Liebe Forumsteilnehmer,
nach abgelaufenem ersten Trennungsjahr möchte ich nun von meiner Noch-Ehefrau, die im gemeinsamen Haus lebt, für die Nutzung meines Anteils eine Nutzungsentschädigung ab dem nächstmöglichen Termin verlangen.
Gibt es hierbei Fristen zu beachten oder kann dies fristlos geschehen, also zum nächsten Monat?
Vielen Dank und Grüße,
Uli