Moin! Nehmen wir mal an, dass die Ehefrau des UHP arbeitslos wird und eine Abfindung kassiert. Muss die Ehefrau dann ihr Einkommen fiktiv mit der Abfindung monatlich auffüllen, um den Status quo wieder zu erfüllen? Ich würde sagen, nein. Denn zum Unterhalt verpflichtet ist ja nur der Ehemann und nicht die Ehefrau. Heißt: bei Arbeitslosigkeit müsste doch dann der Unterhalt neu berechnet werden - ohne die Abfindung oder!
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Hallo,
a)geht es um Kindesunterhalt?
b) nachehelichen Unterhalt?
eine Abfindung wird meist als ein Ersatz für entgangenen Lohn , für einen bestimmten Zeitraum gezahlt.
edy
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Beim Elternunterhalt müsste meiner Einschätzung nach auch eine Abfindung der Ehefrau des Unterhaltspflichtigen berücksichtigt werden, d.h. verteilt auf einen gewissen Zeitraum. Sicher bin ich mir allerdings nicht.
Bitte bei der Frage das Statement von @awi47 abwarten (hat spezielle Kenntnisse im Thema Elternunterhalt).
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Elternunterhalt. Ich frage mich nur ob es rechtens ist, dass die Ehefrau ihre Abfindung zum Aufstocken nehmen muss. Ich glaube nein. Ehemann und Ehefrau verdienen übrigens in etwa gleich viel
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Es kann sein, dass es zur indirekten Schwiegerkindhaftung kommt. Warum sollte eine Abfindung dabei nicht berücksichtigt werden?
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Weil sie dem Gesetz nach nicht unterhaltspflichtig ist. Wieso muss sie dann die Abfindung als Ersatz für den Lohn nehmen? Ich sehe da schon einen Unterschied
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Weil sie dem Gesetz nach nicht unterhaltspflichtig ist.
Indirekt schon, denn Ehegatten sind zum Familienunterhalt verpflichtet!Aber warte mal besser auf @awi47. Oder nenne ein paar relevante Zahlen, vielleicht erledigt sich das Thema dann.
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Ich kenn das mit dem indirekten. Würde an dem Punkt gerne noch die Meinung des Experten - awi - abwarten wollen.. mit den Zahlen erledigt es sich leider nicht
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@bissig, Frau Schlau
vielen Dank für die Blumen.
Einen ähnlichen Fall bzw. Urteil kenne ich nicht.
Sollte ein UHP eine Abfindung erhalten, dann wird diese auf einen angemessenen Zeitraum verteilt.M.E. kann aber die Ehefrau nicht mit den gleichen Maßstäben gemessen werden. Sie ist nicht unterhaltspflichtig.
Wie ein Gericht das entscheiden würde?
Keine Ahnung.
Um das besser beurteilen zu können müsste man die weitere Fakten kennen.Eine Rolle spielen könnte dabei
Das Alter der Ehefrau?
Wie sieht die Altersversorgung der Ehefrau aus?
Wie hoch wird ihre eigene Rente einmal sein?
Wie sieht ihre bisherige sekundäre Altersvorsorge aus?
Wird ein neuer Job angestrebt?
Ist bereits ein neuer Job in Aussicht?
usw.Ich würde ggf. so argumentieren:
Die Abfindung wird nicht dem Familieneinkommen zugeführt, sondern auf dem Vermögenskonto der Ehefrau angelegt und soll ausschließlich zu deren Altersversorgung verwendet werden. Damit ist es kein Einkommen sondern Vermögen und das Vermögen des Schwiegerkindes steht nicht zur Debatte.
Gruß
awi47 -
@Fau Schlau,
liegt bereits ein unterhaltsrechlicher Titel vor oder hat man sich außergerichtlich geeinigt?
Gruß
awi47 -
Danke awi. Es gibt noch keinen Titel. Bisher wird noch kein Unterhalt gezahlt. Die Prüfung nach Auskunftserteilung dauert noch an. Mit dem Einkommen beider dürfte insgesamt Leistungsfähigkeit bestehen. Wenn die ehefrau arbeitslos ist, wohl nicht. Die Ehefrau wird natürlich einen neuen Job suchen aber den wird sie vermutlich nicht sofort finden.
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Dann würde ich erst mal die Berechnung des SA abwarten.
Was erkennen sie an?
Was streichen sie?
Dann einfach noch mal nachfragen.
Solche Berechnungen sind oft falsch.Da aber nur wenige Fakten vor liegen ist eine andere Beurteilung zur Zeit nicht möglich.
Man sollte auch nicht nur die Leistungsfähigkeit des UHP betrachten.
Jede Medaille hat 2 Seiten.
Die 2. Seite beim Elternunterhalt ist der Bedarf des Elternteils. -
Was muss der SHT als Nachweis für den Bedarf vorlegen? Der UHP ist gerade in Rente gegangen und es ist schwer nachvollziehbar, was der SHT überhaupt an Leistungen dem Vater des Sohnes erbringt. Wenn das Amt schreibt, dass er zb eine Haushaltshilfe oder kurzzeitige Pflege bezahlt bekommt: was kann als Nachweis für den Bedarf gefordert werden? Der Sohn glaubt nämlich, dass der Vater nur simuliert und sich aushalten lassen will
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Der UHP ist gerade in Rente gegangen
Meinst du mit UHP den Unterhaltspflichtigen, also den Sohn?
Der Unterhaltspflichtige (hier Sohn) hat im Prinzip die gleichen Rechte wie der Vater.
Bevor der Pflichte eine Zahlung leistet sollte er sich ein genaues Bild machen können
Man sollte sich vorlegen lassen:
Einkommen des Vaters
Vermögen des Vaters
Welche Leistungen genau erbracht werden
Warum diese Leistungen erbracht werden -
Das ist klar, aber kann der Sohn auch Einsicht in Atteste und medizinische Gutachten verlangen? Kann er Steuererklärung,Kontoauszüge, etc. des Vaters verlangen? Ja der Sohn, UHP soll der Unterhaltspflichtigen heißen.
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Seuererklärunge m.E. ja
Vermögensverzeichnis m.E. ja
Rentenbescheide m.E. ja
Atteste und medizinische Gutachten (des MDK) aus denen hervorgeht, welche Maßnahmen erforderlich sind, m.E. ja.Kontoauszüge m.E. nein, könnte aber auch nicht umgekehrt vom Sohn verlangt werden
Grundlage ist
§ 1605 BGB
Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen.
Dem Pflichtigen muss es möglich sein zu überprüfen warum und in welcher Höhe er Unterhalt zahlen soll.
Es würde für den SHT keinen Sinn machen, diese Unterlagen zu verweigern, da sie vor Gericht auf Verlangen vorgelegt werden müssten.
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Der SHT hat es sich einfach gemacht und dem Sohn gesagt, dass er vorbeikommen und in deren Akten schauen kann. Das geht mal gar nicht oder?
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Wenn das angeboten würde, würde ich persönlich kein Fass aufmachen, allerdings einen neutralen Zeugen mitnehmen.
Was unklar ist würde ich mir kopieren lassen oder fotografieren.Man sollte sich vorher eine Liste erstellen auf was man besonders achten möchte, z.B.
Welche Leistungen werden erbracht?
Welches Gutachten liegt vor?
Welches Einkommen bzw. Vermögen wurde nachgewiesen?
usw. -
Nein der Sohn möchte da aus gutem Grund nicht hin. Ihm steht doch der Nachweis zu! Oder? Genauso wie er Auskunft erteilt hat, muss das die Gegenseite auch
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Ich stimme dir grundsätzlich zu, allerdings würde ich meine Kraft und meine Nerven nicht schon vorzeitig verbrauchen wollen.
Wie ein Richter eines unteren Gerichts das beurteilen würde?
Würde sich ein Weg durch die Instanzen lohnen wegen ein paar Kröten, die vielleicht gefordert werden könnten?Es gilt nach wie vor: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand".
Deshalb würde ich erst mal die Berechnung und die Forderung des SA abwarten. Eine solche Forderung ist ja noch kein Zahlungsbefehl.
Bei uns hat sich das ab Eingang der ersten Forderung über 2 Jahre hin gezogen.
Das hat uns etliche Nerven und schlaflose Nächte gekostet.Dann hat sich das SA still und heimlich verabschiedet und wir haben nie wieder etwas gehört.