Hallo Zusammen,
ich hätte da mal eine Frage oder eigentlich mehrere.
Erst einmal unsere Familiensituation:
Mein Mann und ich sind seit 5 Jahren verheiratet, ich habe einen Sohn (20) der studiert
und hier bei uns im Haushalt lebt.
Wir haben vor 5 Jahren ein Haus gekauft und wir sind beide voll berufstätig, mein Mann im Ausland.
Mein Mann hat mit seiner Exfrau 2 Kinder, Sohn (21) und Tocher (18).
Er hat seit der Scheidung regelmässig den Unterhalt bezahlt, der damals vom Gericht festgelegt worden ist. Exfrau und Kinder erhalten seitdem zusätzlich Hartz IV.
Die Exfrau war seit der Geburt der Kinder nicht mehr berufstätig und ist es bis heute nicht.
Nun wurden wir 2015 das erste Mal vom Jobcenter geprüft, mit dem Ergebnis, dass wir weiterhin den Unterhalt bezahlen müssen und frühestens Feb. 2017 wieder geprüft werden würden.
Feb. 2016 erhielten wir eine erneute Prüfung, der Grund war die Aufnahme einer Lehre seines Sohnes. Wir haben alle angeforderten Unterlagen zugesandt, bis auf die Steuererstattung aus dem Ausland, die bis dato noch nicht eingegangen war, dieser Bescheid steht bis heute noch aus.
Wir haben aber die Berechnung des Steuerberaters mit dem errechneten Betrag zugeschickt.
Nun wurde uns rückwirkend bis März 2016 eine Neuberechnung für den Sohn zugesandt mit der wir vollkommen einverstanden sind und welche wir auch vollständig bis Juli 2018 erfüllen werden.
Das Hauptproblem liegt bei der Tochter.
Wir wissen definitiv nur, dass Sie die Schule abgeschlossen hat.
Wir haben die Info, wissen aber nicht ob dies richtig ist, dass Sie nach der Schule eine Lehre begonnen hätte, dieser aber abbrechen musste, weil Sie ein Kind (August 2017) bekommen hat.
Das Jobcenter möchte uns hierrüber auch keine Auskunft erteilen, da es der Meinung ist, dass der Tochter der Unterhalt bis 18 sowieso zustehen würde.
Aus diesem Grund fordert das Jobcenter EUR 400,00 mtl. seit März 2016 rückwirkend, abzüglich des gezahlten Unterhalts von EUR 180,00, also in Summe EUR 220,00.
Wir haben vom Gericht den Bescheid, dass wir nur EUR 180,00 für Sie zahlen müssen, was wir auch bis Juli 2017 (Ihrem 18 Geburtstag) getan haben.
Es ist definitiv so, dass die Tochter im August 2017 ein Kind bekommen hat (haben wir über Facebook erfahren) ebenso dass Sie verlobt ist, aber immer noch bei der Exfrau meines Mannes wohnt, zumindest dort gemeldet ist.
Nun macht uns das Jobcenter darauf aufmerksam, dass wir die kommenden 3 Jahre ebenfalls noch Unterhalt für die Tochter leisten sollen, da Sie ja laut Gesetz nicht arbeiten kann und auch nicht muss.
Hier nun meine Fragen:
Ist es richtig, dass das Jobcenter rückwirkend EUR 220,00 fordern darf, obwohl der Gerichtsbescheid besteht?
Kann es sein, dass in der heutigen Zeit, mit diesen Betreungsmöglichkeiten, die Mutter 3 Jahre nicht arbeiten muss und wir für Ihren Unterhalt aufkommen müssen?
Und wie lange müssen wir denn hier im schlimmsten Fall weiter bezahlen bzw. für Sie aufkommen?
Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.