Hallo, nachdem mein Freund letzte Woche die Mitteilung über die Erhöhung des Kindesunterhalts für seine beiden Kinder (13 Jahre)erhalten hat,hab ich eine Frage dazu. Es liegt ein dynamischer Titel vor und er zahlt zur Zeit mit Einigung der Ex-Ehefrau 550€. Sein bereinigtes Gehalt liegt bei 1400€. Nun soll er 668 € zahlen womit er wohl deutlich unter seinem Selbstbehalt liegt.Muss er dies zahlen oder kann man dagegen angehen? Wenn ja,wie muss er vorgehen? Wenn er sich einen Anwalt nehmen muss, welche Beihilfen bekommt er und würde er Gerichtskostenhilfe bekommen? Ich danke im Voraus für eure Antwort
-
-
Hallo,
also, wenn ein Unterhaltstitel vorliegt, dann kann daraus vollstreckt werden, auch wenn an sich keine Berechtigung besteht, also man nicht so viel Unterhalt zahlen muss, wie in dem Titel festgeschrieben ist.
Man muss also gegen den Unterhalttitel vorgehen, und zwar im Wege einer Abänderungsklage.
Bei dem Einkommen deines Freundes ist es möglich, dass er Verfahrenskostenhilfe bekommt (früher Prozesskostenhilfe). Zuvor könnte er zum Amtsgericht gehen und um einen Beratungshilfeschein nachsuchen. Dann hätte er ein Erstberatungsgespräch bei einem Anwalt frei, der dann sich auch um die Verfahrenskostenhilfe kümmern könnte. Das würde 10 Euro kosten. Außerdem bekommt man dann vom AG schon mal eine Einschätzung, ob man Verfahrenskostenhilfe bekommen kann.
Der Selbstbehalt liegt übrigens bei 900 Euro, geht aber davon aus, dass man einen Vollzeitjob hat. Kann man den Mindestunterhalt nicht leisten, muss man sich u.U. nach einer Nebentätigkeit neben dem Vollzeitjob umsehen.
Kinder stehen im Unterhaltsrecht an erster Stelle!