Letzte Anhörung und wie könnte es ausgehen

  • Guten Morgen zusammen,


    ich hatte jetzt die letzte Anhörung in der Unterhaltsauseinandersetzung mit meiner Exfrau welche von mir Nachehelichen Unterhalb haben will. Dabei informierte die Anwältin der Gegenseite die Richterin erstmal das die Exfrau seit einen dreivierteljahr arbeitet. Bis hier hin hatte sie immer Krankengeld bezogen. Dies war dem Gericht noch nicht bekannt. Dazu waren alle von der Anwältin errechneten Forderungen waren immer ohne nachvollziebare Berechnungsgrundlagen, nur einfach Zahlen. Das Gericht hat sie aufgefordert sämmtliche Gehaltsbescheinigungen für 2017 ineralb von 6 Wochen vorzulegen. Was passiert wenn sie dies nicht tut?


    LG Fischi

  • Hallo,

    Das Gericht hat sie aufgefordert sämmtliche Gehaltsbescheinigungen für 2017 ineralb von 6 Wochen vorzulegen. Was passiert wenn sie dies nicht tut?
    LG Fischi


    Keine Nachweise, kein Unterhalt.


    edy

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    z.B. "Hallo"
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  • Ich wollte mal Rückmelden was letztendlich raus gekommen ist. Die Klage meiner Exfrau auf Nachehelichen Unterhalt wegen Erwerbsminderung wurde abgewiesen. Begründung ist, ihr bereinigtes Einkommen ist 200 Euro höher als meines. Damit hat sie keinen Bedarf. Zum Thema Erwerbsgemindert hat das Gericht kein Wort verloren.

  • Hi,


    schön, wenn uns die Fragesteller auch vom Ausgang eines Verfahrens berichten. Hier haben wir eine sog. "es kann dahingestellt bleiben" Entscheidung. Das Gericht musste sich also gar nicht mit der Frage befassen, ob dem Grunde nach ein Anspruch auf Unterhalt besteht. Wunderbar. Es wird in der Entscheidung in etwa stehen "es kann dahingestellt bleiben, ob ein Ansprch der Klägerin auf Zahlung von nachehelichem Unterhalt besteht. Jedenfalls ist sie nicht bedürftig iSd Gesetzes, da ihr bereinigtes Netto-Einkommen über dem des Beklagten liegt."


    Herzlichst


    TK