Abmeldung von Amts wegen nach unbekannt

  • Hallo zusammen :saint: ,


    vielleicht könnt ihr mit weiterhelfen.
    Es geht um folgendes:
    Gegen den Vater von meinem Sohn (4) haben wir einen Titel.
    Unser Problem ist das wir diesen nur vollstrecken können wenn wir wissen wo er wohnt.
    Wir haben im letzten Jahr versucht die Adresse zu ermitteln und erhielten die Info er wäre von Amts wegen nach unbekannt abgemeldet.


    Habt ihr vielleicht eine Idee ?( ?


    LG
    Grisu

  • Hallo Grisu,


    zunächst würde ich eine erneute EMA-Anfrage machen. Seit letztem Jahr kann sich da ja was geändert haben. Denn in Deutschland kann man nun mal nicht arbeiten/leben ohne gemeldet zu sein. Das wäre jetzt für mich der Einstieg. Der nächste Schritt wäre dann, zu gucken, wo er gearbeitet hat, hat er Familie? Dazu wissen wir hier zu wenig. Der letzte Schritt wäre dann eine Strafanzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht. Aber erst einmal eine neue EMA-Anfrage starten und dann sieht man weiter.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK,
    Danke für deine Antwort.
    die Abfrage haben wir vorhin erneut ins laufen gebracht.
    Mit seiner Familie ist er total zerstritten und will sich soweit ich weiß auch ins Ausland absetzen.
    Arbeit bekommt er aufgrund von seiner Vorstrafe nicht wirklich.
    Kontakt per Handy und FB und CO hat er komplett blockiert.
    LG

  • Hallo,


    Der letzte Schritt wäre dann eine Strafanzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht.


    Kontakt per Handy und FB und CO hat er komplett blockiert.


    evtl- kann "von Amts wegen" eine Handy-Ortung veranlasst werden ?


    edy

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