Alles nur Mündlich geregelt

  • Hallo erstmal und gleich zum Thema,
    meine Frau und ich haben uns vor ein paar Wochen nun endgültig getrennt. Wir hatten bis dahin ca. 9 monate eine "Auszeit" genommen. Nach dem wir die Trennung nun beschlossen hatten :eek:, ging es natürlich auch um Unterhalt usw. Nun sind wir zu dieser Einigung gekommen.
    -Von unseren 2 Kindern lebt eines bei mir. Für das andere Überweise ich Untehalt.
    - Trennungsunterhalt will sie keines von mir. Dafür behält sie das Kindergeld von beiden Kinder.
    - Die Kredite, die aufgenommen wurden, soll ich alleine abzahlen.
    - Wir wohnen noch im gleichen Haus aber beide Wohnungen absolut getrennt wegen der euren Miete und Teilen diese wie auch Strom und Wasser, Telefon usw.
    Ich glaube ich habe so grob mal alles augelistet.
    Nun sieht es aber so aus, das all diese Punkte nur mündliche Vereinbarungen sind. Zählen solche mündlichen Vereinbarungen? :confused:
    Schon mal besten Dank für die Hilfe.
    doggy

  • Hallo,


    Vereinbarungen über Unterhaltszahlungen können auch müdlich abgeschlossen werde. Das "zählt" auch, ist also auch wirksam.
    Probleme treten auf, wenn keine Einigung mehr besteht, wenn also der andere Ehepartner sich nicht mehr an die mündliche Vereinbarung halten will. Die Unterhaltsansprüche und auch die Höhe sind gesetzlich geregelt. Für die Kinder kann jederzeit der gesetzliche Satz verlangt werden. Der Verzicht auf Trennungsunterhalt gilt auch nicht zeitlich unbeschränkt, da es ein gesetzlicher Anspruch ist, auf den grds. nicht verzichtet werden kann, jedenfalls nicht zu Lasten des Staates. Solange der andere Ehepartner aber allein für seinen Unterhalt sorgen kann, gibt es bei einem Unterhaltsverzicht keine Probleme.


    Die Regelung in der Art, wie ihr sie getroffen habt, ist also ok, denke ich, jedenfalls für den Moment.


    Gruss


    Marius

  • vielen dank für die antwort. dann werd ich das mal so lassen. unterhalt für die kids habe ich ja aus der düsseldorfer tabelle. hätte aber noch ne frage. wie sieht es aus mit weihnachtsgeld und urlaubsgeld das ich bekomme. muß ich das anteilig zahlen oder ist das weihnachtsgeld vom unterhalt ausgeschlossen?
    danke nochmals und wenn mir noch mal fragen einfallen werd ich mich nochmals melden.
    grüße doggy

  • Hi,


    Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld wird durch 12 geteilt und dann zum Monatseinkommen hinzugerechnet. Das Netto-Monatseinkommen ist die Grundlage der Unterhaltsberechnung.


    Gruss


    Heike