Guten Morgen zusammen,
ich hatte jetzt die letzte Anhörung in der Unterhaltsauseinandersetzung mit meiner Exfrau welche von mir Nachehelichen Unterhalb haben will. Dabei informierte die Anwältin der Gegenseite die Richterin erstmal das die Exfrau seit einen dreivierteljahr arbeitet. Bis hier hin hatte sie immer Krankengeld bezogen. Dies war dem Gericht noch nicht bekannt. Dazu waren alle von der Anwältin errechneten Forderungen waren immer ohne nachvollziebare Berechnungsgrundlagen, nur einfach Zahlen. Das Gericht hat sie aufgefordert sämmtliche Gehaltsbescheinigungen für 2017 ineralb von 6 Wochen vorzulegen. Was passiert wenn sie dies nicht tut?
LG Fischi