Hallo Gemeinde..
ich habe eine Frage an euch.
Mein Sohn wird im Januar 2018 18 Jahre alt und wohnt bei der Kindesmutter.
Er absolviert derzeit sein Abitur, nicht verheiratet
Er ist also als Privilegiert anzusehen.
Wie das mit der Berechnung zukünftig ab Volljährigkeit ausschaut, meine ich nun zu wissen, durch Recherche
Demnach würde ab Januar , bzw. Februar nächsten Jahres das bereinigte Nettoeinkommen der Kindesmutter und das bereinigte Nettoeinkommen meinerseits zusammen gerechnet.
Hieraus ergibt sich dann gemäß der Düsseldorfer Tabelle der entsprechende Unterhaltsbedarf für den Sohn.
Abzüglich des vollen Kindergeltbetrages errechnet sich dann der Unterhaltsanspruch.
Um die Aufteilung zu errechnen wird der entsprechende Selbstbehalt bei jeden abgezogen, sprich 1080 Euro.
Danach werden die Quoten errechnet, in welchem Verhältnis alle beide zueinander zahlen müssen ( Mutter und Vater)
Ich hoffe ich habe dies so richtig verstanden.
Das hieße , angenommen: beide haben ein bereinigtes Einkommen von ca. 1600 Euro, zusammen 3200 Euro
Ergebnis wäre dann hier ein Unterhaltsbedarf von 675 Euro, abzüglich des Kindergeldes: 483 Euro Zahlbetrag.
Wenn beide gleiches bereinigtes Einkommen haben, dann würde im Verhältnis 50%50 verteilt, was einen Unterhalt für 241,50 Euro für jeden Elternteil ergeben würde..
Rechnung richtig ?