Hi,
das BaföG Amt hat geprüft, das Jugendamt hat geprüft, die Unterlagen des FA liegen zusätzlich den Ämtern vor. Und glaub mir mal, es ist nicht sehr einfach, irgendwelche Einnahmen wegzudrücken. Wobei Umsatz nicht gleich Einnahme ist. Auch das sollte man berücksichtigen. Und Betriebsprüfungen werden im Gegensatz zu früher auch in schöner Regelmäßigkeit durchgeführt. In Zusammenarbeit mit den Sozialbehörden, den Steuerbehörden, der Rentenkasse. Im Zweifelsfall wird auch noch das Hauptzollamt hinzu gezogen. So einfach, wie du dir das vorstellst, ist das also nicht mit dem Verstecken von Einnahmen. Und - ein Selbständiger, der mit einem 20 Jahre altem PKW vorfährt, sorry, ich weiss nicht, ob ich dem einen Auftrag erteilen würde.
Wie er in seinem Betrieb sein Ausgabenmanagement betreibt, das ist seine Angelegenheit. Interessiert unter dem Stichwort "Plausibilität" nur das Finanzamt. Und wie er seine Privatausgaben gewichtet, das ist auch seine Angelegenheit. Der eine kann wirtschaften, der andere nicht.
Sei froh, dass dein Studium durch BaföG und Kindergeld abgesichert ist, das ist ja häufig nicht der Fall. Und kämpfe nicht aussichtslose kräfteverschleißende Gefechte.
Viel Erfolg und Freude in deinem neuen Lebensabschnitt.
Herzlichst
TK