Hallo in die Runde...
Ich habe einen 6 Jährigen Sohn und bin seit gut 2 Jahren von der Mutter getrennt. Er lebt bei ihr und wir haben gemeinsames Sorgerecht und ich sehe ihn alle 2 Wochen von Freitag Mittag bis Montag Früh sowie gelegentlich unter der Woche.
Bis jetzt habe ich den Mindestunterhalt für ein Kind bis 6 Jahre gezahlt und versäumt seit dem 6. Geburtstag ja eigentlich mehr zahlen zu müssen. Das hat sie jetzt über einen Anwalt eingefordert.
Ich verdiene etwa 1700,- € netto und müsste ab dem 01.01.2018 demnach 302 Euro Unterhalt zahlen. Jetzt sagte mir ein Bekannter aber, dass dem vielleicht garnicht zwingend so ist.
Welche Ausgaben können den da abgezogen werden? Das Jugendamt hat mir mitgeteilt, das sowohl die Kreditrate für das Haus, noch Fahrtkosten, noch Beitrag Lebensversicherung, Rentenversicherung, Krankenzusatzversicherung, Unfallversicherung, Berufsbekleidung ect. abgezogen werden darf, da der Unterhalt Stufe eins immer definitiv mindestens gezahlt werden muss egal wie.
Die Frage ist stimmt das, da ich jetzt schon mehrfach gelesen habe, dass sich das Jugendamt nicht selten immer auf die seite der mutter stellt?
Vielen Dank!