Sohn wird im Januar 18, Kindesmutter arbeitet Teilzeit mit Luxuskredit, wie wird gerechnet ?

  • Hallo Gemeinde..
    Mein Sohn wird am 21.01.18 18 Jahre alt.
    Das JA hat mich nun angeschrieben und aufgefordert mein Gehalt nachzuweisen, damit berechnet werden kann, wie hoch der Kindesunterhalt ab dem 18. Lebensjahr sein wird.
    Die Unterlagen bezüglich des Einkommens der Kindesmutter habe ich bereits bekommen.
    Mein Sohn geht noch bis Sommer 18 zur Schule (Fachabi), wohnt bei der Mutter und wird privilegiert sein.


    Nun ist es so, dass die Kindesmutter seit einigen Jahren eine Teilzeitbeschäftigung hat (Angestellt im öffentlichen Dienst) auf 75 %, anstatt 100%.
    Nettogehalt pro Monat bei 75% sind ungefähr 1689 Euro.
    Einen zwingenden Grund dafür gibt es nicht sagt sie, sie käme auch so mit dem Geld aus.. weitere Kinder sind nicht in ihrem Haushalt und krankheitsbedingt ist eine Verringerung der Arbeitskraft auch nicht begründet. Sie sagt, das JA würde das schon anerkennen und mit 75% rechnen.
    Mir ist allerdings bekannt, dass man eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit hat bei minderjährigen Kindern und bei privilegierten Kindern ab 18 auch.
    Frage ist hier, ob das JA mit den 75% Teilzeit rechnen kann oder fiktiv mit 100% rechnet, als würde sie ihre Stelle als Vollzeit betreiben.
    Wenn man so die Kommentare auch liest von Anwälten im www , so müsste eigentlich fiktiv mit 100% gerechnet werden, denn sonst könne sich jeder arm rechnen, indem er einfach seine Arbeitszeit verringert.
    Wie ist das nun wirklich so ?


    Frage 2 ist:
    Kindesmutter hat vor 3 Jahren einen Kredit aufgenommen in Höhe von 20000 Euro, bei der Bank..
    Abtragung pro Monat etwas über 300 Euro.
    In dem Vertrag steht nicht, wofür der Kredit aufgenommen wurde.
    Sie sagte mir, dass sie davon ein Auto gekauft hätte (hatte vorher aber auch eines) und Möbel gekauft, auch für Urlaub und sonstiges, also Konsumkredit, Luxuskredit.
    Laut ihrer Aussage nach hätte ihr das JA mündlich zugesagt, dass der Kredit ihr bereinigtes Einkommen senken würde.
    Nach meinen Recherchen dürfte sich ein solcher Kredit allerdings nicht mindernd auf das bereinigte Nettoeinkommen auswirken, zur Berechnung des Kindesunterhaltes ab 18, da es sich lediglich um meinen Konsum- bzw. Luxuskredit handelt.
    Ansonsten könne jeder einfach einen Kredit aufnehmen bei der Bank, um sich arm zu rechnen..
    Wie schauts hier rechtlich aus ?


    Das Problem wird sein, dass wenn 75% Teilzeit anerkannt würde und auch noch der Konsumkredit, dass damit das bereinigte Nettoeinkommen wahrscheinlich noch unter 1200 Euro rutschen würde.
    Wenn sie zu 100% arbeiten würde, läge ihr Nettoeinkommen bei ca. 2250 Euro abzüglich noch einiger Dinge, die zum bereinigten Nettoeinkommen führen.
    Man sieht also, dass es ein immenser Unterschied wäre, ob entweder mit Teilzeit oder fiktiv mit Vollzeit gerechnet wird und ob Luxuskredit mit einberechnet würden.
    Wie wird erfahrungsgemäß gerechnet, bzw. wie muss das JA rechnen ?


    Danke schon mal vorab für eure Antworten.


    LG
    Timo

  • Hallo Timo,


    Die Frage ist hier, ob sich der ganze Aufwand lohnt ?


    Beide EK zusammen und dann lt.DT den Bedarf ablesen.


    Auf den Bedarf wird das volle KG angerechnet.


    Jeder muss nur so viel zahlen wie er auch alleine zahlen müßte.


    Dein bisheriger Zahlbetrag wird mindestens um das halbe KG geringer.


    Was macht der Sohn nach dem Fach-Abi?


    kann er BAFöG bekommen ?


    edy

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    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Er macht die Schule bis nächstes Jahr zu ende.
    Er ist zur Zeit dabei sich eine Ausbildungsstelle zu besorgen, bzw. sich zu bewerben.
    Ich gehe davon aus, dass er einen Ausbildungsplatz bekommen wird und hat dann in den Ausbildungsjahren ca. 800 Euro Ausbildungsgehalt.
    Dann sieht es eh anders aus was Kindergeld anbetrifft, wird dann wohl gegen Null gehen ;)


    Ich habe beide Varianten mal berechnet, also wenn bei Ihr alles anerkannt würde und einmal damit, wenn fiktiv auf 100% gerechnet würde ohne Anerkennung des Kredites..
    Auf jeden Fall würde ich , wenn höher bei ihr gerechnet würde, weniger Unterhalt zahlen, als wenn mit 75% gerechnet würde.
    Auch wenn man dann in eine andere Stufe in der DD steigen würde, würde sich mein Anteil senken.



    "Jeder muss nur so viel zahlen wie er auch alleine zahlen müßte"
    Gilt dies NUR dann, wenn der andere Leistunsunfähig ist oder gilt das bei allen Konstellationen, dass man selber nur so viel zahlen muss , als wenn man alleine leisten müsste.. ???

  • Hallo,


    "Jeder muss nur so viel zahlen wie er auch alleine zahlen müßte"
    Gilt dies NUR dann, wenn der andere Leistunsunfähig ist oder gilt das bei allen Konstellationen, dass man selber nur so viel zahlen muss , als wenn man alleine leisten müsste.. ???


    gilt immer.


    nachzulesen unter den Unterhaltleitlinien deines OLG z.B. OLG FFM


    edy

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  • Ok, danke Edy, soweit verstanden.


    Das hieße dann im Umkehrschluss:
    Mein monatliches bereinigtes Nettoeinkommen liegt bei 1850 Euro.
    Selbst wenn bei der KM alles mindernde anerkannt würde uns die quasi nicht oder nur zum kleinen Teil leistungsfähig wäre nach den Berechnungen des JA, dann käme ich nach Vergleich mit der DD von 2018 auf einen Betrag von 527 Euro ("Jeder muss nur so viel zahlen wie er auch alleine zahlen müßte")
    Abzüglich des Kindergeldes in Höhe von 194 Euro dann auf einen monatlichen Zahlbetrag in Höhe von 333 Euro.
    Evtl. käme dann noch eine Höherstufung in Betracht, da nur einer Person unterhaltsverpflichtend ( wie in den Jahren zuvor auch )
    Demnach höchstens eine Stufe höher und dann ein Betrag in Höhe von 554 Euro, abzüglich KG= 360 Euro Zahlbetrag.
    Höher dürfte demnach mein Anteil nicht ausfallen...korrekt ?