Einkommen - wird Mutterschaftsgeld mitberechnet?

  • Hallo liebe Forummitglieder,


    leider hat es mich auch "erwischt"!!! Mein Mann trennte sich als ich im 6. Monat schwanger war.


    Seine Unterhaltsberechnung angeblich "vom Anwalt" verweigert er mir und überweist sporadisch Unterhalt für mich und mittlerweile zwei Kinder.
    Leider hat mir ein Anwalt einen viel höheren Unterhalt (noch in der Schwangerschaft) ausgerechnet, ich kann es mir jedoch in der aktuellen Situation nicht leisten (sowohl gesundheitlich, zeitlich mit Kleinkind und Baby als auch finanziell) ständig zum Anwalt zu rennen weil er alles verweigert etc. Wegen dem Kindesunterhalt habe ich mich an das Jugendamt gewandt, dort wird es entsprechend ausgerechnet - um mein Unterhalt muss ich mich jetzt selbst kümmern.


    Kann ich ihm jetzt einfach ein Schreiben aufsetzen mit dem Betrag XY den mir mein Anwalt ausgerechnet hat und das von ihm einfordern?
    So wie er tickt, wird es ihn nicht interessieren, ist dann der nächste Schritt, dass der Anwalt diese Summe von ihm einfordert erstmal aussergerichtlich oder wie ist das Procedere?


    Er fordert von mir, dass ich meine Einnahmen offen lege. Ich habe regelmäßige Einnahmen aus Vermietung die er bereits kennt (darf ich hier auch um 5% pauschal bereinigen oder gilt es nur für Lohn/Gehalt), dann hatte ich etwas Mutterschutzgeld vor und nach der Entbindung - habe jedoch bei den Leitlinien SüdL nichts dazu gefunden...es ist m.E. auch kein regelmäßiges Einkommen - wird es angerechnet? Elterngeld wird nur 300€ betragen da ich davor auch noch in Elternzeit war (mit dem ersten Kind). - laut SüdL nicht anrechenbar (korrekt?), WWV rechnet er in seiner Berechnung mit 500€ an - ich zahle jedoch das Darlehen mit ab (uns gehört jeweisl 1/2) - kann ich diesen WWV um meinen Anteil den ich an die Bank zahle reduzieren?


    Dann haben wir weitere Objekte aus denen o.g. Mieterträge generiert werden. Ich möchte mich weiterhin mit 1/2 am Darlehen beteiligen damit er seinen Unterhalt nicht dahingehend "reduziert". Er argumentiert ich hätte kein Einkommen und dürfte es laut Gesetz nicht - wenn er mir jedoch entsprechend genug Unterhalt zahlt, kann ich es doch? Der Bank ist es doch egal wer die Darlehen bedient, Hauptsache es kommt etwas rein.
    Aktuell ist eben das Problem, dass er in seiner Berechnung angeblich alle Darlehen selbst bedient, mir wenig Unterhalt zahlt aber die Darlehen an die Bank weiterhin nur zur Hälfte bedient (Psychospielchen um das Haus so schnell wie möglich zu verkaufen!!!)


    Fragen über Fragen...ich hoffe ihr könnt ein wenig Licht ins Dunkle bringen!


    Vielen Dank! <3