Ich zahle für vier Kinder Unterhalt. Nach Unterhalt verbleibt mir der Selbstbehalt von € 1.080,00.
Welche finanziellen Möglichkeiten bestehen, damit ich meinem Umgangsrecht nachkommen kann?
Von den € 1.080,00 kann ich weder eine erforderliche größere Wohnung anmieten, noch die Kinder bei Besuchen ernähren.
Bei einem Hartz IV Empfänger hat nach Gerichtsentscheiden jedes schulpflichtige Kind einen Anspruch auf ein eigenes Zimmer.
Auch höhere Umgangskosten bei mehreren Kindern können bei Hartz IV Empfängern geltend gemacht werden.
Mir wird vom Jugendamt nur lapidar mitgeteilt, ich hätte den Mindestunterhalt zu zahlen und das Sozialamt hat eine Zuständigkeit
abgelehnt, da ich ja eigene Einkünfte habe.