Hallo Gemeinde.
Ich habe eine Frage zum Elternunterhalt.
Mein Schwiegervater ist seit nem Monat in Pflege und jetzt gehts an die Verteilung der Kosten. Kinder hat mein Schwiegervater 3 (inkl. Meiner Frau) Also wird aufgeteilt.
Soweit ist mir die ganze Berechnung klar. Mit Hilfe der Online Rechner auch ganz gut zu bewältigen. Bei einem Thema komme ich leider auch trotz Google etc auf keinen grünen Zweig.
Wir haben selbst zwei Kinder (4 und 7 Jahre)
Wird für unsere zwei kein Betrag zur Berechnung hinzugefügt??? Es macht ja schließlich für ne Familie einen großen Unterschied, ob kein Kind im Haus mitversorgt wird, oder 6 Kids gefüttert werden müssen.
Hat jemand ne Antwort oder nen Betrag für mich?
Wäre euch unendlich dankbar.
VG
Thomas M.
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Hallo Thomas,
unterschiedliche Möglichkeiten für Berechnung des AVV (Schonvermögens) wurden hier diskutiert: Wie genau wird AVV berechet ? Vom reinen Gehalt oder vom Gesamt-oder Steuerbrutto ?
Findest du da keine Berechnung, die für deinen Fall passt? Auch 35 Berufsjahre pauschal als Berechnungsgrundlage nicht? Wenn nicht und es um eine besondere Versorgungsbiographie geht, dann kann die Anzahl von Kindern eine Rolle spielen.
Grüße,
M -
unterschiedliche Möglichkeiten für Berechnung des AVV (Schonvermögens) wurden hier diskutiert:
Ich bin gar nicht so sicher ob Thomas mit Schonvermögen das Altersvorsorgevermögen meint. -
Mein Schwiegervater ist seit nem Monat in Pflege und jetzt gehts an die Verteilung der Kosten. Kinder hat mein Schwiegervater 3 (inkl. Meiner Frau) Also wird aufgeteilt.
Die Aufteilung ist eine Sache für sich. Das spielt die Leistungsfähigkeit eine große Rolle. Es könnte durchaus sein, dass 2 Kinder wegen mangelnder Leistungsfähigkeit nichts bezahlen müssen und das dritte gut verdienende Kind alles alleine berappen muss.
Sollten alle 3 Kinder in gleicher Höhe leistungsfähig sein, dann wird durch 3 geteilt, sollte eine unterschiedliche Leistungsfähigkeit bestehen, dann wird proportional aufgeteilt.
Soweit ist mir die ganze Berechnung klar. Mit Hilfe der Online Rechner auch ganz gut zu bewältigen.
Welchen Online Rechner hast du benutzt?
Bei einem Thema komme ich leider auch trotz Google etc auf keinen grünen Zweig.
Wir haben selbst zwei Kinder (4 und 7 Jahre)
Wird für unsere zwei kein Betrag zur Berechnung hinzugefügt???
Selbstverständlich werden die Kinder auf der Einkommensseite berücksichtigt. Der Unterhalt, den man ihnen schuldet (siehe Düsseldorfer Tabelle) vermindert das Einkommen. Für die Berechnung des AVV spielen die Kinder keine Rolle.
Es macht ja schließlich für ne Familie einen großen Unterschied, ob kein Kind im Haus mitversorgt wird, oder 6 Kids gefüttert werden müssen.
Völlig richtig. Deshalb werden Kinder in der Berechnung der Leistungsfähigkeit berücksichtigt.
Hat jemand ne Antwort oder nen Betrag für mich?
Einen Betrag könnte man evtl. nennen, wenn man Daten hätte.