Wir haben eine einvernehmliche Scheidung notariell vereinbart. Nun fordert das Gericht Auskunft über das bestehende Vermögen um den Gegenstandswert zu berechnen. Sowohl meine noch Frau als auch ich sind natürlich an einem niedrigen Vermögen interessiert um den Gegenstandswert nicht zu erhöhen. Wir teilen uns die Scheidungskosten. Hier stellt sich mir die Frage, was alles zum Vermögen gezählt wird? Weiterhin stellt sich die Frage, in welcher Form die Angaben über das Vermögen gemacht werden müssen. Detailiert oder nur pauschal? Wer kann mir helfen?
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Hallo,
Es kommt darauf an was ihr alles vereinbart habt?
Immobilie
Versorgungsausgleich
ZugewinnUnterhalt
usw.edy