Anwalt oder nicht?

  • Hallo zusammen,


    ich hoffe hier ein paar Fragen beantwortet zu bekommen.


    Mein Frau hat sich getrennt und mich der Wohnung verwiesen. Wir haben zwei Kinder zusammen und ich bin allein Verdiener.


    Leider läuft grade alles aus dem Ruder und obwohl wir uns so einigen wollten zieht meine Frau jetz alle Register um zu bekommen was ihr "zusteht".


    Mein Gefühl sagt mir das ich zum Anwalt gehen soll. Kann ich mir wohl aber nicht leisten weil ich auf mein Selbstbehalt (von 1200,-???) falle. Da ich ja Geld verdiene steht mir keine Hilfe zu.
    Wir haben uns erst vor einem halben Jahr ein neues Auto gekauft und es ist noch ein kleinKredit offen. Ich habe gelesen das sowas mit angerechnet wird. Muss ich das von meinem Selbstbehalt zahlen? Ich bekomme grad die totale Panik.
    Das Auto würde ich gerne behalten. Sie will es nicht und vk würde nicht viel bringen. Ich benötige auch ein Auto weil ich in der Stadt wo meine Kinder leben und ich mir eine kleine Wohnung genommen habe zugezogen bin und niemanden habe. Meine Familie lebt 150km weit weg.


    Muss ich zum Anwalt? Muss ich alles bezahlen und wie soll ich wieder auf die Beine kommen um für meine Kinder ein starker Vater zu sein der ihnen auch was bieten kann?? Meine "große" ist auch noch Pflegebedürftig -.-


    Kann man sie woanders her auch Hilfe holen oder bleibt nur Google oder Anwalt?


    Ich weiß grad nicht wo mir der Kopf steht...


    Lg und danke schonmal

  • Ach so, die Eckdaten fehlen...


    Ich habe im Moment mit SK3 + 3 Kinder (2 eigene und eins von meiner Frau ). Meine Tochter 7 Jahre alt hat sogar eine Pflegestufe die mit angerechnet wird. Macht ~ 2700,- netto.
    3500,- Brutto.


    Mit dem Auszug jetzt fehlt schonmal ein Kind auf der Karte. Ab Januar Fall ich auf SK 1 + meine 2 Kinder solange meine Frau nicht arbeitet. Meine kleine ist erst 1,5 Jahre alt.


    Meine Ex war schon bei der Arge und hat alles beantragt und die haben ihr auch schon grob gesagt was sie von mir für sich und die Kinder bekommt. Sie hat 2 Kinder aus erste Ehe und 2 haben wir zusammen. Ich werde mit Sicherheit auf meinen Selbstbehalt runter fallen.


    Alles schön und gut, steht ihr und den Kindern ja auch zu nur weiß ich gerade nicht wie ich mit 1200,- klar kommen soll. Soviel ich gelesen habe steht mir auch ein Anteil vom Pflegegeld zu. Ich habe noch Kredite laufen die ich nicht mal eben abstellen kann.


    Das Auto ist erst neu aber ich muss es wohl abstossen. Genauso muss ich mich Zuhause ja bissel einrichten. Waschmaschine, Couch, Lampen, Geschirr etc. Hab grad panik. Das grobe bleibt ja bei meiner Ex.


    Wie läuft das mit der Berechnung wenn man einen Firmenwagen mit eigenanteil nutzt? Macht das evtl. Sinn?

  • Hallo Yasha,


    der SB wird zwar auf 1200€ gegenüber deiner EX bleiben, aber dein zukünftiges Netto


    muss man vorher bereinigen.


    schau mal in die Leitlinien deines zuständigen OLG .


    hier zum Beispiel die Leitlinien des OLG FFM:


    Leitlinien OLG FFM

    dort siehst du unter EK-Bereinigen nach


    edy

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  • Hi,


    ich halte eine gündliche Erstberatung bei einem Anwalt bei so viel Baustellen für unabdingbar. Alles andere kann teurer werden als die Anwaltskosten. Wenn der Anwalt nach dem RVG abrechnet, also ohne Honorarvereinbarung, dann kostet dich das etwas unter 200 € und du weist genau, wo du stehst.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    danke erstmal für die schnelle Antwort. Ich merke schon das ich noch ganz am Anfang steh und alles ist noch unbegreiflich für mich.
    Ich denke auch das es erstmal am besten ist einen Anwalt aufzusuchen. Hab nur Angst wegen den Kosten.


    Eins zwei Fragen hätte trotzdem noch.


    1. Ich werde ja jetzt von der Arge eingestuft mit der SK 3 noch Aktuell. Im Januar falle ich ja auf die SK 1 zurück. Geht das Automatisch oder muss ich das anmelden? Und wie verhält sich das dann mit dem Unterhalt? Mein Netto fällt dann ja deutlich geringer aus. Stellt die Arge das dann automatisch um und sagt mir was ich weniger zahlen muss?


    2. Wenn ich den Kindesunterhalt zahle und den Rest bis zum Selbstbehalt als Trennungsunterhalt zahle, dann muss die Arge bei meiner Frau noch einspringen weil mein EK nicht für den vollen Trennungsunterhalt langt. Muss man den auch irgendwann zurückzahlen?
    Verhält sich das wie bei Unterhaltvorschuss?


    3. Soll ich den Unterhalt für die Kinder und die Ex getrennt überweisen? Um das später besser aufschlüsseln zu können?


    Dankeschön


    Schönen Sonntag noch

  • Hallo Yasha,


    wer ist ARGE? oder meinst du Jobcenter?


    Der Jobcenter und ein Anwalt werden i.d.R. auf zwei verschiedene Ergebnisse kommen.


    Das Ergebnis eines Anwaltes wird i.d.R. besser für dich ausfallen.


    .
    2. Wenn ich den Kindesunterhalt zahle und den Rest bis zum Selbstbehalt als Trennungsunterhalt zahle, dann muss die Arge bei meiner Frau noch einspringen weil mein EK nicht für den vollen Trennungsunterhalt langt. Muss man den auch irgendwann zurückzahlen?
    Verhält sich das wie bei Unterhaltvorschuss?


    Für den Trennungsunterhalt reicht dein Geld immer,der könnte dann aber evtl. nur 1 € betragen.


    Ob die Frau dann ihren Bedarf decken kann, ist eine andere Sache.( das muss der JC dann mehr zahlen)


    Nein gezahlte Beträge des Jobcenters musst du nicht zurückzahlen. Teile dem Jobcenter


    gleich die zukünftige Steuerklasse mit.


    Warte die Berechnung des JC ab, und entscheide dann ob du zum Anwalt gehst.


    edy

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  • Ich glaube Arge (Arbeitsamt) und Jobcenter sind verschiedene Institutionen.


    Ich danke euch erstmal für die schnellen kompetenten Antworten. Das schonmal ein kleiner Lichtblick im Moment.

  • Hallo Yasha,


    Bundesagentur für Arbeit ( zahlt von der Arbeitslosenversicherung, man muss nicht bedürftig sein)


    Jobcenter (Sozialleistung, setzt Bedürftigkeit voraus).


    edy

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