Ich bin schon immer um 2 Unterhalts-Klassen höher eingestuft, da ich nur für 1 Kind ( und keine Ex-Frau) Unterhalt leiste.
( Die Tabelle 2009 legt ja zu Grunde , daß für 1 Ex-Frau und 2 Kinder Unterhalt geleistet werden müsste)
Bei Familienrecht heute - Scheidung, Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Kindesunterhalt habe ich gelesen, daß ab 2010 für die Tabelle eine Unterhaltspflicht nur noch für
2 Berechtigte , egal welcher Rang (z.B. Ex-Frau und 1 Kind) zu Grunde gelegt wird.
Eine Hochstufung um eine Klasse erfolgt dann pro fehlendem Unterhaltsberechtigten.
Das würde heißen , daß ich nun nicht mehr um 2 Klassen , sondern nur noch eine Klasse hochgestuft würde , oder !?
Leider wird in der DD-Tabelle , die auf der Homepage des OLG Düsseldorf als pdf verfügbar ist, nicht genau beschrieben, wieviele Unterhaltsberechtigte für die neue Tabelle zu Grunde gelegt werden.
Woher kommt die Aussage auf dieser Homepage ?:confused: