Scheidung Unterhalt Ehevertrag Trennungszeitpunkt vordatieren

  • Hallo, kurz zur Situation. Meine Frau (8 Jahre verheiratet) hat sich im August von mir getrennt. Vorsorglich habe ich auf einen Ehevertrag nach dieser Trennung bestanden. In diesem Enthalten: Verzicht auf Nachehelichen Unterhalt, Zugewinnausgleich, Vorsorgeausgleich... Sorgerecht für unsere minderj. Kinder 10 und 15 soll geteilt werden. EFH vor der Ehe gebaut und der Kredit dafür läuft auf meinen Namen und Ansprüche wurden ausgeschlossen. Summe X wurde an Ehefrau freiwillig zugesprochen und damit weiter Ansprüche ausgeschlossen... soweit dies geht. Sie möchte von mir nichts weiter haben, sagt sie bisher. Sie wohnt in einer eigenen Wohnung und die Kinder sind mal bei mir mal bei ihr. Beide leisten das Gleiche für die Kinder alles wird geteilt. Sie möchte auch nicht das ich Unterhalt für die Kinder zahlen muss, da ich ja wie sie für sie da bin. Gehalt ich ca. 3000 sie etwa 900. Jetzt will sie die Trennung auf Januar vordatieren um Wohngeld beantragen zu können.... ich denke das geht so nicht da bei der Scheidung ihr Gehalt sicher so nicht ausreicht und einige Punkte aus dem not. Ehevertrag als sittenwiedrig gestrichen werden könnten. Oder es geht so durch und sie bekommt kein Wohngeld. Könnte auch der Notarvertrag gekippt werden wenn ich die Trennung vordatiere? Ich befürchte bei der Sache einfach einen Haken, da ich mich nicht darauf verlasse das sie auf alles verzichtet. Wollten einen Anwalt nehmen, wohl besser ich auch wenn sie die Scheidung will.... Würde mit ihr aber Teilung der Kosten vorher schriftlich vereinbaren. Hat jemand gute Meinungen Hinweise, bin eher Laie. Danke

  • Hi,


    bei uns ist es üblich, die Mitleser/Helfer zu begrüßen und sich zu verabschieden. Bitte halte dich daran. Danke dir!


    So, nun zum Fall. Es geht um viel Geld. Deshalb ist es absolut zu kurz gedacht, keinen eigenen Anwalt zu mandatieren. Das muss alles fachmännisch abgeklopft werden. Sonst klappt zwar die Scheidung, aber mehr auch nicht. Denn bei 900 € Verdienst (auch wenn sich der durch die Änderung der Steuerklasse etwas erhöht, deiner sich verringert) wird sie mit 2 Kindern, die teilweise bei ihr leben, zum Sozialfall. Und Geld vom Staat, also von uns allen, ist in so Fällen immer subsidiär. Niemand darf sich arm machen, um dann den Steuerzahler in Anspruch zu nehmen. Selbst mit Wohngeld kann sie ihre Kinder nicht ernähren, auch wenn die teilweise beim Vater leben.


    Und willst du wirklich an einem Betrug zum Nachteil der Staatskasse beteiligt sein? Ab zum Anwalt mit allen Unterlagen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo seid alle herzlichst gegrüßt, sorry für das Versäumnis.
    Ich sehe es ähnlich... aber sie hat einen neuen Partner und kann auch mehr Geld verdienen wenn sie dies nur versucht. Ich bin der Letzte der hier irgendjemandem auf der Tasche liegen will... aber ich denke auch das meine Frau sich über ihre Zukunft gedanken machen muss und diese durchrechnet... Woher das Wort Betrug?
    mfg

  • Hallo Scherbenhaufen,


    Auf Kindesunterhalt für die Zukunft kann nicht verzichtet werden.


    Auch bei einem Wechselmodell haben beide dem anderen Unterhalt zu zahlen.


    Ist ein Partner nicht leistungsfähig muss der andere ( trotz Wechselmodell) den ganzen Unterhalt
    alleine tragen ( evtl. bis zu seinem Selbstbehalt).


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Danke für die Antwort. Ist ja richtig. Wenn die Kinder bei mir gemeldet sind und hier die meiste Zeit verbringen, wie es ja ist, müsste meine Frau ja theoretisch Unterhalt an mich zahlen, was ich aber nicht verlange, wie auch. mfg

  • Hallo Scherbenhaufen,


    Verträge zu Lasten Dritter werden ungültig, wenn Frau staatliche Hilfe in Anspruch nehmen muss.


    Und die Ausgangssituation hier sieht danach aus.


    Ich sehe ich auch die Gefahr , dass hier die Frau evtl. "genötigt" wird.


    Es ist zu klären ob in Einzelheiten überhaupt ein Vertrag nötig ist ?


    edy

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  • Hallo edy
    Also es wurde niemand auch nur ansatzweise "genötigt" liegt mir fern... bin ja auch gar nicht in der Position. Ich werde sehen was bei der sache rauskommt. Das sie von mir nichts haben möchte ging von ihr aus freien stücke hervor. Wichtig ist hier nur das die kinder nicht darunter leiden und dafür werde ich alles versuchen möglich zu machen. Mir ging es darum das ich ihr im vorfeld sagen kann, das staatliche Unterstützung in unserem Fall nicht begründet werden wird.... es liegen dem staat ja leider genügend Leute auf der Tasche due es auch noch genießen und ausnutzen... für so etwas waren wir beide noch nie und hatten es glücklicherweise bisher nicht nötig. Danke für deine Antwort
    Mfg S

  • Ach ganz vergessen... den Vertrag haben wir gemacht um Sachen im Vorfeld zu klären... wenn man sich noch gut versteht... um nicht falls es zu einem "Rosenkrieg" kommt alles nur noch über teure Anwälte klären zu müssen. Und der Notar hatte ja über alles wichtige aufgeklärt. Danke
    mfg S