Nachehelicher Unterhalt. Er geht jetzt auch in Rente

  • Hallo und einen schönen Tag,


    ich wurde 2006 nach 23 Jahren Ehegeschieden, damals war ich Rentnerin und 62 Jahre alt. Ich bekam 300€ nachehelichen Unterhalt zugesprochen (unbefristet). Meine Rente beträgt 810,00€. Miete und Nebenkosten zahle ich 530,00€.
    Jetzt geht mein Ex (verheiratet) in Rente mit 1600,40€ und lässt mir über seinen Anwalt mitteilen, ich soll "den Verzicht auf den Unterhalt [] erklären und den titel heraus()geben". Rentenausgleich wurde gemacht (196,00€). Er, bzw. sein Anwalt, droht zum 1.1.2018 die Zahlungen komplett einzustellen.
    Meine Anwältin meint, dass das nicht so einfach ginge und, dass sie einen Prozess führen würde. Ich habe aber trotzdem Angst zu verlieren und wüsste nicht wie ich das alles zahlen sollte. Deshalb würde ich mich am liebsten einverstanden erklären.
    Hat jemand dahingehend Erfahrungen?


    Vielen Dank im Voraus und eine schöne Weihnachtszeit,
    suse

  • Hallo suse,


    wenn ausdrücklich unbefristet beschlossen wurde, mag das Gewicht haben.


    Heute wird nachehelicher Unterhalt nur in wenigen Fällen zugesprochen.


    Es kommt sicher auch darauf an , wie hoch das Gesamteinkommen deines EX ist.


    edy

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  • Danke für die Antwort
    Laut Deutsche Rentenversicherung /Rentenbescheid beträgt die Rente ab 1.1.20018 1646,07€
    ich wäre sehr glücklich mit 100,00€. Vieleicht! Bin fast 73Jahre.
    vielen vielen Dank suse

  • Hi Suse,


    wir haben folgendes Problem. Nachehelicher Unterhalt, den gibt es zwar noch, allerdings auch bei Ehen von langer Dauer nur eingeschränkt. Was nicht heisst, dass ohne Zeitbegrenzung ausgestellte Titel auch ewig zu bedienen sind. Es kann auch da zu einer Abänderung kommen, wenn es denn eine der Betroffenen will.


    Allerdings geht das nicht so, wie sich das der gegenerische Anwalt vorstellt. Es existiert ein Titel, und der ist so lange zu bedienen, wie er in der Welt ist. Einfach mal Zahlungen einstellen, das geht gar nicht, dann kannst du Zwangsmaßnahmen einleiten. Da muss sich der Ex bzw. der Anwalt schon um eine gerichtliche Abänderung bemühen. Du gibst den Titel im Augenblick nicht raus! Diese Aufforderung ist als recht plumper Überrumpelungsangriff zu werten, nicht als mehr.


    So, wie sind die Voraussetzungen für eine Abänderung? Da spielen einige Faktoren rein. Dauer des Unterhalts, Änderung der finanziellen Verhältnisse des Mannes. Sein Einkommen reduziert sich durch die Verrentung erheblich, er hat eine Ehefrau (was tut die?). Eine Reduzierung des Unterhaltsanspruchs bis hin gen Null steht also in der Welt.


    Du scheust das Prozessrisiko, was nachvollziehbar ist. Denn auch, wenn du Verfahrenskostenhilfe bekommst, musst du im Fall des Verlierens eben die bei der Gegenseite angefallenen Kosten tragen. Das sollte deine Anwältin abwägen. Was mich irritiert, das ist, dass die Anwältin klagen will. Das soll doch die Gegenseite tun, schon aus prozesstaktischen Gründen. Du hast einen Titel, aus dem kann vollstreckt werden. Und, wenn der Ex klagt, dann muss er alles belegen, und sich verteidigen ist immer einfacher als selbst einen Anspruch geltend zu machen. Prozesstaktisch gesehen.


    Wenn du mit 100 € mehr zurecht kämst, dann erteil den Mandatsauftrag so, bzw. beschränke ihn. Nur, gib den Titel nicht heraus. Und warte ab, was die Gegenseite tut. Dumme Frage: hast du denn mal überprüft, ob du Wohngeld bekommst? Das sieht mir doch sehr danach aus.


    Herzlichst


    TK


  • Allerdings geht das nicht so, wie sich das der gegenerische Anwalt vorstellt. Es existiert ein Titel, und der ist so lange zu bedienen, wie er in der Welt ist. Einfach mal Zahlungen einstellen, das geht gar nicht, dann kannst du Zwangsmaßnahmen einleiten. Da muss sich der Ex bzw. der Anwalt schon um eine gerichtliche Abänderung bemühen.


    ???
    Natürlich kann ein UH-Berechtigter auf seine Ansprüche verzichten und den Titel herausgeben.
    Das ist bei klarer Fallkonstellation die günstigte Weise. Es ist mit nichten grundsätzlich ein Gerichtsverfahren notwendig.


    Warum die RA den Prozess führen will ist naheliegend: Sie bekommt Geld dafür, und zwar völlig unabhängig vom Ausgang.


    Die Situation ist zusammengefasst diese:
    Beide ehemaligen Ehepartner sind jetzt in Rente, ein Versorgungsausgleich wurde im Rahmen der Trennung durchgeführt.
    Mir fällt jetzt in der Tat keine Rechtsgrundlage auf auf der jetzt die Exfrau zusätzlich zum Versorgungsausgleich nochmal UH aus der Rente ihres Ex bekommen sollte, denn dies wurde ja schon über eben den Versorgungsausgleich geregelt.

  • Hallo Gobberlast,


    Mir fällt jetzt in der Tat keine Rechtsgrundlage auf auf der jetzt die Exfrau zusätzlich zum Versorgungsausgleich nochmal UH aus der Rente ihres Ex bekommen sollte, denn dies wurde ja schon über eben den Versorgungsausgleich geregelt.


    Wir wissen aber dennoch nicht wie hoch das Gesamteinkommen des EX ist. Evtl. wurde auch bei der Vereinbarung


    auf einen anderen Vorteil verzichtet?


    edy

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  • @ Gobberblast: ich hatte den Eindruck, dass hier mit Druck gearbeitet wird, und das ganze recht kurzfristig ist. So geht es ja nun doch nicht. Auf der anderen Seite ist mir völlig unklar, worauf die Anwältin der Fragestellerin klagen will. Ich sehe da keinen Handlungsbedarf in Richtung Klage. Was sollte denn der Streitgegenstand sein?


    Der Versorgungsausgleich stellt keine familienrechtliche abschließende Regelung hinsichtlich des Unterhaltes dar. Es sind ja durchaus Fälle bekannt, in welchen die Rente/Pension eine erhebliche Höhe hat, der Zahler weiter arbeitet, zusätzliche andere Einnahmensquellen (etwa aus Vermietung und Verpachtung) vorhanden sind. Das sollte sich die Anwältin alles genauer angucken. Und nicht eine Klage (auf was?) anstrengen.


    Herzlichst


    TK

  • Der Versorgungsausgleich stellt keine familienrechtliche abschließende Regelung hinsichtlich des Unterhaltes dar. Es sind ja durchaus Fälle bekannt, in welchen die Rente/Pension eine erhebliche Höhe hat, der Zahler weiter arbeitet, zusätzliche andere Einnahmensquellen (etwa aus Vermietung und Verpachtung) vorhanden sind. Das sollte sich die Anwältin alles genauer angucken.


    Korrekt. Von weiteren Einnahmequellen war im OP aber nichts zu lesen. Meine Aussage bezog sich auf Altersrente als alleinige Einnahme.




    Und nicht eine Klage (auf was?) anstrengen.


    Naja, vielleicht war auch die Formulierung ungünstig gewählt. Im OP heißt es "Die RA würde einen Prozess führen".
    Ich würde das so verstehen als empfiehlt sie es auf einen Verfahren ankommen zu lassen - und nicht freiwillig zu verzichten.