Kindsmutter gibt ihre Einkommensverhältnisse nicht preis

  • Hallo zusammen,


    vielleicht gibts einen link mit dem Thema schon, ich finde ihn nur nicht.


    Kurz:
    Sohn lebt bei seiner Mutter, ist 21 Jahre und studiert. Die Kindsmutter ist verheirratet (nicht mit mir) und sie ist selbständig.
    Ich zahle Unterhalt. Nun möchte ich den aber neu berechnen lassen. Der Sohn hält sich raus. Dazu baruche ich aber die Einkünfte der Mutter, die ich nicht bekomme von ihr.
    Hab ich anrecht drauf oder muss der volljährige Soh den Prozess anschieben?


    Gruß
    Mark

  • Hallo!


    Auf welcher Grundlage wird denn aktuell UH bezahlt?
    Besteht ein Titel? Wenn ja, von wann (wurde er vor oder nach dem 18. Geburtstag des Kindes erstellt) ?

  • Nicht ganz.
    Wenn der Titel VOR dem 18 Geburtstag des Kindes erstellt wurde ist schon allein die Tatsache der Volljährigkeit ein Grund auf Änderung zu klagen, da ja jetzt auch die KM UH-Pflichtig ist.
    Wurde der Titel erst danach erstellt fällt diese Option weg.

  • Hi,


    deshalb hatte ich ja auf den Zeitraum, den er umfasst, abgestellt. Es gibt ja durchaus Titel, die den geänderten Verhältnissen nach der Volljährigkeit Rechnung tragen. Und es kann auch vor Volljährigkeit ein Titel erstellt werden, der ausschließlich den Zeitraum nach der Volljährigkeit betrift.


    Herzlichst


    TK