Ihr Lieben!
Ich bin neu hier und hoffe, dass es nicht schon einen Thread zu diesem Thema gab, ich jedenfalls konnte keinen entdecken.
Ich teile mir mit dem KV das Sorgerecht über unseren gemeinsamen fünfjährigen Sohn. Der Vater sieht das Kind einmal in der Woche sowie jedes 2. WE.
Wenn mein ExMann mit unserem Kind verreist, sei es über 5 Tage oder eine längere Zeit, verwehrt er mir die Bitte, zu erfahren, wo er sich denn mit dem Kind aufhält. Ich habe nicht dagegen, dass er das Kind mit auf Reisen nimmt, vertraue ihm, was die Versorgung/Betreuung des Kindes angeht, freue mich sogar für meinen Sohn.
Trotzdem hinterlässt es bei mir ein schlimmes Gefühl, nicht zu wissen, wo mein Kind ist. Ich kann dieses Gefühl nicht genau erklären, aber das nagt schon sehr und belastet mich. Nebenbei fühlt es sich sehr blöd an, Freunden und Familie bei Nachfragen diesbezüglich keine Auskunft geben zu können.
Die Motivation meines Ex Partners kann ich nicht nachvollziehen, zumal ich meiner Informationspflicht immer nachkomme. Es bestehen Verletzungen durch die Trennung und es gibt eine neue Frau an seiner Seite, aber das sind lediglich Mutmaßungen.
Im Internet finde ich keine abgesicherten Fakten zur Rechtslage, nur Mutmaßungen. Kennt sich da jemand aus? Kann ich vom KV Auskunft verlangen? Habe ich ein Recht darauf? Ich habe doch auch eine Informationspflicht (und auch zu Recht!)
Bitte nur Feedback, wenn ihr Fakten habt, bitte keine Mutmaßungen.
Und nein, mir geht es keineswegs um eine Kontrolle meines Ex-Partners!
Liebe Grüße und Danke,
Cornflakegirl
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<p>Hi,</p>
<p>die erste Frage ist, was ihr für eine Umgangsregelung habt. Grundsätzlich ist es so, dass kein Elternteil dem anderen Auskunft darüber geben muss, wo er sich gerade mit dem Kind aufhält, was er mit dem Kind tut oder läßt. Das sind Alltagsentscheidungen des täglichen Lebens. Darunter fallen auch Reisen, m.E. zumindest dann, wenn die Reisen im mitteleuropäischen Raum stattfinden. Anders sieht es natürlich aus, wenn er mit dem Kind die Oma im Gaza-Streifen besuchen will. Wenn Urlaube nicht gesondert geregelt sind, dann könnte man natürlich überlegen, ob man die zusätzliche Genehmigung eben mit der Frage verknüpft, wo es denn hingehen solle.
Nur, ein Unwohlsein von dir wird nicht ausreichen, um eine Auskunftspflicht zu begründen.</p>
Herzlichst
TK
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Danke! Der Gaza Streifen wird es nicht sein;) Es geht mir auch gar nicht darum über jeden Schritt informiert zu sein, finde es aber mehr als seltsam, nicht zu wissen, wo sich unser Kind mehrere Tage aufhält. Finde, dass beide Seiten da informieren sollten, was ist denn auch dabei, Antwort zu geben, wennman freundlich gefragt wird. Nun ja, ich denke auch, dass ich mich fügen muss. LG!