Frau will die Scheidung...

  • Ich bin 14 Jahre verheiratet,habe 2 Kinder(5 und 11) und ein Haus gebaut in 2013 und meine Frau meint jetzt das wir uns scheiden lassen sollten da es eigendlich schon länger nicht mehr richtig läuft. Der Witz daran ist sie glaubt sie kann und darf sowohl das Haus als auch die Kinder behalten und mich so mehr oder weniger rausschmeisen und Unterhalt kasieren. Sie ist selbstständig(verdient aber nicht demnach) und bildet sich ein das sie alles alleine meistern kann. Ihr Vorschlag war sie behaltet das Haus und bezahlt es alleine weiter und die anderen Schulden die wir noch haben durch ihre "ich will ich bekomme" technik auch und ich soll mir ne Wohnung suchen und Unterhalt zahlen.Die Schulden sollen aber nicht gleich sondern so nach und nach bezahlt werden so wie sie das geld zusammen bekommt und bis dann natürlich auch bei mir auf der Shufa bleiben, so das ich momentan natürlich keinen Kredit mehr bekomme. Ich verdiene aber nur 2000 euro netto mit steuerklasse 3. sie fährt ein auto das vor 2 jahre 30000 euro gekostet hat und ich kann bald 17 km in die Firma wo ich arbeite laufen weil meine rostlaube bald nicht mehr verkehrstauglich ist.So, und jetzt sagt mir mal was ich zu tun habe?Komme ich aus der Sch..e überhaupt noch raus? Sie hat eine Trennungsvereinbarung gebastelt die das alles beinhaltet,die lade ich euch morgen hoch.

  • Hallo RiOr75,


    Was ist denn dass Haus heute wert? was würde ein Verkauf bringen?


    Wie hoch ist der Restkredit?


    edy

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  • Wir haben es nicht schätzen lassen aber wenn ich davon ausgehe das wir auch beim Ausbau etliche fehler gemacht haben gehe ich davon aus das es erstmal schlecht und zweitens sehr billig verkauft wird sollte es soweit kommen. ich will es ja nicht nachder scheidung haben aber meine Frau. schulden davon bleiben bestimmt wenn wir es verkaufen. da wir es erst 2013 gebaut haben ist da nicht abbezahlt(Tilgung sowieso nicht). Für die Garage haben wir erst im Juli nochmal an den Schulden paar Kredite zusammen gefasst und zusätzlich 15000 finanziert um die Garage machen zu können(40000 €). Darum sind wir ja finanziell festgefahren:
    660 € der grose Kredit beim Haus 250.000
    550 € Kreisparkasse für 40000 erst seit Juli
    2x 240 € DSL Bank damals je 15000 jetzt noch je 12000 und 11000
    280€ Santander (das ist mein Auto) rest 7000€, auto ist schrotreif
    ca300€ rate für das auto meiner frau(kredit auf ihre Firma)
    dazu hat sie vor 2 wochen nochmal 50.000 euro auf die Firma genommen um sich zu vergrösern(hoffentlich klappt es).

  • Hallo RiOr75,


    dann schätze halt mal was das Haus bringen könnte.


    wie hoch ist der Restkredit ? (alles zusammen nur Summe, keine Tilgungsraten).


    edy

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  • Hier ist mal wie versprochen die Trennungsvereinbarung so wie mir diese meine Frau als Entwurf vorgeschlagen hat. Ich vermute mal das wenn ich das so mache wie sie vorschlägt habe ich bestimmt nur zu verlieren und swar alles. Da frag ich mich ob wir als männer eigentlich rechte haben :) z.b. Trenungsunterhalt : da sie mehr als ich verdient müsste sie mir ja was zahlen,oder. ich ahbe mir ein anderes konto gemacht wo ab dem 15.12 mein lohn drauf kommt. was mus ich ihr bezahlen? Ist was sie vorschlägt nur annähernd richtig oder doch nicht. ich probiere wie sie will das ich bis 01.03 ne wohnung finde.was muß oder sollte ich ihr bis dann zahlen und was danach? wie sollten wir das mit den schulden machen. Das ich solange dafür haften muß wie sie es möchte kann ja nicht sein,es kann ja davon ausgegangen werden das es soweit kommt.

  • Hi,


    ich kann die Vereinbarung leider nicht öffnen. Aber wenn ich die Zahlen oben sehe, dann kommt mir schon das Gruseln. Dein komplettes Gehalt geht letztlich für Kredite drauf. Ist dir das eigentlich klar? Und deine Steuerklasse wird sich ab Januar verschlechtern, wenn ihr wirklich getrennt lebt. Hast du einmal durchgerechnet, wovon du in Zukunft leben willst? Im Außenverhältnis haftest du auf jeden Fall für alles mit, was du unterschrieben hast. Im Innenverhältnis kann das anders aussehen, muss aber nicht. Um das einzuschätzen müsste man mehr wissen. Da wage ich hier keine Voraussage. Und, selbst wenn du Unterhalt bekommst, so ist das doch nur für kurze Zeit, das kann kein Punkt für eine Lebensplanung sein. Allenfalls für eine Überbrückung. Wir haben ja nicht nur das Problem eurer Schulden, sondern es geht auch um Kindesunterhalt, um den Unterhalt des Hauses, um den finanziellen Stand der Firma der Frau. Das ist ein Riesenpaket, was hier geschnürt werden muss.


    Zunächst einmal sollte man Zugewinn und die laufenden Kosten scharf trennen. Zugewinn überschlagen, dann weiss man in etwa, ob da überhaupt etwas zustande kommt. Keine Ahnung, wie viel das Haus inzwischen wert ist, wie es mit der Firma aussieht. Wie die finanzielle Anfangsssituation war, wie es jetzt aussieht.


    Dazu kommt dann der zweite Aspekt, die Schuldenregulierung. Und dann sind wir beim gegenseitigen Unterhalt und dem Unterhalt für die Kinder, wo immer sie in Zukunft leben sollen.


    Und wenn man diese Zahlen alle sauber ermittelt hat, dann kann man schauen, was sinnvoll ist.


    Dieses Paket kannst du nicht alleine schnüren. Such einen Anwalt auf, lass dir helfen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,
    danke timekeeper für die antwort. ja es ist genau so besch..n wie du es erkannt hat und wahrscheinlich noch schlimmer.Was heist innen bzw ausen-verhältnis? was willst du noch wissen?Meine Frau kann mich so gesagt garnicht von den schulden befreihen wie sie es in der Trenunngsvereinbarung behauptet und eigendlich will sie das garnicht,oder?Hier paar Auszüge:
    "Das Nutzungsrecht an das Eigentum/Einfamilienhaus während der Trennung steht der Ehefrau alleine zu.Derr Ehemann wird bisd zum 01.03.2018 aus dem Ehe-Haus ausziehen und der EHEfrau alle zum haus gehörenden schlüssel aushändigen. Im gegenzug übernimmt die Ehefrau ab dem Auszug des Ehemannnes sämtliche monatlichen Grundschulden/raten-und Hausnebenkostensowie stellt den Ehemann von sämtliche Ansprüchen der bank und der Versorgungsunternehmen im Innenverhältnis frei".Diese regelung gilt auch im falle einer rechtskräftigen Scheidung."Zwischen den Parteien wird mit sofortiger Wirkung Gütertrennung vereinbart.Zugleich erklären die Partein ausdrücklich den Verzicht auf etwaigen bisher erzilten Zugewinn und nehmen die verzichtserklärung wechselseitig an.Für de während der Ehezeit aufgenommenendarlehensverträge beider folgenden Kreditinstituten: KSK-Tuttlingen/DSL Bank/Santanderbankhaften die Eheleute auch weiterhin gesamtschuldnerisch.Tilgung und Zinszahlung erfolgen duch die Ehefrau.Ein Trennungsunterhalt wird nicht vereinbart. beide eheleute verzichten gemeinsam auf Trenungsuntehalt.Der Ehemann unterwirft sich fpr alle seine Zahlungspflichten ,die sich aus dieser Trenungsvereinbarung ergeben,der sofortigenZwangsvollstreckungin sein gesamtes Vermögen."
    Unterschrieben habe ich das nicht... .
    Zu deinen Fragen: Die Firma geht so wie ich es sehe in max ein Jahr pleite und das Haus ist meine ich weniger wert wie die Schulden drauf. Bei 1 oder 2 % Tilgung was ist weg in den ca 3,5 jahre von 250.000 ?
    Ich fühle mich nicht der Lage die Kinder zu versorgen(arbeiten gehen oder den halben Tag den Kindern nachlaufen) mal abgesehen davon das ich nervlich ein Wrack bin was in zukunft bestimmt noch schlimmer wird.
    Bei dem Chaos kann mir doch nicht einmal ein Anwalt helfen.


    Richard

  • Hallo.


    habe mir erlaubt, den Anhang in Word-Datei umzuwandeln. Hoffe @RiOr75 das ist o.k. ? edy


    Für die Zeit der Zusammennutzung des Einfamilienhauses zahlt der Ehemann, der Ehefrau eine


    Monatspauschale von 1.000 EUR. Diese Summe wird ab 01 12 fällig und monatlich auf das Konto


    DEE


    BICI v


    - überwiesen.


    Der Ehemann ist einverstanden, dass das Einfamilienhaus der Ehefrau bleibt Bei der rechtskräftigen Scheidung wird der Ehemann aus dem Grundbuch des Hauses entfernt und die Ehefrau als allein Besitzerin genannt. Der Ehemann wird keine Ansprache auf das Eigentum haben.


    2. Hausrat


    Der Hausrat der Eheleute verbleibt während der Trennung zur alleinigen Nutzung bei der Ehefrau. Hiervon ausgenommen sind folgende Gegenstande, die der Ehemann spätestens bei seinem Auszug mitnehmen wird und die ihm sodann zur alleinigen Nutzung zustehen:


    Diese Regelung gilt auch im Falle einer rechtskräftigen Scheidung, wobei die wahrend der Trennung von den


    Eheleuten jeweils allein genutzten Gegenstande mit Rechtskraft der Scheidung in deren Alleineigentum


    übergehen


    Wird im Fall einer rechtskräftigen Scheidung innerhalb von


    Rechtskraft der Scheidung durch eine neue Regelung ersetzt


    3. Gütertrennung und Verzicht auf Zugewinnausgleich


    Wochen/Monaten nach


    Zwischen den Parteien wird mit sofortiger Wirkung Gütertrennung vereinbart. Zugleich erklaren die


    Parteien ausdrücklich den Verzicht auf etwaigen bisher erzielten Zugewinn und nehmen die Verzichtserklärungen wechselseitig an.


    4. Verbindlichkeiten


    For die wahrend der Ehezeit aufgenommenen Darlehensverträge bei den folgenden Kreditinstituten KSK-xxy / DSL-Bank / Santander haften die Eheleute auch weiterhin gesamtschuldnerisch. Tilgung und Zinszahlung erfolgen durch die Ehefrau.


    Diese Regelung gilt auch im Falle einer rechtskräftigen Scheidung,


    wird im Fall einer rechtskräftigen Scheidung innerhalb von


    Rechtskraft der Scheidung durch eine neue Regelung ersetzt


    5. Sorgerecht und Umgangsrecht


    Wochen/Monaten nach


    Das Sorgerecht steht den Eheleuten — auch im Falle einer rechtskräftigen Scheidung — gemeinsam zu. Entscheidungen in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung for die Kinder haben die Eheleute daher gemeinsam Zu treffen, Entscheidungen in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens werden dagegen von demjenigen Elternteil alleine getroffen, bei dem sich das jeweilige Kind aufhält


    Die Kinder leben bei der Ehefrau. Dem Ehemann steht folgendes Umgangsrecht mit den Kindern zu:


    2 Wochen in der Zeit von Freitag, IB.OO Uhr bis Sonntag, 18,00 Uhr am l. Weihnachtsfeiertag, Ostermontag und Pfingstmontag in der Zeit von 11.00 Uhr bis 18.00


    Uhr


    am Geburtstag des Ehemannes und am Vatertag in der Zeit von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr jedes zweite Jahr an jedem Geburtstag eines jeden Kindes in der Zeit von 11:00 Uhr bis 18:00


    Uhr


    die jeweils erste Halfte der Winter-. Oster-. Sommer- und Herbst-Schulferien


    Die Umgangsregelungen an den Doppelfeiertagen. den Geburtstagen und den Ferien gehen dem tumusmäßigen Umgangsrecht alle 4 Wochen vor, Sollten Umgangskontakte au

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    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    so, was haben wir? Eine dramatische Überschuldung (Achtung, ich hänge mich weit raus, weil ich nicht viel weiss), eine Trennungssituation, die noch unüberschaubar ist. Wer soll jetzt rechnen, wenn nicht ein Anwalt? Wir hier können und dürfen es nicht. Wir können nur allgemeine Ratschläge geben.


    Auf den ersten Blick erscheint mir das Angebot der Frau gar nicht so unfair. Sie übernimmt die Schulden, du verzichtest auf die Zahlung von Nutzungsentschädigung, und damit ist gut. Wenn das Haus eh der Bank gehört, du aber Eigentümer bleibst, was verlierst du? Erklär es.


    Und jetzt die Idee, obwohl das alte Auto noch nicht abgezahlt ist, ein neues auf Kredit zu kaufen. So geht das doch nicht. Es gibt auch andere Beförderungsmittel. So könntest du auch z.B. in die Nähe des Arbeitspaltzes ziehen, oder einen Motorroller kaufen. Ist preiswert, bei uns kommen immer mehr Mitarbeiter mit so einem Teil. Auch ältere, auch welche im Anzug. Da jetzt schon wieder an einen neuen Kredit zu denken, obwohl das alte Auto noch nicht abgezahlt ist, sorry, da fehlt mir viel Verständnis für.


    Du kannst immer noch nicht rechnen. Geregelt bekommst du das nur mit einer fachkundigen Betreuung. Nimm Rat an!


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    mir ist es klar das ihr nur ratschläge geben könnt,aber lieber mach ich mir erst ein bild in welche richtung es gehen kann sonnst sitz ich beim Anwalt und vergesse die hälfte. Lieber kaue ich es eine woche mit euch durch.
    Was das Angebot angeht gehe ich davon aus das meine Frau sich nur best möglich absichern möchte,ob sie es nachher wirklich bezahlen kann steht auf einem anderen Blat.
    Ich sehe das Problem so das wir wahrscheinlich beide nicht das Haus halten werden können,ich probiere es nicht einmal.Ein auto brauch ich,ich könnte schon näher ziehen aber da brauch ich dann doch ein auto zum einkaufen gehen,zum arzt oder egal wo ich hin muß. Jetzt schalte ich auf stur,entweder ich bekomme eins oder ich werde harz4 enpfänger,dann bekommt sie kein geld von mir und das haus verliert sie sowieso....
    wie kommt das,sie behaltet das Haus,die Kinder ihr30000 euro auto und ich gehe arbeiten um sie zu bezahlen? dann gehe ich leiber in Baumarkt und kauf ein strick und häng mich auf. mir medikamente mehmen hatte ich es 2014 schon probiert und ist schif gegangen.

  • Hi,


    nun komm mal runter auf den Boden. Ihr habt gemeinsam auf Pump gelebt. Und sie ist ja bereit, dafür einzustehen, indem sie die Schulden weitestgehend übernimmt. Dass eine solche Vereinbarung von den Formalien her so nicht funktioniert, ist eine andere Frage. Abgesehen, dass der Werteverlust für ein Auto in den ersten Jahren am höchsten ist, das Auto vielleicht noch die Hälfte wert ist, du kannst dir ein neues Auto einfach nicht leisten. Und glaub mir, man kommt zum Job, zum Einkaufen, zum Arzt auch ohne PKW. Bei den Schulden gibt es eigentlich kaum Richtungen, in die man gehen kann. Ich weiss nicht, was die Frau verdient (nicht umsetzt, sondern verdient), was also machbar ist. Wenn sie dich von Schulden freistellt und das wirklich durchziehen kann, dann wäre das eine Option.


    Und nochmals ganz klar, du bezahlst nicht die Frau. Und ich rätsele immer noch darüber, was du verlierst, wenn eh nix da ist.


    Herzlichst


    TK