Studiengebüren

  • Eine Frage muß ich Studiengebüren zusätzlich zum Unterhalt zahlen, und hat mein Sohn einen eigenen Hausstand wenn er mit seinem Bruder in der Einliegerwohnung meiner Ex lebt
    und werden die kosten der Wohnung dann geteilt da zwei in der Wohnung leben?

  • Hallo motocross, ( ein kurzes Hallo würde dir auch gut tun)


    Studiengebühren sind Mehrbedarf, Semenstergebühren müssen dagegen vom Unterhalt gezahlt werden.


    Wenn Sohn in einer Einliegerwohnung von der EX wohnt ( aber nicht mit EX in der gleichen Wohnung), dann hat er einen eigenen Hausstand-


    edy

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