Hallo zusammen,
Ich habe mal eine Frage.
Kurz zu meiner Situation, bei Lebenspartner (wir sind nicht verheiratet) und ich erwarten ein Kind. Mein Freund hat bereits einen Sohn, sein Einkommen liegt ca. Bei 1400€, unterhalt zahlt er jedoch nach Einkommensstufe zwei, da dieser damals bei der Scheidung berechnet wurde und zu dem Zeitpunkt war er noch in Steuerklasse 3.
Meine Frage ist, können wir den Unterhalt neu berechnen lassen wenn unser gemeinsames Kind da ist? Und wenn ja müssen wir dieses über das Jugendamt oder besser über einen Anwalt machen?
Ich bedanke mich jetzt schon einmal für eine Hilfe.
LG