Kindesunterhalt ab Vollendung des 18. Lebensjahres, noch offene Fragen

  • Hallo Gemeinde..


    ich habe eine Frage an euch.


    Mein Sohn wird im Januar 2018 18 Jahre alt und wohnt bei der Kindesmutter.
    Er absolviert derzeit sein Abitur, nicht verheiratet
    Er ist also als Privilegiert anzusehen.


    Wie das mit der Berechnung zukünftig ab Volljährigkeit ausschaut, meine ich nun zu wissen, durch Recherche :)


    Demnach würde ab Januar , bzw. Februar nächsten Jahres das bereinigte Nettoeinkommen der Kindesmutter und das bereinigte Nettoeinkommen meinerseits zusammen gerechnet.
    Hieraus ergibt sich dann gemäß der Düsseldorfer Tabelle der entsprechende Unterhaltsbedarf für den Sohn.
    Abzüglich des vollen Kindergeltbetrages errechnet sich dann der Unterhaltsanspruch.
    Um die Aufteilung zu errechnen wird der entsprechende Selbstbehalt bei jeden abgezogen, sprich 1080 Euro.
    Danach werden die Quoten errechnet, in welchem Verhältnis alle beide zueinander zahlen müssen ( Mutter und Vater)
    Ich hoffe ich habe dies so richtig verstanden.


    Das hieße , angenommen: beide haben ein bereinigtes Einkommen von ca. 1600 Euro, zusammen 3200 Euro
    Ergebnis wäre dann hier ein Unterhaltsbedarf von 675 Euro, abzüglich des Kindergeldes: 483 Euro Zahlbetrag.
    Wenn beide gleiches bereinigtes Einkommen haben, dann würde im Verhältnis 50%50 verteilt, was einen Unterhalt für 241,50 Euro für jeden Elternteil ergeben würde..
    Rechnung richtig ?

  • Keiner Ahnung ?
    Und wie sieht es aus, wenn die Kindesmutter nach Vollendung des 18 Lebensjahres des Sohnes, der bei ihr wohnt, nur Teilzeit arbeitet, also ca. 75 oder 80 % ??
    Ist diese nicht verpflichtet zu 100% zu arbeiten ?
    Wird hier bei der Berechnung fiktiv von 100% ausgegangen ?

  • Hallo,


    was macht der Sohn wenn er 18 Jahre alt ist?


    Studium? Ausbildung?
    wohnt er weiterhin bei der Mutter?


    edy

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  • Steht alles im Anfangsthread.. :)
    Wohnt bei der Mutter
    Geht zur Schule, macht Abitur


    Ich gehe mal davon aus, dass die oben genannte Rechnung korrekt ist.


    Wie schaut es aus, wenn die Kindesmutter, wo er lebt, nur zu 75 oder 80% arbeitet, wobei sie nicht krank ist und zu 100% arbeiten könnte?
    Ist diese nicht verpflichtet alles für die Leistungsfähigkeit zu tun ?
    Wird hier bei der Berechnung dann mit 100% fiktiv gerechnet ??

  • Hallo Transalien,


    schau in die Richtlininien deines zuständigen OLG`s


    bei den Unterhaltsleitlinien FFM steht:


    Zitat

    Für die Haftungsquote gilt Nr.13.3. Ein Elternteil hat jedoch höchstens den Unterhalt zu leisten, der sich allein aus seinem Einkommen aus der Düsseldorfer Tabelle ergibt.


    Ein fiktives EK könnte den Gesamtbedarf erhöhen.


    Vom Bedarf wird bei volljährigen das volle KG abgezogen.


    edy

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  • As hieße dann in meinem Falle:
    Wenn ich ca. 1600 -1700 Euro bereinigtes Einkommen pro Monat errechne (bestätigt durchs JA)
    Dann würde ich (ohne das Zurechnen des bereinigten Einkommens der KM) auf einen Betrag 554 Euro pro Monat lt. Düsseldorfer Tabelle kommen.
    Abzüglich des vollen Kindergeldes ( 194 Euro) würde das einen Zahlbetrag in Höhe von 360 Euro ergeben ?

  • Hallo Transalien,


    Abzüglich des vollen Kindergeldes ( 194 Euro) würde das einen Zahlbetrag in Höhe von 360 Euro ergeben ?


    richtig.


    Ich würde aber auch den anderen Rechenweg ausprobieren, mit 80% Arbeitsleistung der EX.


    lg
    edy

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  • Sofern mir das bereinigte Einkommen der KM vorliegt....
    Die von mir angenommenen 1600 Euro sind ein geschätzter Wert und nicht bestätigt.
    Bis dato habe ich von ihr keine genauen Einkommensdaten :(