Klinke mich mal ein. (ein kurzes "Hallo" wäre besser gewesen, habe ein neues Thema aufgemacht, edy)
Die Schwiegermutter ist wegen Demenz seit einiger Zeit im Pflegeheim untergebracht. Ihre Tochter macht neuerdings Teilzeit und hat mit Steuerklasse V rund 1500 netto. Das Amt hat ihre Unterlagen schon, will nun aber auch noch Einkommen etc vom Ehemann wissen. Sogar die Größe des Wohnhauses soll er als Alleineigentümer angeben und etwaige Schulden aufführen. Das kann doch alles nicht wahr sein. Muss auch der Schwiegersohn sich vollständig nackig machen? Beim Schwager (Bruder der Ehefrau) hat das Amt sich auch gemeldet. Er hat rund 3000/Monat zur Verfügung. Von seiner Frau wollen sie aber nichts wissen oder kommt das auch noch? Was können die beiden Kinder der Schwiegermutter alles vom Verdienst absetzen? Kann man sonst noch was machen? Vielleicht Vermögen auf die eigenen Kinder übertragen, das war sowieso geplant?
Danke für hilfreiche Informationen.
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Hallo Borussia,
Klinke mich mal ein. (ein kurzes "Hallo" wäre besser gewesen, habe ein neues Thema aufgemacht, edy)
Die Schwiegermutter ist wegen Demenz seit einiger Zeit im Pflegeheim untergebracht. Ihre Tochter macht neuerdings Teilzeit und hat mit Steuerklasse V rund 1500 netto.
Wenn der Ehemann überdurchschnittlich gut verdient und damit ihr Unterhalt gesichert ist, könnte es durchaus passieren, dass sie den größten Teil ihres Einkommens für den Unterhalt ihrer Mutter einsetzen müsste. Mehr könnte man aber erst sagen, wenn man mehr über die Familienverhältnisse wüsste. Einkommen, Ausgaben, Kinder, Wohnverhältnisse, usw.Das Amt hat ihre Unterlagen schon, will nun aber auch noch Einkommen etc vom Ehemann wissen. Sogar die Größe des Wohnhauses soll er als Alleineigentümer angeben und etwaige Schulden aufführen. Das kann doch alles nicht wahr sein.
Doch, das ist so. Die eigene Immobilie hat einen sogenannten Wohnwert und ergibt u.U. ein fiktives Einkommen, das das Familieneinkommen entsprechend erhöht. Abzuziehen sind aber die Kreditraten.Muss auch der Schwiegersohn sich vollständig nackig machen?
Ein ganz klares Ja. Darum wird er nicht herum kommen.
Beim Schwager (Bruder der Ehefrau) hat das Amt sich auch gemeldet. Er hat rund 3000/Monat zur Verfügung. Von seiner Frau wollen sie aber nichts wissen oder kommt das auch noch?
Ungewöhnlich, aber vielleicht wissen sie noch gar nichts von dieser Ehefrau. Spätestens wenn er Auskunft gibt muss er seinen Ehestand angeben und dann werden sie sich melden.Was können die beiden Kinder der Schwiegermutter alles vom Verdienst absetzen? Kann man sonst noch was machen?
Folgende Ausgaben bereinigen das Einkommen:
1. Berufsbedingte Ausgaben, wenn nachgewiesen in voller Höhe, pauschal oft 5% des Netto, kommt auf das zuständige OLG an.
2. Die eigene Altersvorsorge. 5% des Brutto kann für die eigene Altersvorsorge angelegt werden. Damit das anerkannt wird, muss das Geld jedoch auch gespart werden. Pauschal wird nichts anerkannt.
3. Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, private Kranken- bzw. Zusatzversciherungen u.ä.
3. Unterhalt für eigene Kinder oder andere Personen, denen man zu Unterhalt verpflichtet ist. Außergewöhnliche Ausgaben für Kinder, z.B. Kinderbetreuung, Nachhilfe, Medikamente usw.
4. Schuldverpflichtungen, die schon vor Kenntnis der Bedürftigkeit der Mutter bestanden.
Ich würde alle regelmäßig anfallenden Ausgaben auflisten und darauf warten, was alles gestrichen wird. Dann einfach noch mal nachfragen.Vielleicht Vermögen auf die eigenen Kinder übertragen, das war sowieso geplant?
Das ist jetzt zu spät. Das Vermögen ist zum Stichtag anzugeben, an dem man von der Bedürftigkeit der Mutter erfährt.Aber zur Beruhigung:
1. Es würde nur das Vermögen des Kindes eine Rolle spielen. Das Vermögen des Schwiegerkindes ist in voller Höhe geschützt, selbst wenn es Millionen wären.
2. Aus Vermögen wird bei noch Berufstätigen nur in den seltesten Fällen Unterhalt gefordert. Mir ist zumindest kein dementsprechendes Urteil bekannt.
Danke für hilfreiche Informationen. -
Danke! Jetzt hat der Schwiegersohn das dringende Bedürfnis nach einem Anwaltsgespräch. Alles will er schließlich nicht öffentlich ausplaudern. Wer weiß, ob Ämter mitlesen. Kennt jemand einen Anwalt, der sich auf Elternunterhalt spezialisiert hat und sein Honorar wirklich wert ist? Es eilt etwas.
Und ja, können die Betroffenen sich alle an einen Anwalt wenden, damit die Sache zentral behandelt in die richtigen Bahnen geleitet wird? -
Jetzt hat der Schwiegersohn das dringende Bedürfnis nach einem Anwaltsgespräch.
In diesem Stadium würde ich einen Anwalt nicht empfehlen. Meine Erfahrung spricht klar dagegen.
Ein Erstgespräch kostet mindestens 200 und da hat der Anwalt noch keine Zeile geschrieben. Du wirst keine andere Auskunft bekommen als die, die ich gegeben habe.
Mein Tipp: Auskunft geben und erst mal abwarten.
Wenn dann eine Berechnung kommen sollte und ihr mit der Forderung nicht einverstanden seid ist immer noch Zeit, sich an einen Anwalt zu wenden.
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Mein Tipp: Auskunft geben und erst mal abwarten.Wenn dann eine Berechnung kommen sollte und ihr mit der Forderung nicht einverstanden seid ist immer noch Zeit, sich an einen Anwalt zu wenden.
Kleine Frage zwischendurch:
Ist dann nicht bereits sämtlicher Gestaltungsspielraum entfallen? Bzw. die Zeiten und die Möglichkeiten reaktiv gegen einen Bescheid anzugehen sind doch weitaus beschränkter als im Voraus diese zu antizipieren, oder?
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@ Wayneman,
der Gestaltungsspielraum nach Kenntnis der drohenden Bedürftigkeit eines Elternteils (in der Regel ist das der Eingang der RWA) ist m.E. gleich Null.
Was möchtest du denn gestalten und wie? Nenn mal mal Beispiele.
Gegen einen Bescheid angehen kann man immer, vorausgesetzt die Forderung ist zu hoch und man hat die richtigen Argumente. Da aber die meisten Bescheide falsch sind, stehen die Chancen gar nicht so schlecht. Ich könnte hier gravierende Beispiele für fehlerhafte Forderungen nennen.
Ein solcher Bescheid ist nicht mehr wert als eine Handwerkerrechnung.
Wenn diese falsch ist, dann zahlt man nicht oder nur den Betrag, den man selbst für richtig erachtet oder über den man sich dann mit dem Handwerker einigt. Ist der Handwerker damit nicht einverstanden, dann muss er vor Gericht gehen.
Das Gleiche gilt für ein SA.
Gruß
awi47