Rechte als Vater

  • Ich versuche einmal mein Anliegen zu schildern. Vor gut zwei Jahren wurde ich nach ca. 8 Jahren von meiner damaligen Freundin getrennt(auf ihren Wunsch). 95% der Schuld nehne ich auf mich. Ich war teilweise ungerecht und Mr habe oft Dinge gesagt die man besser nicht sagt. Aufgrund meiner beruflichen Situation dem Ausbau unsere Wohnung (im Haus ihrer Eltern) gab es doch öfter Meinungsverschiedenheiten... letztendlich waren wir mit Um und Ausbau fertig und sie hat mich auszuziehen. Unsere gemeinsames Kind, ein absolutes Wunschkind war damals 6. Inzwischen sind zwei Jahre vergangen... ich seh den kleinen einmal die Woche, aber ausschließlich in ihrer Wohnung. Er ist inzwischen 8. Mit ihm gemeinsam etwas Unternehmen darf ich nicht. Er wöllte das nicht und es wäre nicht gut für ihn. Fragen dazu kann ich ihn nicht, da sie uns immer im Nacken sitzt. Er ist immer zutraulich zu mir streicht mir auch mal durch die Haare usw. Wenn wir rumblödeln hat er mir auch schon mal eine "Ohrfeige" verpasst. Auf die Frage hin wer sowas macht... er... nur manchmal die Mama. Laut seiner Mama natürlich alles Unsinn... In letzter Zeit hat er auch öfter statt Papa einen anderen Namen gesagt zu mir, obwohl es laut beiden keinen anderen Mann gibt. Da ich gelegentlich mit Nachbarn zu tun habe, weiß ich aber auch das es zumindest einen Mann gibt der öfter aus und eingeht. Vom Kind weiß ich aber auch das es noch immer bei der Mama im Bett schläft. Die Großeltern mischen sich auch in alles ein, schon als wir noch zusammen waren.... Zuletzt habe ich mit dem Jugendamt mal telefoniert, von welchem mir eine Brochüre der Liga für das Kind empfohlen wurde. Diese habe ich umgehend zweimal bestellt und ihr ein Exemplar gegeben. Das fände sie ziemlich doof und ist immer noch der Ansicht das es reicht wenn ich ihn bei Ihr besuchen darf. Zu Weihnachten habe ich ihm jetzt neben seinen Geschenken ein Kalender gebastelt... ich habe ihn Wunschkalender genannt... wo er für jeden Monat eintragen kann was er gern einmal mit mir machen möchte. Dazu jeweils ein Bild von ihm und mir audaudms der Zeit, wo wir eine Familie waren. Er hat sich riesig gefreut... mehr wie über sein Lego Technik und auch gleich ein paar Ideen gehabt. Seone Mama war allerdings gar nicht begeistert und ich denke auch das Sie ihn wegwirft. Ich möchte ungern über das Jugendamt oder Fsmiöuengericht weitere Schritte gehen... habt ihr für mich vielleicht ein paar Tips, was ich noch tun könnte.


    Vielen Dank im Voraus

  • Hi,


    ein "wasch mir den Pelz aber mach mich nicht naß" gibt es im Familienrecht nicht. Wenn keine vernünftige Umgangsregelung zustande kommt, dann ist gerichtliche Hilfe angesagt. Das Kind ist in einem Alter, in welchem es auch längere Zeiten bei/mit dem Vater verbringen sollte. So eine Standartregelung ist etwa so: alle 14 Tage das Wochenende, die hälftigen Ferien, Weihnachten und Ostern im Wechsel, oder zumindest die 2. Feiertage. Wichtig ist, dass eine Regelung getroffen wird, die alle einhalten können. Und die Bedürfnisse ändern sich im Laufe der Jahre. Es muss also immer mal wieder eine neue Regelung gefunden werden.


    Nur eines geht m.E. gar nicht: die jetzige Regelung. Das Kind soll am Alltagsleben des Vaters teilnehmen. Das ist die Idee, die hinter dem Umgangsrecht steht. Das Kind soll nicht besucht werden. Besuchen tue ich meine Nachbarin auf eine Tasse Kaffee. Vereinbare einen Termin beim Jugendamt. Die sollen versuchen, zu vermitteln. Wenn das nicht klappt, ohne weiteres Zögern ab zum Gericht.


    Herzlichst


    TK

  • Vielen Dank für die Antwort. Ich habe halt Angst... wenn ich da etwas anfange mit Jugendamt etc. Ich den kleinen bis zu einer endgültigen Entscheidung nicht mehr sehe, bzw. Sie ihn soweit beeinflussen das er gar nicht zu mir will...

  • Vielen Dank nochmal. Ich werde sie nochmal sprechen und wenn es nichts bringt, geht es zum JA.


    EIN GESUNDES NEUES JAHR NOCH ALLEN HIER!

  • Hi,


    Ihr solltet das schriftlich niederlegen. Auch sollte geklärt werden, was im Falle einer Verhinderung (aus was für Gründen auch immer) passiert. Wird das Umgangswochenende nachgeholt? Und noch ein Hinweis. Das Jugendamt kann vermitteln, aber in so Fällen kein Recht schaffen, das kann nur das Gericht. Und, die Qualität der Mitarbeiter der Jugendämter ist sehr unterschiedlich. Es gibt da ganz hervorragende und eben auch das Gegenteil. Wenn du merkst, dass es nicht klappt, dann nimmst du gerichtliche Hilfe in Anspruch.


    Viel Erfolg!


    TK