Räumliche Trennung

  • Hallo,


    Leider droht unsere Ehe nach nur einem Jahr zu zerbrechen.


    Um eine faire Trennung zu ermöglichen bitte ich um rechtliche Informationen.


    Die gemeinsam bewohnte Wohnung habe ich vor der Ehe alleine gekauft.(Schuldenfrei)


    Im Grundbuch bin nur ich eingetragen.


    Ebenso sind die meisten Möbel von mir vor der Ehe gekauft worden.


    Ihre Möbel hat Sie nach Einzug selbst verkauft und das Geld auch für Sich verwendet.


    Es gibt auch zwei Autos, die waren ebenfalls schon vor der Ehe mein Eigentum, Ihr Fahrzeug hat Sie ebenfalls verkauft und das Geld für Sich behalten, womit ich auch kein Problem hatte.


    Da Sie schon angedeutet hat nach der Trennung in der Wohnung zu bleiben ziehe ich in Erwägung aus meiner eigenen Wohnung auszuziehen und meine Möbel und auch die Autos mitzunehmen.(darunter ein Saison Fahrzeug)


    Meine Frage wäre nun was ich darf und was nicht?

  • Hallo,



    Meine Frage wäre nun was ich darf und was nicht?


    geht es etwas genauer?


    Es ist zunächst das Trennungsjahr einzuhalten.


    Der Partner mit dem höheren Einkommen muss dem anderen Trennungsuntehalt zahlen.


    Jedem gehört das , was er mit in die Ehe gebracht hat.


    Zugewinn dürfte in einem Jahr kaum entstanden sein.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Dem kann man nur zustimmen: Das ist alles irgendwie nicht sehr durchdacht.
    Ich sehe keinen Grund warum der Partner in der Wohnung bleiben sollte, dem sie gerade NICHT gehört, am besten auch noch kostenlos.
    Ohne Kinder dürfte die gerichtliche Zuweisung der Ehewohnung aussichtslos sein.
    Also soll SIE sich eine neue Wohnung suchen.

  • Hallo,
    danke für die Antworten,


    ja, die Wohnung gehört mir, eine räumliche Trennung will ich um einen Rosenkrieg und die Psychische Belastung für meine Nochfrau und mich zu vermeiden.
    Die Kinder sind erwachsen und haben eigene Wohnungen...
    Sie bezieht etwa 1550,- Euro Pension, das Problem auf die schnelle eine Wohnung zu finden ist hier am Bodenssee nicht einfach, zumal Sie auch eine Katze besitzt.
    Ich kann Sie ja nicht einfach vor die Tür setzen, will ich auch nicht.
    Natürlich will ich nur übergangsweise ausziehen, mein Bruder würde mir bis im Juli seine Fewo zur Verfügung stellen.
    Zu den Autos, ich habe diese beide in die Ehe gebracht, beide sind auf mich zugelassen und Schuldenfrei.
    Wir haben getrennte Konten, sämtliche Versicherungen fürs Haus, Kfz, Haftpflicht und Rechtschutz laufen ebenso auf mich.
    Mir geht es hauptsächlich um Fristen die ich setzen kann oder muss, kann ich, falls ich ausziehe anteilig Miete für die jetzige Wohnung verlangen?
    Darf ich ein Auto ohne Ihr einverständnis verkaufen und Einrichtungsgegenstände die mir gehören mitnehmen?
    Falls Ihr noch Fragen habt beantworte ich diese gerne.
    Grüße
    Jojo

  • Hallo!
    "ja, die Wohnung gehört mir, eine räumliche Trennung will ich um einen Rosenkrieg und die Psychische Belastung für meine Nochfrau und mich zu vermeiden."


    Das funktioniert aber nur so lange, wie auch besagte Nochfrau sich an diesen Ansatz gebunden fühlt.
    Es könnte ihr ja auch einfallen einfach mal ohne Mietzahlungen weiter wohnen zu bleiben. Die dann nötige Räumungsklage kostet Zeit und Geld - und zwar vorallem erstmal das des klagenden. Ob die Kosten dann beitreibbar sind wird sich zeigen.
    Wenn SIE jetzt wie beschrieben in eine Ferienwohnung ziehen, dann haben Sie damit dokumentiert auf Ihre Wohnrecht in der Wohnung zu verzichten. Das ist nicht so einfach umkehrbar - sie werden ab diesem Moment als Vermieter der Wohnung behandelt - mit allen Konsequenzen.


    "Darf ich ein Auto ohne Ihr einverständnis verkaufen und Einrichtungsgegenstände die mir gehören mitnehmen?"


    Aber natürlich.

  • Hallo Gobberblast,


    ja, daran habe ich auch schon gedacht..wie könnte ich dies richtig machen?
    Kann ich ihr eine Frist setzen?
    Was wäre wenn ich die Wohnung gleich verkaufen würde?
    Grüße
    Jürgen

  • Hi,


    und bis Juli sind mehr als 6 Monate, dann wird es immer schwierig, zurückzukehren. Habt ihr euch denn mal zusammengesetzt und überlegt, wie es weiter gehen soll? Irgendwelche Andeutungen helfen da nicht weiter. Da sollte versucht werden, eine klare Regelung zu finden, die sollte dann auch schriftlich niedergelegt sein.


    Herzlichst


    TK