Kindesunterhalt für 18-jährigen wird versucht zu umgehen........

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage bzgl. Zahlung des KU an einen 18-jährigen Jungen, nicht priviligiert, studierend mit Nebenjob.


    Das Einkommen der Eltern wird ja addiert usw.., Qutoenaufteilung usw.....der Ablauf ist bekannt. Auch das das Kind diesen theoretisch selber einfordern müsste.


    1.) Was ist, wenn der Vater zwar selbsttändig, aber anscheinend nicht so viel verdient, dass er der Unterhaltszahlung "aus dem Weg gehen möchte". Er muss doch seinen Verdienst anhand Einkommensabrechungen bzw. Bilanzen nachweisen können....


    2.) Gibt es keinen Mindesunterhalt, den der Vater zahlen muss ?


    :)



    Vielen Dank vorab für einige interessante Auskünfte bzw Erfahrungen.....

  • Hallo toschi68,


    Hat das Kind eine eigene Wohnung?


    Wenn die Eltern wenig Einkommen haben, könnte das BAFöG steigen.


    edy

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  • Nein, das Kind wohnt noch zu Hause. Es bekommt auch Bafög, da „anscheinend“ der Vater nicht so viel verdient......


    Sorry, dass ich das nicht erwähnte

  • Hallo toschi68,


    Das Kind erhält also BAFöG und Kindergeld. Wie viel ist das zusammen?


    Wie hoch ist das Einkommen der Mutter?


    edy

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  • Nun,
    damit hat der Student 190+287+250€ = 727€ Einkünfte.


    Nachdem Sie 287 € Bafög bekommen müssen ihre Eltern zusammen also anrechenbare Einkünfte in Höhe von ca. 1500€ haben.
    Daraus ergäbe sich ein UH-Anspruch von 527 €.
    Abzüglich eigenes Einkommen bleibt ...


    ..... NULL ......

  • Hi,


    mir fehlen hier einfach ein paar Infos. Du lebst zu Hause bei deinen Eltern, die Eltern sind nicht getrennt? Dann haben die zum Unterhalt Verpflichteten letztlich das Wahlrecht, ob sie den Unterhalt in Naturalien (freie Kost und Unterkunft) oder in gebündeltem Baren zahlen und im Gegenzug Kostgeld nehmen oder auch nicht. Und BaföG ist in seiner Höhe eben auch davon abhängig, ob der Studi noch zu Hause lebt oder am Studienort in eigener Wohnung.


    Herzlichst


    TK

  • Hi,


    also die Eltern sind getrennt. Das Kind, 18, wohnt bei der Mutter. Die kleine Schwerster, 14, ebenfalls ( das aber erst mal unwichtig).
    Das Kind verrechnet das KG, Bafög etc mit der Mutter. Trotzdem war die Frage, ob bzw wieviel der Vater dazu steuern „muss“....

  • Hi,


    Das Kind, 18, wohnt bei der Mutter. Die kleine Schwerster, 14, ebenfalls ( das aber erst mal unwichtig).
    Das Kind verrechnet das KG, Bafög etc mit der Mutter. Trotzdem war die Frage, ob bzw wieviel der Vater dazu steuern „muss“....


    Diese INFO ist doch wichtig. Studierender Sohn ist nicht privilegiert.Steht also in der Rangfplge hinten an.


    Zahlt der Vater Unterhalt für die kleine Schwester?


    edy

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  • Deswegen schrieb ich weiter oben, dass die kleine privilegiert ist und nicht der große


    Unterhalt für die kleine zahlt er zur Zeit nicht. Das geht geht übers Jugendamt wo die Mutter Unterhaltsvorschuss bekommt.

  • Selbständige und Unternehmer haben, wie alle anderen auch, auf Verlangen Auskunft über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu erteilen (sogar über einen Zeitraum von 3 Jahren). Aus ihren Auskünften die unterhaltsrelevanten Informationen zu ziehen, ist oftmals nicht so einfach. Nicht selten wird bei solchen Auskünften geschummelt. Jugendämter sind mit solchen Auskünften oft hoffnungslos überfordert, geben auf, zahlen (fast) widerstandslos Unterhaltsvorschuss.


    Auch für Selbständige und Unternehmer gilt: gesteigerte Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigen und ihnen gleichgestellten volljährigen Kindern. Ansonsten allgemeine Erwerbsobliegenheit, was auch Vollzeit bedeutet. Die Beweislast haben sie selbst.

  • @gobberblast
    „Nachdem Sie 287 € Bafög bekommen müssen ihre Eltern zusammen also anrechenbare Einkünfte in Höhe von ca. 1500€ haben“
    also die Mutter verdient ja schon 2.000 netto (unbereinigt). Ziehen wie mal ab, was bei der Mutter zu bereinigen ist - da kommt man doch schon an die 1500...

  • Toschi, das alles ändert doch nichts an der finanziellen Lage. Erst einmal ist das Einkommen der Mutter zu bereinigen. Und das Geld geht mit in die Berechnung ein. Du bist nicht priviligiert, all das ist auch zu berücksichtigen. Und, BaföG gibt es nicht zusätzlich, sondern geht wie das Kindergeld auch in den zu ermittelnden Betrag.


    So, und dann frage ich mich rein praktisch, wie du jetzt ermitteln möchtest, was der Vater vielleicht zahlen müsste, wie geschrieben unter voller Anrechnung des BaföG-Betrages und des Kindergeldes. Und, dass die kleine Schwester erst einmal vorher dran ist.


    Das wird ein Riesenaufwand, wahrscheinlich mit dem Ergebnis 0 oder ein paar Cents. Und, es gibt keine Grundbetrag, den der Vater unabhängig von seinem Verdienst immer zahlen muss. So habe ich deine Frage zunächst verstanden.


    Herzlichst


    TK

  • Genau timekeeper, dein letzter Abschnitt ist das was ich meinte. Es geht sich einfach darum, dass wenn man einen Porsche fährt, ein Pferd unterhält usw. als Selbständiger es möglich ist, Einkünfte zu fingieren, um dem Kindesunterhalt zu entgehen. Unabhängig von der moralischen, unsozialen Art sowie Verlust des Kindes.

  • Hallo toschi68,


    Wenn die Mutter Unterhaltvorschuss bekommt, wurde m.E. bestimmt schon vom JA eine Prüfung


    vorgenommen, mit negativem Ergebnis,


    Sollte eine erneute Überprüfung positiv sein, würde zuerst die kleine Schwester Unterhalt bekommen.


    Ich denke auch, das wird nichts


    edy

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