Hi,
wenn sich alle einig sind, bedarf es des Familiengerichts nicht. Wann eine offizielle Pflegestelle eingerichtet werden muss, das ergibt sich aus § 44 SGB VIII. Und Fremdunterbringung ist letztlich alles, was nicht bei den Eltern passiert. Bitte nenne mir doch mal die gesetzlichen Bestimmungen, aus denen sich ergibt, dass jedwede Fremdunterbringung einer familiengerichtlichen Entscheidung bedarf. Danke dir!
Herzlichst
TK