Umgangsrecht Übernachtung Wochenenden!

  • Hallo, ich habe einen 7 Jährigen Sohn der beim Kindesvater lebt!
    Vor knapp einem Jahr noch hatte ich ein Drogenproblem und einen Lebenspartner der kein guter Umgang war!
    Weswegen ich 10 Monate lang keinen Kontakt zu meinem Sohn hatte!
    Seid diesem Jahr nehme ich keine Drogen mehr und habe auch keinen Kontakt mehr zu meinem ehemaligen Lebenspartner!
    Seid ca einem halben Jahr habe ich wieder regelmäßigen Kontakt zu meinem Sohn und hatte ihn 2 mal in der Woche bei mir so wie auch schon ein komplettes Wochenende! Alles hat super geklappt und es gab keine Probleme!
    Das Problem ist nun das der Kindesvater verlangt das wenn mein Sohn bei mir ist (in der Woche und an den Wochenenden) ich keinen Besuch von Einen meiner Bekannten bekommen darf den ich schon einige Jahre kenne und früher auch mal Drogen genommen hat!
    Ich kann jeder Zeit beweisen ( durch Drogentests ) das ich keinerlei Drogen mehr konsumiere und garantiere das mein Besuch auch definitiv nichts Konsumiert solange er bei mir ist oder gar zu mir kommt wenn er etwas genommen hat!
    Der Kindesvater behauptet er würde sich sorgen machen und vergleicht meinen Besuch mit meinem ex Lebenspartner, was meiner Meinung nach absolut nicht geht!
    Auch bin ich der Meinung das es sich um ein persönliches Problem des Kindesvaters handelt da er seid mehreren Wochen versucht hat wieder mit mir zusammen zu kommen und nun eifersüchtig ist das dies nicht geklappt hat und mir nun Grenzen setzen will in dem er mein Privatleben Einschränken will wenn mein Sohn bei mir ist! Zu bemerken ist das ich wenn überhaupt mal Besuch empfange wenn mein Sohn Abends im Bett ist, und selbst dies Untersagt der Kindesvater bei dieser einen Person!
    Nun ist meine Frage : Hat der Kindesvater das recht, mir wegen meiner Vergangenheit mit meinem Ex und meinem DrogenKonsum ( was ja schon seid anfang des jahres nicht mehr so ist)vorzuschreiben wer mich während des Aufenthalts meines Sohnes besuchen darf und wer nicht?
    Ich meine ich kann jederzeit belegen das ich nichts mehr konsumiere aber ich kann ja schlecht von meinen Besuchern einen Drogentest verlangen für den Vater ( da er nämlich einen verlangt damit mein Besuch auch zu mir darf wenn mein Sohn bei mir ist)
    Zur Zeit hat er noch das alleinige Sorgerecht da es damals mit dem Gericht so besprochen war das bis ich wieder ein geordnetes leben habe und von den Drogen weg bin das Sorgerecht erstmal beim Kindesvater bleibt aber sobald alles läuft ich es auch wieder zugesprochen bekomme.. was ich auch nächstes Jahr im Sommer definitiv vorhabe!
    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, denn wegen persönlicher Probleme die der Kindesvater hat darf schließlich nicht das Kind drunter leiden!
    Ich werde auch einen Termin bei einem Anwalt machen da ich die Besuchskontakte zu meinem Sohn Gerichtlich festlegen möchte damit das Hin und her von Seiten des Kindesvaters ein ende hat und ich und mein Sohn die Besuchs Wochenenden endlich in ruhe miteinander verbringen können ohne ständig angst haben zu müssen das wir uns wieder nicht sehen dürfen weil dem Vater irgendetwas nicht passt!
    Auch das Jugendamt weiß das sie jederzeit einen Test bei mir machen können!


    Liebe grüße

  • Hallo Lina91,


    Vielleicht kann das JA vermitteln ?


    i.d.R kannst du beim Umgang mit eurem Kind treffen wen du willst, der KV kann dies nicht


    anders bestimmen.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Ja bei dem Jugendamt haben wir bereits einen Termin aber unabhängig voneinander! Nur haben wir schon sehr oft Regelungen getroffen die der Kindesvater aber immer wieder wegen solcher Sachen wieder hat fallen lassen und den Kontakt untersagte! Deshalb hätte ich gerne gewusst ob es sinnvoll wäre wenn ich das vor Gericht klären würde denn dann kann er ja nichts mehr untersagen wenn es vom Gericht aus festgelegt wurde! Nur bin Ich am zweifeln ob er mit seiner Anforderung durch kommt das diese Gewisse Person dann nicht bei mir sein darf wenn mein Sohn bei mir ist!

  • Hi,


    es ist immer schwer, bei Abhängigen zu raten. Einerseits ist die Abhängigkeit per se kein Grund, Umgang zu verweigern oder aber auch die Kinder aus einer Familie zu nehmen. Auf der anderen Seite kann es natürlich ein guter und nachvollziehbarer Grund für genaue Kontrolle u.s.w. sein bis hin zum Umgangsentzug. Eines solltest du ganz klar wissen, Abhängigkeit ist nie vorbei, insbesondere auch nicht nach so kurzer Zeit. Also ein "ich war mal böse und jetzt bin ich lieb" langt mit Sicherheit nicht, gerade wenn wie hier einiges an Vergangenheit da ist. Ich würde mir ein belastbares Konzept überlegen. Gibt es z.B. eine Einrichtung/einen Verein, der Junkies, die nicht mehr drauf sind betreut, in eurem Umfeld? In Frankfurt am Main gibt es z.B. diesbezüglich einen sehr rührigen, erfahrenen Verein. Hilfe von so einer Einrichtung holen. Halte ich für sehr wichtig. Einfach um Kontinuität nachzuweisen, Zuverlässigkeit. Das wäre für mich der erste Schritt. Der nächste wäre dann, schriftlich ganz offiziell Umgangstermine zu vereinbaren. Nicht mal eben anrufen, sondern klar ausmachen: "ich hole das Kind um xy Uhr bei Dir ab und bringe es um xy Uhr zurück." Und dann wenn das geht, zu Übernachtungen kommen, wichtig ist die Dokumentation. Wenn das dann nicht klappt, gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, eine saubere Dokumentation über dein Leben vorlegen, deine Bemühungen um geordneten Umgang. Anders wird es schwer, das ans Laufen zu bringen.


    Herzlichst


    TK