Zugewinn - Immobilienblase

  • Hallo ihr Lieben,


    mich hat es nun leider auch erwischt und es steht ein Rosenkrieg bevor.
    Wie bei den meisten wird die Immobilie eine große Rolle spielen, deshalb wollte ich diesen Punkt vor der Scheidung geklärt haben um die Scheidungskosten nicht unnötig in die Höhe zu treiben.


    So wie man es aus allen Ratgebern etc. kennt, war meist der Hauswert bei Scheidung eher geringer als bei der Eheschliessung, etc. -
    durch die Immobilienblase exprodieren die Preise und die Immobilienpreise sind utopisch hoch, was sich für mich sehr nachteilig auswirkt :-(.


    Wie wäre es denn in unserem Fall...wir haben eine Immobilie vor 7 Jahren für 300.000€ gekauft, ca. 150.000€ in die Renovierung investiert (wobei mein Onkel viel mitgeholfen hat - könnte man dies als Eigenleistung rausrechnen? wie?)
    Bei der aktuellen Immobilienmarktlage würde das Haus mindestens für 600.000€ (also doppelt so viel als gekauft!) weggehen...da ist natürlich klar, dass mein Noch-Ehemann mich so schnell wie möglich mit den Kids auf die Straße setzen will und reibt sich schon die Hände.... Mein Herzblut liegt jedoch in dieser Immobilie, ich würde diese so gerne behalten. Ich habe auch 100.000€ Kapital reingebracht/Indexierung? (Erbe, alles dokumentiert).


    Wird wirklich der aktuelle Marktwert als Berechnungsgrundlage herangezogen oder gibt es eine Möglichkeit von der Verdoppelung des Kaufpreises abzusehen?


    Wieviel müsste ich ihm tatsächlich auszahlen im worst case?
    Also Marktwert: 600.000€
    Mann AV: 0€
    Frau AV: 100.000€ evtl. Eigenleistung Onkel 20.000€
    Restschulden 100.000€


    Danke für die Hilfe/Tipps!

  • Hallo JenniS,


    Ich nehme an ihr steht beide zu gleichen Teilen im Grundbuch ?


    Wird wirklich der aktuelle Marktwert als Berechnungsgrundlage herangezogen oder gibt es eine Möglichkeit von der Verdoppelung des Kaufpreises abzusehen?



    Nein, es zählt der Verkehrswert der Immobilie.


    Der Zugewinnausgleich kann vom Scheidungsverfahren abgetrennt werden ( Achtung, 3 jährige Verjährungsfrist beachten).


    Überprüfe was der reale Verkehrswert der Immo ausmacht.


    Ich kenne Beispiele wo eine Villa 3 Millionen gekostet hat, da aber nur ein 800 m2 Grundstück vorhanden,


    will diese niemand kaufen. ( Leute mit Geld wollen ein entsprechend großes Grundstück).


    Beim Ausgleich nicht wegen ein paar Hundert Euro streiten, Wenn sich zwei streiten, freut sich ein Dritter.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Edy,
    zunächst einmal vielen Dank für die rasche Antwort.


    Ja wir sind jeweils zu 1/2 im Grundbuch eingetragen.


    Der Verkehrswert wird wohl dem Marktwert ähneln....also wenn man wirklich von 600000 ausgeht, was müsste ich ihm auszahlen wenn ich das Darlehen komplett übernehme?


    Kann man die Eigenleistung meines Onkels auch abziehen?


    Danke für die Unterstützung!

  • Hallo JenniS,


    Ich denke du müsstest ihm ca. 195000€ zahlen.


    Du müsstes das Darlehen übermehmen.


    Wenn nichts extra vereinbart wurde, wird man für die Leistung des Onkels kaum etwas ansetzen können.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Edy, danke,


    wie wäre denn dein Rechenweg?


    Ich hätte jetzt so gerechnet:


    600.000 - 100.000 (Darlehen).
    500.000/2 = 250.000 jeweils Zugewinn.
    Da ich 100.000 eingebracht habe müsste er mir 75.000€ (250.000 - 100.000)/2 ausgleichen - dann wären dies 175.000€.
    Das Darlehen läuft ja auf uns beide und sein Anteil wäre 50.000€. Wenn ich sein Anteil übernehme (ansonsten kann er sein Anteil weiter zahlen) so komme ich auf 125.000€ oder habe ich einen Denkfehler?


    Danke!

  • Hallo JenniS,


    habe dir mal eine ca. Berechnung per Konversation (PDF) geschickt.


    Die Indexierung ist aber ungenau.


    Das alles ist natürlich nur ein Beispiel und unverbindlich von einem Laien erstellt.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • OK super - macht Sinn! Danke!


    Was ist mit dem Restdarlehen?
    Sind 100.000€... Wenn ich alles übernehme, könnte ich doch seinen Zugewinn um die Hälfte (50.000) kürzen?

  • Hallo JenniS,


    Zitat


    JenniS schrieb:
    Was ist mit dem Restdarlehen? Sind 100.000€... Wenn ich alles übernehme, könnte ich doch seinen Zugewinn um die Hälfte (50.000) kürzen?


    nein, du musst von einem sofortigen Verkauf des Hauses ausgehen.


    Das Haus würde 600 000€ bringen, davon gingen aber 100 000€ an die Bank ( Darlehnsrückzahlung, wobei


    die Bank hier eine Vorfälligkeitsentschädigung erheben würde) .




    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • OK super - macht Sinn! Danke!


    Was ist mit dem Restdarlehen?
    Sind 100.000€... Wenn ich alles übernehme, könnte ich doch seinen Zugewinn um die Hälfte (50.000) kürzen?


    Hallo!


    Man kann die Schulden natürlich nicht Doppelt ansetzen. Erst vom Wert des Hauses abziehen, und dann nochmal beim Zugewinnausgleich geht natürlich nicht.