Hallo meine tochter hat ihre imobilienKauffrau ausbildung beendet jetzt möchte sie studieren psychologie ich soll wieder zahlen weil sie in der ersten ausbildung soviel verdiente das ich keinen unterhalt zahlen musste jetzt sagt ihr anwalt dann muss ich das studium 6 Jahre bezahlen Sie wohnt mit ihrem gut verdienenden freund zusammen und von mir möchte sie ca 750 euro ist das wirklich richtig?
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Hallo Darfichauchmalleben,
Wenn sie eine abgeschlossene Ausbildung hat,dann ist es mit dem Unterhalt vorbei.
Möglich wäre es nur wenn sie z.B. jetzt in ihrem erlernten Beruf ein Studium anschließen würde.
Z.B. Kauffrau ---->> zum Betriebswirt.
edy
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Meine Tochter hat eine Friseurausbildubg abgeschlossen. Jetzt studiert sie Deutsch, Englisch. Das Familiengericht hat ihren Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt. Begründung Erst-und Zweitausbildung bauen nicht aufeinander auf. Bafögamt lehnt elterunabhängiges Bafög ab und berechnet denn Vater 183,-- EURo Unterhalt.
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Nachtrag...nun liegt alles beim Anwalt, denn der Vater zahlt nicht. Noch hat sie mit Kindergeld und Bafög 640,00 Euro ist Kranken-und Pflegeversichert. Also macht das Bafögamt nichts. Spannend wird es nächstes Jahr, dann 25 Jahre Kindergeld fällt weg und sie muss sich selbst Krankenversichern. Dann wird es spannend.
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Ach der gutverdienende Freund zählt nicht, erst nach Hochzeit. Die gutverdienende Freundin meiner Tochter wird nicht berücksichtigt, haben einen Mietvertrag, der dem Bafögamt vorliegt.
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Hallo Vegas,
das BAFöG-Amt kann nur auf evtl. Unterhalt hinweisen.
Das BAFöG-Amt kann nur zahlen oder nicht zahlen, es kann nicht entscheiden ob der Vater zahlen muss.
edy
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Hi,
ich komme aus ganz anderen Gründen ins Grübeln. Die Tochter ist ja nicht mehr so ganz jung. Bitte doch mal den genauen Bildungsgang ab 16 Jahren hier reinstellen.
LG
TK
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Hallo,
Abitur bestanden danach ausbildung bestanden sie ist 23 Jahre
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Edy das sehen die aber ganz anders. Würden nur Elterunabhängig fördern, wenn es ein Urteil vom Familiengericht gibt. Das Familiengericht lehnt im Prizip die Klage ab, keine Prozesskostenhilfe, da keine Erflogsaussicht. Das Beste daran ein Urteil würde nur für den Vater anerkannt nicht für mich. Mich müsste die Tochter auch verklagen.
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mit 23 Jahren hat sie während des Studiums noch bis 25 Jahre einen Kindergeldanspruch. Der würde von den 735 Euro für Studenten Höchstsatz abgezogen. Krankenversicherung über Familienversicherung. Wie sieht es aus mit Bafög? Anspruch? Der wird auch abgezogen, dass Bafögamt errechnet dann wer wie viel leisten muss.
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Meine Tochter hat zum Leben 455,00 Euro Bafög und 198,00 Euro Kindergeld. Ist über mich Familienversichert. Hätte sie die Elterunabhängige Förderung bekäme sie den Baföghöchssatz und das Kindergeld. Ist also schon ein Unterschied.
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Hallo Vegas,
Das BAFÖG-Amt kann den Unterhalt nicht rechtskräftig festlegen.
Tochter wenn sie nicht bei einem Elternteil wohnt, hat einem pauschalen Bedarf von 735€- ( 2017)
Davon wird das volle Kindergeld und das BAFöG ( auch der Darlehensanteil) abgezogen.
ein möglicher Rest wird von beiden Elternteilen gequotelt übernommen.
Selbstbehalt steigt auf 1300€
google mal Unterhaltleitlinien OLG Frankfurt ( oder entstsprechend deines zuständigen OLG)
edy -
Vegas,
ich stimme da edy zu. Im BaföG-Amt wird der familienrechtliche Anspruch des Kindes nicht überprüft oder festgelegt. Da wird nur überprüft, ob ein öffentlichrechtlicher Anspruch auf Förderung besteht. Und Basis dieser Berechnung sind die Elterneinkommen, Kindergeld u.s.w. Was familienrechtlich an Ansprüchen besteht, hat damit gar nichts zu tun. Der berücksichtigungsfähige Geldbetrag der Elterneinkommen kann mit dem familienrechtlichen Betrag übereinstimmen, wird es aber sehr häufig nicht.
@ Fragesteller: ich sehe keinen familienrechtlichen Anspruch auf Unterhalt. Die gesetzlichen Voraussetzungen liegen nicht vor. Die Tochter hat eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen, das Studium baut nicht auf dieser Ausbildung auf. Unerheblich ist, dass die Eltern die Lehre nicht finanzieren mussten. Darauf scheint die Anwältin der Tochter aufzubauen. Das Gesetz stellt hierauf nicht ab. Fakt ist, dass die volljährige Tochter für sich selbst sorgen kann, die Ausbildungsphase deshalb beendet ist. Darauf ist abzustellen.
Herzlichst
TK
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Danke war sehr hilfreich