Hi liebe(r) awi47, danke für Deine Antwort.
Mir ist das leider noch nicht 100%ig klar (trotz Durchlesen des Urteiles), wie nun eine nachteiligere Auslegung aussehen kann hinsichtlich der sekundären Altersvorsorge:
a) Im besten Fall werden die 2,000€ Zins-und Tilgungszahlungen aus dem Szenario 1 oben komplett berücksichtigt und einkommensmindernd angesetzt. Darüber hinaus könnte ich noch 1650€ einkommendsmindernd (=max mögliche 25%) zur sekundären Altersvorsorge ansetzen. So entschied jetzt der BGH. Ist das richtig so?
b) Aber genauso könnten im ungünstigsten Fall max 1650€ einkommensmindernd angerechnet werden. Das bedeutet von der 2000€ Annuität werden noch 640€ Wohnwert abgezogen = 1360€, was bedeutet ich könnte noch 310€ maximal sekundär vorsorgen. Korrekt?
Also im besten Fall könnte ich 3010€ einkommensmindernd ansetzen, im anderen Falle nur 1650€. Dies wären knapp 1360€ Unterschied, also knapp 680€ potenzielle Unterhaltszahlung für mich.
Vor dem Hintergrund, dass das so unsicher ist, würdest Du mir dann wirklich empfehlen mich noch mehr zu verschulden, alles in einer Wohnung als Klumpenrisiko anzulegen, um am Ende doch nicht mehr vorsorgen zu können?