Unterhalt versus Besuchskosten

  • Hi,


    nachdem das mit der Frauen/Mannkeule bei mir nicht geklappt hat, kommt jetzt das "über einen Kamm scheren." Auch das habe ich nicht getan. Ich habe drauf hingewiesen, dass wir Einzelfallentscheidungen haben und dass der Staat mit seinen Steuergeldern nicht dazu da ist, den Elternteilen den Abtrag von Schulden zu ermöglichen. Daür ist die Inso gedacht.


    Und, ich beobachte schon, dass das Anspruchsdenken enorm gewachsen ist. Und ich erwarte von Menschen, die Kinder in die Welt setzen, dass eine ungefähre Vorstellung vorhanden ist über die Kostenseite, auch die Überlegung, wie man das wuppen kann. Ob man es sich heute leisten kann, 3 Jahre pro Kind zu Hause zu bleiben und dadurch den vollen Anschluß im Berufsleben zu verpassen. Und vielleicht sich auch mal überlegt, wo man wie sein knappes Geld ausgibt. Das so als Einstieg in die Problematik. Dann wäre schon viel gewonnen.


    Herzlichst


    TK

  • Guten Morgen.



    nachdem das mit der Frauen/Mannkeule bei mir nicht geklappt hat, kommt jetzt das "über einen Kamm scheren." Auch das habe ich nicht getan. Ich habe drauf hingewiesen, dass wir Einzelfallentscheidungen haben


    Also wird wohl nix mit dem vom Staat finanzierten Umgang.


    Und kommst dann zu dem Ergebnis, daß sich eine Antragstellung dem Anschein nach gar nicht erst lohnt. Damit ist dem Fragesteller
    ja hervorragend geholfen. Oder sollte das nur eine schnippische Bemerkung sein?


    Ansonsten weise ich noch mal explizit darauf hin, daß der Verweis auf Wohngeld für alleinlebende Unterhaltspflichtige fiskalisch immer erst die 2. Wahl ist. Vergleichsweise ist der ALGII Anspruch in solchen Fällen immer höher, weil eine grössere Anzahl von Besuchskindern in der Bedarfsgemeinschaft eher Berücksichtigung findet als in der Wohngeldverordnung.


    Also verstehe ich dich richtig, daß nur die Leute Kinder bekommen sollen, die sich das auch leisten können? Darauf scheint ja deine
    Weltansicht hinauszulaufen. Das Kinderkriegen hat aber weder der BGH, noch das BVerfG verboten.


    Von deiner subjektiven Wahrnehmung des gestiegenen Anspruchsdenkens muß sich ein erwerbstätiger Unterhaltspflichtiger nichts annehmen. Ich zahle Steuern und Sozialabgaben und bekomme nur einen Bruchteil davon zurück, genau so wie es bei dem Fragesteller der Fall sein würde.

  • Hi,


    das hab ich nicht geschrieben. Nur, man muss wissen, was mit Kindern auf einen zukommt und muss in der Lage sein, auch Armut zu verkraften. Das gestiegene Anspruchsdenken ist doch zu beobachten. Ich kann mir nur leisten, was ich mir auch leisten kann. Ich ich habe auf Bitten einer gemeinnützigen Organisation mich mal wieder einer finanziell total zerrütteten Familie angenommen. Morgen geb ich das Mandat zurück. Vater, Mutter, 8-jähriges Kind. Zusammen haben sie bar etwa 1000 € plus Warmmiete plus Hort plus Einmalleistungen für jedes neue Schuljahr, plus Nachhilfe. Beide Eltern sind zu Hause. Es existieren ein PKW, ein Motorrad, 3 Handyverträge. Alles muss sein. Motorrad sei ja 15 Jahre alt, nichts mehr wert, da lohne der Verkauf nicht, und wenn man es schon habe, dann sei doch klar, dass man es nutze. Auto müsse sein, weil es ja sein könne, dass ganz plötzlich ein traumhaftes Job-Angebot komme. Und man habe jetzt schon kein Bargeld mehr, für diesen Monat, weil man ganz günstig einen 2. PC erworben hätte, ein Angebot eines Versandhändlers.


    Das sind die Fälle, die zunehmen, mir Sorgen machen. Und Fresh......, ich gehe mal davon aus, dass du deinem Einkommen entsprechend lebst. Oder stapelst du zu Hause swimming-pools, die du zwar nicht benötigst, die aber soooo preiswert sind, nach der Saison? Ich bin mit der Frau einkaufen gegangen, um einfach zu gucken, was sie kauft, wie sie kauft, es ist eine Katastrophe. Das Kind war zu Schulbeginn (1 Jahr zurück gestellt), also vor einem Jahr massiv mangelernährt. Und diese Fälle steigen rapide an. Leider.


    Das muss man einfach sehen. Und da kann man nicht gegensteuern, indem man immer weiter Geld reinsteckt. Ich habe jetzt hier bei uns auf der Kante mal angeregt, dass man in die Nachmittagsbetreuung für die Kids in der Schule, im Hort auch Kochkurse legt, ihnen Hauswirtschaften und Geld einteilen näher bringt. Damit es dann in der nächsten Generation wenigstens etwas besser wird.


    Herzlichst


    TK

  • Guten Abend.


    Ja, das verstehe ich schon. Es gibt Fälle, da ist Hopfen und Malz verloren. Denen ist auch nicht mehr zu helfen. Auf der anderen Seite habe ich aber Fälle, wo Väter, seltener Mütter, erst arm gemacht werden. Und zwar so arm, daß eine langjährige Schuldenkarriere und eine zerstörte Erwerbsbiographie schon vorprogrammiert ist. Denen z. B. trotz Leistungsunfähigkeit vom JA ein Titel unterschoben wird. Kaum wieder im Job, kommt eine Pfändung vom JA rein und schon ist er wieder weg, der Job. Natürlich müssen die Kinder von was leben und natürlich sind da zuerst die Eltern dran. Ich habe keinen Respekt vor Eltern, die sich vor ihren Kindern verweigern. Aber wie da teilweise mit Pflichtigen umgesprungen wird und wie solche von den Behörden schlichtweg verar...t werden, ist echt beispiellos. Und da gibt es viele Einzelschicksale, die sich ohne Unterstützung jahrelang irgendwie mit den Kindern, so sie diese sehen dürfen, durch die Armut durchboxen. Um am Ende dann doch durch die jahrelangen Anstrengungen in die Erwerbsunfähigkeitsrente zu rutschen. Und dann hängt die ganze Familie dem Staat auf der Tasche.


    In einer Pressemitteilung des ISUV von Mitte September d. J. hieß es:


    Zitat

    Im Wahlkampf nicht existent – Unterhaltspflichtige „Es ist erniedrigend, wenn man trotz Vollzeitstelle nichts mit den Kindern
    unternehmen kann, was Geld kostet.“


    Da gibt es auch ein Fallbeispiel, den "Fall R.".


    Dem hat übrigens auch das Bundeskanzleramt allen Ernstes "empfohlen" mit ALGII aufzustocken. Da fasse ich mir doch an den Kopf, obwohl ich aus 1. Hand auch weiß, daß das Bundeskanzleramt selber Aufstocker in der Küche beschäftigt.


    In den Fällen, wo Familien vorher schon nicht mit Geld umgehen konnten, da gebe ich dir Recht. Die könnte man auch mit Geld zuschütten und es würde nichts besser werden.

  • Guten Morgen.


    Diese Diskussion im Forum über das "liebe" Geld gefällt mir, weil es viele Probleme wieder spiegelt in unserer Gesellschaft.


    Ich finde jeder hat Recht mit seinen Argumenten.


    Was ist eigentlich der "Fall R" und kann man dies nachlesen mit dem Kanzleramt?


    Den Artikel vom ISUV kenne ich.


    MFG

  • Hi,


    mir macht das sich ändernde Haltungsproblem die meisten Sorgen. Fachleute sagen, früher hatte man in einer 1. Klassen mit etwa 20 Schülern 1 verhaltensauffälliges, nicht erzogenes Kind. Heute zwischen 5 und 10. Und am auffälligsten sind die Kids, in denen beide Elternteile zu Hause sind. Was geht da ab? Wieso kommen die zu spät, wieso benötigen die schon in der Grundschule von uns allen finanzierten Nachhilfeunterricht? Ich verstehe es nicht. Wieso wird gerade in diesen Familien nicht gekocht? Die haben doch alle Zeit der Welt.


    Das Problem der Altersarmut bei Frauen ist eben auch ein Problem der Haltung, der 450 € Jobs. Mehr muss ja nicht sein, und dann muss man sich auch nicht wundern. Diese 3 Jahre Elternzeit haben uns in vielerlei Hinsicht total zurück geworfen. Mutter verliert den beruflichen Anschluss. Jobbt dann hinterher nur noch, springt ja mehr bei raus. Und wenn dann die Partnerschaft auseinander geht, tja, dann ist der Weg in die Armut doch vorgegeben. Und die Ersatzkraft, die eingestellt wird, hängt auf einem befristeten Vertrag. Ohne Perspektive.


    Also ein Riesenpaket, was für mich mit der Erziehung des Nachwuchses anfängt, insbesondere der Mädels. Ich finde es schon interessant, dass dieselben Frauen, die mich früher als Rabenmutter beschimpft haben, meinen jetzt, ich hätte es mit meiner Altersversorgung ja soooooo gut.


    Ach ja, mein Fall, den ich heute beende. Da ich das Ergebnis der Lehrerin mitteilen wollte, war so verabredet, wollte ich die Kleine mit zur Schule nehmen. Ich klingelte bei denen so gegen 7.30 Uhr. Alle drei schliefen noch fest. Als erstes wurde ich vom Vater zusammen geschissen, wegen der "Ruhestörung." Nun ja, Frühstück war auch nicht da, hatte ich ja geahnt. Hatte ich dabei, hat das Kind dann im Auto verzehrt.


    Ich mach nachher einen Bericht für das Jugendamt fertig, in welchem ich empfehle, das Kind aus der Familie raus zu nehmen.


    Bei den Jugendämtern wird immer vergessen, dass dort keine Juristen sitzen, dass da Sozialarbeiter/Sozialpäds sitzen, die dann plötzlich noch die Billanz eines Unternehmens sollen lesen und richtig einordnen können. So geht das doch gar nicht. Für einfache Fälle ist dieser Gratis-Service geeignet. Für alles andere nicht.


    Herzlichst


    TK

  • Guten Morgen,
    vielen Dank an Fresh_Debugged für die hilfreichen Antworten.
    Schade, dass sich timekeeper einmischen musste.


    Fängt schon an mit

    es ist in diesem Forum üblich sich freundlich zu begrüßen, halte dich bitte in Zukunft dran. Danke!


    Üblich ist es vielleicht immer im Leben sich zu begrüßen aber in den Hinweisen zur Nutzung des Forums finde ich davon nichts. Es wäre daher wohl angemessen, darum zu bitten oder darauf hinzuweisen und nicht mit irgendwelchen Vorhaltungen zu beginnen und es als Vorschrift zu deklarieren. Vor allem wenn man selbst Umgangsformen einfordert.


    Auch im Übrigen sind die Hinweise von timekeeper nicht zweckdienlich und beantworten die Fragen nur in Ansätzen.


    Noch eine Anmerkung. Es erstaunt mich schon, dass bei knapp 1100 € nicht mal ein Cent für einfache Verköstigung übrig ist. Das kann eigentlich nicht sein. Vielleicht mal das Ausgabeverhalten insgesamt überprüfen.


    Laut der Foren-Regeln sind diffamierende Äußerungen unzulässig. Ohne Kenntnisse der Hintergründe eines Falls sollte man sich solche Sätze ersparen.


    Es ging hier um eine rechtliche Unterstützungsfrage in einem Sozialstaat.
    Dem unterhaltspflichtigen Elternteil verbleiben € 1.080,00 monatlich als Selbstbehalt "Punkt!"
    Es gibt dabei keine Regelung über eine Erhöhung des Selbstbehalts bei erhöhten Kosten des Unterhaltspflichtigen durch Zahlung für mehrere Unterhaltsberechtigte.
    Demnach war die Frage, die von Fresh_debugged gut beantwortet wurde, wo kann ich solche Kosten geltend machen.


    Da mir das Jugendamt mitgeteilt hatte, nicht zuständig zu sein (zumindest finanziell zu Recht), Wohngeldansprüche m.M nach nicht bestehen, da die Kinder bei der Mutter leben und mich der Mitarbeiter beim Jobcenter ausgelacht hat, hinsichtlich einer Übernahme von Kosten, werde ich mich mit dem Herrn dort im Hinblick auf die Ausführungen von Fresh_debugged nun noch einmal nett unterhalten...

  • Hi,


    Ich habe meinem Erstaunen Ausdruck gegeben. Nicht mehr und nicht weniger. Einen Wohngeldanspruch habe ich nicht wegen der Kids hier reingebracht, sondern aus grundsätzlichen Überlegungen heraus. Denn wenn das Geld so knapp ist, kann es ja auch an einer hohen Miete liegen. Und, nicht alle Selbstverständlichkeiten müssen schriftlich in Nutzerregeln festgelegt sein.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo !


    Es gibt diese "antriebslosen" Leute ohne Frage. Es sehe es selber. Es ist aber unangemessen, das zu pauschalieren. Das ist dann schlicht und einfach eine Fehleinschätzung und ein Vorurteil.


    Sorry, es wäre schön wenn es nur Vorurteile wären. Reden Sie doch mal mit einem Fallmanager im Jobcenter. Ich habe einen in der Verwandtschaft, der auch offen zugibt nach 30 Jahren Jobcenter keinen Bock mehr zu haben, DENN:
    Von den 60 Klienten die er betreut sind 5 die gerne arbeiten würden - und dies aus tatsächlichen gesundheitlichen Gründen nicht können.
    Die restlichen 55 Klienten sind vorallem damit beschäftigt Gründe zu finden warum gerade sie NICHT arbeiten können.


    DAS hat dann nichts mehr mit "über einen Kamm scheren" und "Vorurteilen" zu tun.


    Das es überhaupt nichts bringt einfach nur mehr Geld in das System zu pumpen hat Timekeeper ja schon bildhaft geschildet.
    Das Problem ist das die vermeintlichen "Einzelfälle" scheinbar inzwischen der Normalfall sind.
    Ich habe mich mal mit einer Erzieherin eines Hortes unterhalten. DAS offensichtlich arme Kind, bei dem die Eltern nicht mal Geld für neue Schnürsenkel übrig hatten, wurde mindestens einmal die Woche zu spät aus der Betreuung abgeholt da Mama nicht rechtzeitig im Beautysalon fertig geworden ist. Nicht weil eine Ihrer Kundinnen länger gebraucht hat, SIE war die Kundin.



    Ehrlich gesagt halte ich den Ansatz nur Geldleistungen in die Verantwortung der Empfänger auszuzahlen bei Leuten, die ja offensichtlich gerade NICHT in der Lage sind ihr Leben auf die Reihe zu bringen völlig daneben. Da kann man Geld noch und nöcher reinpumpen, bei den Kindern kommt es nicht an.

  • Hallo.


    Danke an Timekeeper für den luziden Bericht in dem Beitrag von Montag.



    Ehrlich gesagt halte ich den Ansatz nur Geldleistungen in die Verantwortung der Empfänger auszuzahlen bei Leuten, die ja offensichtlich gerade NICHT in der Lage sind ihr Leben auf die Reihe zu bringen völlig daneben. Da kann man Geld noch und nöcher reinpumpen, bei den Kindern kommt es nicht an.


    Und ich möchte nur zum Ausdruck bringen, daß nach meinem persönlichen Eindruck, diese Gruppe nicht homogen ist mit erwerbstätigen Vätern, die überhaupt erst durch Unterhaltszahlungen in die Armut gedrückt werden.
    Eine andere anekdotische Erzählung dazu, wie mit dem Beispiel des Fallmanagers, aus Sicht des umgangsberechtigten Zahlvaters, liefert z. B. der "Fall R.", der in dem Artikel vom ISUV verlinkt ist, wie oben angegeben.

  • Soweit es um unterhaltspflichtige Mütter geht, verhält es sich nicht anders zu den Vätern. Betreuende Mütter mit unterhaltspflichtigen Vätern zu vergleichen, ist ein Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen.


  • Getrennt lebende Väter und Mütter, die Vollzeit arbeiten, werden wie ledige besteuert. Sie müssen fast 1000 Euro für 3 Kinder zahlen, obwohl die Kinder 8 Tage bei Ihnen wohnen. Beim Selbstbehalt von 1080 Euro und einer angepassten Wohnung bleibt Ihnen faktisch weniger als dem ledigen, kinderlosen Sozialhilfeempfänger.


    Die Unterstützung der öffentlichen Hand zur Finanzierung des Umgangs macht diese Eltern nicht reich, sondern mildert lediglich die Armut.

  • Hallo ..


    Also was euer Thema angeht und wie es zulösen ist kann ich euch sagen


    Ich hab im Oktober 2013 einen Betrag von nur 108 Euro beim Amt als erhöhten Bedarf bzw Umgangs kosten geltend gemacht was abgelehnt wurde und vor Gericht ging .. logischer weise


    Der Betrag den ich wieder haben wollte war für eine Ferienwohnung in Bayern und Reisekosten damit ich da in Zukunft meine damals 6 Jahre alte Tochter sehen könnte theoretisch wären es sogar über 150€ gewesen aber die Mutter des Kindes hatte nen anderen Plan .. der am 15.01.2015 mit einem neuem Gerichtsbeschluss also Nz.2 bzw einer Änderung von Beschluss Nr.1 von 2008 Endete



    Der Antrag auf erhöhten Bedarf wurde über 108€ vom Amt abgelehnt mit der Begründung:


    "das es zu ja auf Grund des Verhaltens der Mutter zu keinem gekommen sei und die Kosten für nicht erfolgten Umgang somit auch nicht übernommen werden können"


    Also wenn die alte Spinnt haste Pech also somit am 23.14.2014 klage beim sozial Gericht FFO eingereicht und gewartet .. 2015 ging vorbei 2016 ging vorbei 2017 kam Post Termin Eröffnung des Verfahrens Cool .. aber mein Problem keinen Anwalt die hatte beim Umgangsrecht 01.2015 einen Vertreter kommen lassen und alles ging daneben was meine Ziele anging Egal andere Story


    Kein Anwalt Ok ich probier es alleine ich bin ja nicht Doof und hatte auch eine Plan das um zusetzen .. an diesem Tag kam man aber zu keiner Lösung der Anwalt vom Amt zog die Steuerzahler Nummer durch.. und pochte darauf ...auf der Ansicht das ich nur den Termin beim Jugendamt bezahlt haben wollte ein Tag davor


    Aber das eine nichts mit dem anderen zutun hätte ..


    Meine Antwort darauf waren


    6 Bahnkarten 25 für 354€ von 20008-20014 Fahrkarten nur vom ICE aus der Zeit in höhe von 3500€ Nahverkehr 1000€ und Kosten für Unterkünfte auch noch mal um die 1500€ von denen ich bis dahin nicht einen Cent angegeben hatte seit ich da hin und her fahren musste ab November 2008.


    Punkt 2.


    Ist meine Aussage darüber das ich Leider keinerlei Einfluss auf das Verhalten der Mutter nehmen könne wenn diese den Umgang vorsätzlich verweigern will bzw.
    verweigert würde oder kurzfristig (im Zug bei Anreise) absagt und was sich diese Person nicht noch alles einfallen lassen können kennt man ja selber vielleicht Ich hab alles Erlebt in 11 Jahren und noch viel mehr


    Fakt war das der Umgang in ihrem Dorf und Ihrem Haus nicht mehr möglich und nicht mehr von Ihr gewollt sei .. Ihr neuer Partner würde bald einziehen und Sie wären verlobt und Bla Bla Bla Ersatz Papa Nr 3 in 6 für Kind Nummer 3 die Gehirn Wäsche hatte mein Kind schon bekommen .. die super funktionierte an dem Tag


    5 Stunden vorher hab ich noch alles was mein Kind für die Schule braute gekauft ... alles ... samt Ranzen 2 Paar Schuhe und so weiter 48 Stunden bevor es los ging und die Mutter nicht mal Geld für einen Bleistift hatte "Angeblich" und Papa Nr.3 der so Toll was .. auch nicht .. Kein Geld aber Vater für eine tochter sein wollen .. genau


    Aber egal den gibt es auch nicht mehr da in dem Haus Hochzeit geplatzt.. dafür ist Kind Nr.3 von Idiot Nr3 auf die Welt gekommen ..


    zurück zum Thema


    Jahren Gott sei dank Dachte ich und hab noch am gleichen Tag eine schicke Ferien Wohnung gefunden und gebucht


    über Ihren PC und und Ihrer Anwesenheit ..


    Ich kenne die ja un schon ne Weile die Frau und wusste das wird eh nichts Ferienwohnung so eine Aktion wie die und ohne Kontroller durch die Mutter undenkbar das würde ja bedeuten wir z wären alleine den ganzen Tag nur ich mit meiner Tochter da wo Sie nicht hin darf und ihre Tochter bei Ihrem Vater möglicher sogar Übernachtung will oder darf oder kann


    Ne das erst recht nicht Niemals Ihr Kinder würden immer zuhause Schlafen und nur Da .. nur So immer schon


    Deshalb auch die Änderung des Umgangsrechts auf das voll zustehen Recht an Zeit an 2 WE Ferien und so weiter .. raus gekommen waren 2x6 Stunden an 2 WE,s die auszubauen wären ..


    Wie gesagt ich wusste das wird nichts also gleich mal nen Termin beim Jugendamt mitgebucht und das einen Tag vorher


    Für war klar bei 1100km hin und zurück ist hat alles in der Zeit mit Umgang zutun oder mit dem Kind dazu zählen auch Termine zur Regelung des Umgangsrechts, Beratung , Hilfe dazu und so weiter bei Unterhalt das gleiche ..


    Aus meiner Sicht ist alles was einer Pflicht unterliegt oder dem ausüben eines Rechts bezogen auf das Kind ist und vor Ort geklärt werden muss ein erhöhter Bedarf den Umgangsrecht heisst ja nicht nur sein Kind zusehen sondern auf zu Organisieren das man es auch sehen kann so weit es einem Selbst möglich ist.


    Tag 2 .. und das Urteil ..vom 19.Juni.2017 und nach 4 Jahren Verhandlungsdauer


    Das Gericht setze einen weiteren Tag an weil man beim JA Rücksprache halten wolle bezogen auf das Elterngespräch .. der Termin war Aktenkundig aber es gab keine Aufzeichnung oder mitschrift darüber vom JA und die Mitarbeiterin auch nicht mehr Zuständig in der Abteilung .. das glaub ich gerne .. das würde Sie so nicht vergessen können was da abgegangen ist hatte die gute Frau noch nicht erlebt..


    Wie gesagt die hatten keine Aufzeichnung ... die nicht Ich schon .. 45min lang auf einem Handy das nun als Diktiergerät seinen Job macht .. und Freunde macht es auch so wie ich nehmt versteckt alles auf was geht .. das ist zwar vor Gericht nicht zulässig und nicht gern gesehen oder gewollt ohne wissen der weiteren beteiligten alles Akustisch festzuhalten .. aber .. Tatsache ist das es hier nicht um Bombons auf einem Kindergeburtstag geht sondern um das eigene Kind um das einen Krieg tobt der über Jahre oder wie bei mir schon mehr als ein Jahrzehnt geht .. in diesem Krieg ist alles erlaubt was hilft .. und jeder Anwalt dankt es euch auch.. wenn er einen ein Gespräch 1 zu 1 mit jedes gesagte Wort analysieren und für sich nutzen kann .. man kann damit auch ganz gut festhalten wie die Stimmung der Sprachpegel und der Umgang der Teilnehmer miteinander ist .. meistens verleiert der vor Gericht der zuerst Überagiert, der der laut wird Abwertend ist Beleidigend und so weiter .. wenn man selber nur ruhig bleibt .. klappt immer und und bringt immer wieder die Ex aus der Fassung .. nur so am Rand man kann Sich nicht alles merken und ..


    OK Aufnahme vom Handy spielte auch keine Rolle mehr das Ding war längst durch .. nur mit welchem Urteil der drei sich beratenden Richter von denem 2 mit dazu geholt wurden das Richter Nr1 .. das nicht alleine beschliessen wollte


    Urteil von Sozial Gericht Frankfurt Oder vom 19.Juni 2017


    1. Dem vom Kläger eingereichten Antrag auf Erstattung von Fahr so wie kosten der Ferienwohnung zur Ausübung des Umgangsrechts mit dem Kind und glaubhafter Schilderung des des Sachverhalt stattgegeben der Betrag ist zu erstatten so wie die Kosten des Verfahren und sämtliche Auslagen des Kläger


    und aus 108€ wurden also 480€ davon waren 390€ noch vom meinem alten Anwalt gebühren für das Beantragen der Anhörung und Stundenlohn keine Ahnung


    eine Antrag auf Prozesskosten Hilfe hätte ic abgeben können .. wollte ich aber nicht ... und musste ich auch nicht mehr .. ich hatte ja gewonnen ...



    2. Eine Möglichkeit der Berufung von Seiten des Jobcenter wird nicht zugelassen.



    Die Begründung warum der Klage stattgegeben wurde war ...


    Das Gericht sah es als erwiesen an das wenn der vom Kind getrennte Elternteil alles für ihn mögliche Versucht hat den Umgang mit dem Kind auch stattfinden zulassen dieser aber trotz allem nicht zustande gekommen ist.
    Dann ist er für das verhalten des verweigernden anderen Eltern zur Ausübung seines Umgangsrecht sowie dem Recht des Kindes auf Umgang mit dem Elternteil nicht Haftbar zumachen oder dafür bzw durch höhere Gewalt zu belangen und vom Amt somit zu erstatten.


    Desweiteren sind ebenso Termine beim JA vor Ort für die der Ausübung, Regelung und die Durchführung des Umgang Rechts zu erstatten wenn eine Lösungsfindung durch beider Elternteile nicht zu erwarten sein kann und das JA als Vertreter des Kindes dessen Recht auf Umgang durchsetzen wird und danach gehandelt werden muss .. z.B. Begleiteter Umgang und so weiter ..



    Unterkunft und Kosten .. Sollte es bei der Ausübung des Umgangs und durch eine weite Anreise wie in diesem Fall hier noch ein gültiger Gerichtsbeschluss vom 15.2015 für den Umgang an 2 Wochenenden im Monat für 6 stunden Samstags und 6 Stunden Sonntags regeln und und auch weiter auszubauen ist sind auch hier die kosten vom Amt zu übernehmen .. Nehmt immer 3 Angebote bei einem Antrag 2 untere preis eine mittlere preis klasse kann sein das das Amt was anderes sucht für Euch das billiger ist und das auch völlig OK ist


    Bei Fahrkarten immer als Sonderpreis mit Bahncard 25 2.Klasse Angebote ist ja klar und ein Reisebus preis Vorschlag .. am besten immer einen Monat voraus kaufen Bus Tickets kann man umändern im Netz aber DB ICE 3 tage vor Antritt und und als Spar Ticket leider nicht oder nur mit Verlust und macht Fotos von euch mit Datum und Kind oder dem Ort mit Zeit als beleg das Ihr da wart falls keine Mutter kommt mit Kind auftauchen sollte.


    Wenn der Trip Vorbei ist Fahrkarten, Rechnung der Pension und so weiter beim Amt abgeben + Kopie und Anschreiben der Kostenvoranschlägen .. Preise ändern sich auch mal und das Foto bzw nachweis der Anwehsenheit nicht vergessen bzw Anlegen und ale unteschreiben lasen ..Freiwillig natürlich ..



    Übrigen das JC bzw AAmt ist dazu verpflichtet Beziehern von Leitung nach SGB 2 oder AG1 mit Kindern in anderen Gegenden oder Bundesländern bei der aufrecht Erhaltung der Bindung zu helfen und diese zuförder.


    Das wars erstmal .. bei fragen oder Kopie der Beschlüsse lasst es mich wissen .. Never Give up and Keep Fighting Daddy,s


    I wish You all the Best ...


    Acidburne81 ;)

  • Guten Morgen.


    @Acidburne81: Glückwunsch zum Erfolg, obwohl ich einiges auch "überflogen" habe. Lese mich später noch einmal in das Thema.


    Obwohl: Kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass ein JC ein Interesse an einer Bindung hat. Rechtlich mag sein, aber die JC sind mit dieser Thematik völlig überfordert. Jede temporäre Bedarfsgemeinschaft(nennt sich wirklich so im SGB II) wird grundsätzlich abgelehnt, wenn einer noch Unterhalt zahlen muss wird es noch komplizierter im SGBII. Ein Freund musste vor kurzen mit seinen Anwalt(JC hat Anwalt bezahlt) in ein JC und die Behörde aufklären über eine Unterhaltsberechnung, weil ALG2 zum Einkomme addiert wird bei einer Berechnung(für einen Anwalt einfach da Leitlinien). Aber ich weiche vom Thema ab.


    Grüße