Umgangsrecht zwischen Vater und Kind

  • Hallo,


    ich möchte mich einmal mit meinen Gedanken und Sorgen an euch wenden.
    Es geht darum, das mein Freund bereits ein Kind hat, welches er im Normalfall alle 14 Tage sehen würde.
    Leider, ist dies nicht der Fall, da seine Ex ihm diesbezüglich einen Strich durch die Rechnung macht und ihm manchmal seinen Umgang zum Kind verweht.
    Tut sie es nicht, kann er sein Kind für ca. 30 Minuten - 1 Stunde sehen, das war es dann.
    Seine Ex, hat einen neuen Partner und ist mit diesem verheiratet - das Kind meines Freundes, sagt zu dem neuen Mann, der Ex ebenfalls "Papa" und hat demnach 2. Väter.
    Das Kind kann mit 4. Jahren leider nicht unterscheiden, welcher denn der "richtige" Vater sei, da die Mutter dem Kind vermutlich viel Blödsinn einredet.
    Zur Anfangszeiten, ist das Kind immer mit meinem Freund mitgefahren und sie verbrachten ein ganzes Umgangswochenende miteinander.
    Nun, seit fast knapp 1 Jahr, geht dieses Theater, das dass Kind nicht mehr mit möchte und sagt " Mama, hat gesagt, ich muss ich nicht Dir mit" - " Mama, hat mir eine Barbie gekauft, dafür das ich nicht mit Dir mitfahren muss" - " Ich komme nur mit, wenn Mama und Papa auch mit kommen".


    Mein Freund leidet extrem unter der Situation, denkt ihm könnte niemand Helfen.
    Er zweifelt bereits an sich selbst und ihm tut es sehr sehr weh, sein Kind nicht sehen zu können bzw. kein wirklichen Umgang zu haben.
    Für mich als Partnerin, ist das ganze auch nicht gerade leicht und ich würde ihm gern helfen wollen.
    Die Situation alle 14 Tage, ist echt langsam belastend und ich würde gerne wissen, ob Ihr mit etwas Raten könnt, denn ich denke, es wird sich nichts von allein an der Gesamtsituation ändern.


    Danke für eure Hilfe :saint:

  • Hi,


    nee, von alleine ändert sich da nichts. Der Kindsvater sollte eine familiäre Beratungsstelle aufsuchen und um Vermittlung ersuchen. Das kann das Jugendamt sein, kann auch pro familia sein oder eine andere Stelle. Die können versuchen, zu vermitteln, also einen geordneten Umgang zu organisieren. Wenn das scheitert bleibt nur der Gang zum Gericht.


    Herzlichst


    TK

  • Dankeschön, für deinen Beitrag !


    Ich denke, es wäre ein versuch wert jedoch, kann man das Kind nicht zwingen.
    Das schlimmste ist, das die Ex dem Kind etwas einredet und es demnach nicht mit ihm mit möchte.
    Für mich macht es den Anschein, als würde der Kindsvater "stören" wenn er den Umgang haben möchte.


    Seine Ex weiß genau, das Sie ihn mit diesen Aktionen kaputt macht und benutzt das Kind meist als Druckmittel, wenn es um den Unterhalt geht und ggf. Sonderzahlungen.
    Es gab auch schon den Fall, das Sie zu dem Unterhalt extra Geld gefordert hatte, und wenn er dies nicht zahlen würde, sein Kind überhaupt nicht mehr sieht ...
    Ich denke all solche Aussagen, sollten genügend sein um einmal beim Jugendamt vorzusprechen.
    Leider, geht mein Freund davon aus, das Ihn niemand bei der Sache helfen kann und er hat letztendlich "Angst" dann sein Kind überhaupt nicht mehr zu sehen.
    Wobei ich denke, das es wichtig wäre eine Beratungsstelle zu haben, welche etwas Vermitteln kann, sodass das Kind wenigstens weiß, wer der richtige Vater ist.


    Umgang wird man nicht erzwingend können, wenn das Kind es dann am Ende wirklich nicht möchte aber es wäre immerhin ein versuch, zu probieren, wo das Problem liegt und warum, es so ist, wie es ist ...


    Für mich selbst, ist das ohnehin auch nicht einfach und es tut mir einerseits in der Seele weh, meinen Freund wegen dem Thema unglücklich zu sehen.

  • Hi,


    jemandem, der sich nicht helfen lassen will, dem kann man auch nicht helfen. Du kannst nicht engagierter sein als er, nach meiner Erfahrung ist es auch immer kritisch, wenn sich die neuen Partner zu sehr einmischen. Das ist eine Angelegenheit zwischen den Eltern. Nur, wenn er nichts tut, dann soll er sich auch nicht beklagen. Umgang kann zu einer Selbstverständlichkeit werden, sollte es auch. Der Vater sollte sich mal überlegen, wie er reagieren würde, wenn das Kind irgendwann erklären würde, es habe keine Lust, zur Schule zu gehen. Würde er dann auch sagen, man könne nichts machen? Wobei die Ausgestaltung des Umgangs sich natürlich ändert. Die Bedürfnisse der Eltern ändern sich, die der Kinder auch. Da gibt es dann Kindergeburtstage, Wochenenden mit den alllllerbesten Freunden, dann kommen Vereine und die ersten großen Lieben. Umgang ist also immer mal wieder anzupassen. Aber, funktionieren sollte er, und zwar als Selbstverständlichkeit. Das lässt sich auch organisieren. Nur, der Vater muss auch wirklich wollen.


    Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Oder es lassen und still leiden, aber dich nicht involvieren.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    timeKeeper hat Recht! Zuerst Beratung in Anspruch nehme. Dann zur Not zum Gericht. Das Kind möchte höchstwahrscheinlich seinen Vater sehe. Das liegt in der Natur des Kindes.
    Durch das Verhalten der Kindesmutter hat das Kind höchstwahrscheinlich Loyalitätskonflikt.
    Das ist etwas kompliziert. Bitte Google Loyalitätskonflikten nach. Dann kannst du das Problem besser verstehen. Ich würde weiterhin energisch und selbstbewusst Umgangskontakte einfordern.
    Grüße Navy

  • Ein 4 jähriges kann nicht zur umgang nein sagen.
    KM ist verpflichtet den Umgang positiv zu fördern und Papa -Kind beziuhung unterstützen.
    IN Deutschland vergewaltigen KM die bestehende Gesetze und Jugendamt Familiengericht kucken zu.
    Das kann keine schule machen.
    Kind hat recht auf beide Elternteile.
    Ob das mutter passt o nicht.
    Würden solche Mütter hart angepackt oder bestraft wurde der Rest sich 100 mal überlegen.
    In Belgien Frankreich mutter die umgang blocken verlieren sorgerecht o landen im knaSt.
    Das momentane System liefert den Elternteil dem anderen Elternteil aus..Du bist von seiner nicht vorhandenen charekter u Gnade angewiesen
    Sollten Vater Selbstjustiz ausüben ?
    Warum machen Ämter
    Gerichte ihre Aufgaben nicht.

  • Hi, Zaza,


    es ist in diesem Forum üblich, die Spieleregeln der Höflichkeit einzuhalten, sich zumindest zu begrüßen. Bitte beachte das in Zukunft.


    Hier unqualifiziert die Geschlechterkeule raus zu holen, das ist doch Blödsinn. Die (Mediatoren-)Fachwelt ist sich einig, dass es da keinen Unterschied im Verhalten der Geschlechter gibt. Also einerlei, ob das Kind bei Vater oder Mutter lebt. Wenn das Betreuungselterntel den Umgang verhindern will, dann kommen die identischen Argumente dafür. Kind will nicht, Kind ist durch den Wind u.s.w. Und wenn das Umgangselternteil dem Betreuungselternteil ans Bein pinkeln will, dann kommen auch die identischen Argumentationen. Kind sei falsch angezogen, Kind sei verwahrlost u.s.w. Statistisch gesehen von der Häufigkeit auch ziemlich identisch. Mensch ist wohl doch nicht so einzigartig oder originell.


    Aber das Problem hier ist doch ein ganz anderes. Vater will nicht, die neue Lebensgefährtin will. Und solange der Vater nicht will, da kann man auch nichts tun. Der Vater muss was tun, nur er kann den Zustand ändern.


    Herzlichst


    TK