-Zimmerwohnung verbleibt, die er sich nicht leisten kann?
    Zu den Rücklagen: ich hatte Startschwierigkeiten im Beruf, er war nie so der große Karrieretyp. Ich habe die Kurve gekriegt, verdiene jetzt ganz OK und habe einen tollen Job. Das hat aber gedauert, bis ich auf den grünen Zweig kam.