Nachteiliger modifizierter Ehevertrag?

  • Hallo


    Ich habe eine Frage zu diesem fiktiven Sachverhalt.


    Nehmen wir an der Ehemann bekommt ein Grundstück (Wert 57.000 Euro) von seinen Eltern als vorzeitiges Erbe übertragen.
    Nur er durfte im Grundbuch stehen, das war die Voraussetzung an die Übertragung.
    Nun bauen Ehemann und Ehefrau ein Haus, die Ehefrau bestand darauf, dass unter den o.G. Umständen der Ehemann alleine den Kredit bei der Bank aufnimmt. Auch den Vertrag mit dem Bauunternehmen schloss der Ehemann alleine ab.


    Die Ehefrau bekommt nun 50.000 Euro als Schenkung von Ihren Eltern, dieses Geld wird in das Haus investiert. Es soll gewährleistet sein, dass die Ehefrau das Geld bei der Trennung wiederbekommt.


    Der Notar wollte einen modifizierten Ehevertrag machen. Folgendes wurde darin vereinbart.
    Ehemann bekommt das Grundstück und das Haus ins Anfangsvermögen gesetzt und die Ehefrau wird beim Zugewinnausgleich keinen Anspruch auf Ausgleich aus diesen beiden Dingen haben. Auch nicht bei Wertsteigerung.
    Dafür bekommt die Ehefrau die 50.000 wieder bei der Scheidung. Und sollte sie z.b. Sondertilgungen leisten bekäme sie das ebenfalls wieder.
    Das fand die Ehefrau nicht richtig und wollte nicht unterschreiben. Sie fühlte sich benachteiligt sollte der Scheidungsfall eintreten. Immerhin kann sie auf Grund der Kinder nicht Vollzeit arbeiten, unterstützt somit den Ehemann der mehr arbeiten gehen kann und somit mehr verdient. Sie zahlt so ziemlich alles für die Kinder und kann selber kaum etwas sparen. Dies tut der Ehemann dafür von seinem Gehalt. Es bestehen getrennte Konten.


    Nun möchte die Ehefrau einen Schenkungsvertrag mit dem Ehemann über die 50.000 Euro abschließen und alles andere unberührt lassen.
    Es ist ihr bekannt, dass sie im Falle einer Scheidung Steuer zurückzahlen muss da der Freibetrag nach der Ehe nur 20.000 beträgt. (Freibetrag 20.000, und aktuelle 15% für die 30.000 Euro).



    Wie seht ihr diesen Sachverhalt? Hat die Ehefrau recht und der modifizierte Ehevertrag ist nachteiliger für sie für den Scheidungsfall bezüglich des Zugewinnausgleiches?



    Danke im Voraus
    LG Rainbow

  • Hallo Rainbow83,


    m.E wäre hier kein besonderer Vertrag von Nöten.


    am einfachsten also die normale Zugewinngemeinschaft bestehen lassen.


    Nehmen wir an:


    Die Hausfinanzierung wäre nicht mehr sichergestellt ( Jobverlust, arbeitsunfähig usw.)


    Das Haus wäre noch hoch "belastet" durch Hypothek usw.


    Die 50 000€ der Frau wären in den Hausbau eingeflossen.


    Die Bank würde eine Zwangsversteigerung einleiten lassen.


    Aus welchen Mitteln soll die Frau ihre 50 000€ zurück erhalten?


    edy

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